Änderungen an IAS 1 und an IAS 8 in EU-Recht übernommen
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Februar 2021 zwei neue Änderungen an IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht.
Beide Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine freiwillige frühzeitige Anwendung möglich ist. Beide Änderungen wurden am 3. März 2022 in EU-Recht (Endorsement) übernommen.
Änderungen an IAS 1: Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Amendent to IAS 1 - Disclosure of Accounting Policies widmet sich den Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wird durch das ebenfalls geänderte Begleitmaterial IFRS Practice Statement 2 „Making Materialty Judgements“ anhand von Leitlinien konkretisiert. Die Änderungen konkretisieren, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in einem IFRS Anhang zu erläutern sind. Dabei ist künftig nicht mehr auf bedeutende (significant), sondern nur auf wesentliche (material) Methoden einzugehen. Nach dem neuen IAS 1.117A kann auf die Angabe verzichtet werden, sofern sich die Bilanzierungsmethode auf immaterial transactions, other events or conditions bezieht. Es ist dabei aber nicht nur auf die absolute Größe (amount) zu achten. Wesentlichkeit kann sich auch aufgrund der Art, der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, der sonstigen Ereignisse oder der Bedingungen ergeben. Wann eine accounting policy als material anzusehen ist, ist anhand der neuen Kriterien in IAS 1.117B zu beurteilen.
Änderungen an IAS 8: rechnungslegungsbezogene Schätzung
Die Änderung an IAS 8 konkretisiert die Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Schätzungsänderungen. Es wird erstmals eine Definition des Begriffs einer „rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ (accounting estimate) eingeführt. Rechnungslegungsbezogene Schätzungen sind danach monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Positivbeispiele finden sich in IAS 8.32 (u.a. Bestimmung des fair value nach IFRS 13). In Bezug auf die Anwendung von Bewertungstechniken ist in IAS 8.34A ebenfalls eine neue Definition zu finden, wonach gilt:
A change in an input or a change in a measurement technique are changes in accounting estimates unless they result from the correction of prior period errors.
Praxistipp: Änderungen an IAS 8 sind zu begrüßen
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Änderungen an IAS 1 in unternehmensspezifischeren Angaben zu den Bilanzierungsmethoden mündet. Die Änderungen an IAS 8 sind hingegen zu begrüßen. Die Abgrenzung ist entscheidend, da IAS 8 unterschiedliche Folgen in der Abbildung für die Änderung von Schätzungen (prospektiv) und Rechnungslegungsmethoden (retrospektiv) vorsieht.
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