Prof. Dr. Stefan Müller
, Sarah Müller
Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS) zur Konsultation gestellt, die am 3.6.2026 abgeschlossen wurde. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(2025) 4984 final) am 30.7.2025 bereits viel Zeit vergangen war und auch inzwischen weitreichende Vorschläge zur Vereinfachung der ESRS vorlagen, sind die Änderungen vom VS zum VSME vergleichsweise sehr gering. Dies erleichtert den Übergang für die nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die bereits freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen nach dem VSME vorlegen.
203 Institutionen und Personen haben die Konsultation für Stellungnahmen genutzt. Das Bild war, wie auf Basis der vorherigen Konsultationen zu erwarten, erneut sehr heterogen, wobei die grundsätzliche Stoßrichtung mehrheitlich befürwortet wurde. Daher hat die EU-Kommission auch kaum Änderungen vorgenommen und die zur Konsultation gestellte Fassung fast unverändert beschlossen und am 3.7.2026 veröffentlicht. Die auffälligste Änderung gegenüber der Konsultationsfassung ist, dass die bisherigen Kategorien der Datenpunkte ("erforderlich", "wenn anwendbar", "freiwillig", "zu berücksichtigen bei Berichterstattung über Segmentinformationen") entfallen sind. Welche Datenpunkte für die Wertschöpfungskettenobergrenze relevant sind, bestimmt sich weiterhin nach der unveränderten Liste der betroffenen Offenlegungen in Anhang 3. Damit kommt es zu keiner inhaltlichen Änderung.
Abzuwarten bleibt, ob Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und anderen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen von KM...