Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Nachweis von Geldzuwendungen für den Unterhalt

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Abzug von Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen setzt die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers voraus. 6.1 Überweisungen Rz. 14 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bankbelege Überweisungen sind grundsätzlich durch Belege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.2 Umrechnung ausländischer Bezüge

Rz. 31 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausländische Bezüge sind in Euro umzurechnen (§ 33a Absatz 1 Satz 8 EStG).mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens

5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältn...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9. Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags

9.1 Feststellung der Monate der Unterhaltszahlungen Rz. 24 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der nach Rn. 33 in Betracht kommende Höchstbetrag um ein Zwölftel (§ 33a Absatz 3 Satz 1 EStG). Es ist deshalb festzustellen, für welc...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11. Abzugsbeschränkungen

11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung) Rz. 34 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Di...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Begünstigter Personenkreis

1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterh...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10. Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen

10.1 Begriff der Bezüge Rz. 30 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Bezüge im Ausland, die – wenn sie im Inland anfielen – Einkünfte wären, sind wie inländische Einkünfte zu ermitteln. Unter Beachtung der Ländergruppeneinteilung (Rn. 34) sind Sachbe...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Unterhaltsempfänger

1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Geldzuwendungen sind die Rn. 13 ff. des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 15. Oktober 2025 sinngemäß anzuwenden.mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Allgemeiner Grundsatz zur Nachweiserbringung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Steuerpflichtige hat die in den Rn. 6 bis 8 und 12 bis 19 bezeichneten Unterlagen und Nachweise nur auf Anforderung der Finanzbehörde zur Sachverhaltsaufklärung vorzulegen. Die Finanzbehörde kann nach den Umständen des Einzelfalls weitere Auskünfte oder Nachweise verlangen.mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt – neben der Unterhaltsberechtigung – voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h. er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen und kein ausreichendes Einkommen haben; vgl. hierzu R 33a.1 Absatz 2 und 3 EStR 2012 und H 33a.1 "Unterhaltsberechtigung" EStH 2020.mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.1 Überweisungen

Rz. 14 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bankbelege Überweisungen sind grundsätzlich durch Belege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen abgeflossen ist, und es kann im Al...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Personen unterhalten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind die insgesamt nachgewiesenen bzw. glaubhaft gemachten Aufwendungen einheitlich nach Köpfen aufzuteilen, auch soweit unterhaltene Personen nicht zu den zum Abzug berechtigenden Unterhaltsempfängern (Rn. 2) gehören (BFH-Urteile vom 12. November 1993, BStBl 1994 II Seite...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8.2 Unterstützung durch eine im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person

Rz. 23 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Tragen mehrere Personen zum Unterhalt bei und ist eine davon im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wird diese bei der Aufteilung des abziehbaren Betrags nicht berücksichtigt. Deren Unterhaltsleistungen sind bei der unterhaltenen Person als Bezüge (Rn. 30) zu erfassen. Beispiel 4: Sachverhalt wie Beispiel 3, die Tochter D lebt...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.1 Feststellung der Monate der Unterhaltszahlungen

Rz. 24 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der nach Rn. 33 in Betracht kommende Höchstbetrag um ein Zwölftel (§ 33a Absatz 3 Satz 1 EStG). Es ist deshalb festzustellen, für welche Monate Zahlungen geleistet wurden. Beispiel 5: De...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.4 Unterstützungszeitraum / Schwankende Bezüge

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bezüge der unterhaltenen Person, die auf Kalendermonate entfallen, in denen die Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorliegen, vermindern nicht den ermäßigten Höchstbetrag (§ 33a Absatz 3 Satz 2 EStG). Bei schwankenden Bezügen ist aus Vereinfachungsgründen keine monatliche Betrachtungsweise bzw. Zuord...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)

Rz. 34 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ländergruppeneinteilung und die sich hiernach ergebenden Kürz...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ 33a Absatz 1 Satz 1 und 6, 2. Halbsatz EStG; BF...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I, Nr. 387) wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagun...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 2. Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen

Rz. 3 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrundsätzen für Steuerermäßigungen die objektive Beweislast (Feststellungslast). Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I, Nr. 387) wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungsz...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.2 Zahlungsdienstleister

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zahlungen über Zahlungsdienstleister auf das Konto des Unterhaltsempfängers sind Zahlungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 12 EStG. Rz. 19 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zahlungen über Zahlungsdienstleister an eine "digitale Geldbörse" (E-Wallet) der unterhaltenen Person (z. B. Versenden von Geld an eine Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse) – ohne e...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8.1 Unterstützung durch mehrere unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Aufwendungen für eine unterhaltene Person von mehreren unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen getragen, so wird bei jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags abgezogen, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Leistung entspricht (§ 33a Absatz 1 Satz 7 EStG). Unterhaltsbeiträge von Personen, die die Voraussetzungen von § 33a A...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.2 Zeitliche Zuordnung der Unterhaltsaufwendungen

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Unterhaltsaufwendungen können nur abgezogen werden, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienen (BFH-Urteil vom 11. November 2010, BStBl 2011 II Seite 966). Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Auch nur gelegentliche oder einmalige Leistungen im Kalenderjahr können Aufwendungen für den Unter...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.4 Zeitpunkt des Abflusses der Unterhaltsleistung

Rz. 29 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Unterhaltsleistung ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld verliert. Für Überweisungen bedeutet dies, dass die Leistung grundsätzlich mit der Abgabe des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank, spätestens jedoch mit der Lastschrift (Wertstellung) beim Steuerpfl...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.3 Berücksichtigung der Kostenpauschale

Rz. 32 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Bezügen, die nicht wie inländische Einkünfte ermittelt werden, ist eine Kostenpauschale von 180 Euro (unabhängig von der Ländergruppeneinteilung) zu berücksichtigen, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. Beispiel 12: Ein Steuerpflichtiger unterstützt seine im Heimatland (Ländergruppe 2, Kürzung auf 3/4) lebenden Eltern du...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.1 Begriff der Bezüge

Rz. 30 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Bezüge im Ausland, die – wenn sie im Inland anfielen – Einkünfte wären, sind wie inländische Einkünfte zu ermitteln. Unter Beachtung der Ländergruppeneinteilung (Rn. 34) sind Sachbezüge nach der jeweils g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.2 Gleichgestellte Personen

Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen stehen nach § 33a Absatz 1 Satz 3 EStG Personen gleich, bei denen die inländische öffentliche Hand ihre Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II nach dem Dritten Kapitel SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vier...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.2 Zum Abzug nicht berechtigende Unterhaltsempfänger

Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Abzug nach § 33a Absatz 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsempfänger ein Kind ist, für das ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld (§ 66 EStG) besteht (§ 33a Absatz 1 Satz 4 EStG); andere Leistungen für Kinder und dem inländischen Kindergeld vergleichbare Familienbeihilfen nach auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, E-Sport

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Bedeutung des "E-Sports" in der Gesellschaft ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Während in der Vergangenheit Computerspiele als eine Freizeitbeschäftigung eher im Privaten gespielt wurden, kam es in den letzten Jahren zu einem Boom von wettkampfmäßig betriebenen E-Sport-Veranstaltungen. So wurden und werden Verbände und Ligen gegrü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.3 Vereinfachungsregelungen

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass Unterhaltsleistungen an den Ehegatten stets zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahrs bestimmt sind; bei Unterhaltsleistungen an andere unterhaltene Personen die einzelne Zahlung ohne Rücksicht auf die Höhe ab dem Zeitpunkt, in dem sie geleistet wurde, zur Deckung des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 2. Besonderheiten bei gleichgestellten Personen

Rz. 4 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen im Inland lebenden ausländischen Lebensgefährten können auch nach § 33a Absatz 1 Satz 3 EStG abziehbar sein, wenn der Lebensgefährte bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder ausgewiesen zu werden (BFH-Urteil vom 20....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit / Unterhaltserklärung

Rz. 6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind folgende Angaben des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person erforderlich: das Verwandtschaftsverhältnis der unterhaltenen Person zum Steuerpflichtigen oder dessen Ehegatten, N...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rn. 16 ff. des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.2 Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als diese in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004, BStBl 2005 II Seite 483 und vom 5. Mai 2010, BStBl 2011 II Seite 115). Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rechtsfähigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Rechtsfähigkeit im bürgerlich-rechtlichen Sinne bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähigkeit besitzen alle natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt (s. § 1 BGB). Vereine, die ideelle Zwecke i. S. v. § 21 BGB (Anhang 12a) verfolgen (Idealvereine), er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2026 603 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich des S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbstständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Gewinnermittlung

1. Un-/angemessener Pachtzins, verbilligte oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung/nachträglicher Pachtverzicht Schrifttum: Mindermann/Lukas, Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung, Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, NWB 2019, 2855; Kühn, Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung im Rahmen der Betriebsaufspaltung, BBK 2022, 427. a) Besitz-PersG...mehr