BaFin Prüfungsschwerpunkte Konzernabschlüsse 2022

Ergänzend zu den von der European Securities and Markets Authority (ESMA) am 28.10.2022 veröffentlichten gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Konzernabschlüssen 2022 auch schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen.

Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen können durch nicht nur wirtschaftlich motivierte Zielsetzungen beeinflusst werden. Somit können sie sich von Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Personen unterscheiden. Die Internationalen Rechnungslegungsstandards sehen mit der Vorschrift des IAS 24 daher Angaben vor, um dem Abschlussadressaten die möglichen Konsequenzen einer Abhängigkeit von nahestehenden Unternehmen und Personen bewusst zu machen. Die Transparenz des Abschlusses soll durch diese Maßnahme verbessert werden.

Nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung

Wie im Vorjahr wird die BaFin zudem verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung achten. Generell müssen die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens so aufgezeichnet sein, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann. Die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen muss nachprüfbar sein. Dazu müssen hinreichende Ressourcen auf eine gute Dokumentation verwendet werden, um nachvollziehbare und nachprüfbare Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.

Weitere Informationen sind bei der BaFin abrufbar.

IDW: Verabschiedung der Neufassung von IDW RS HFA 33 (Anhangangaben)

Die Prüfungsschwerpunkte strahlen auch auf die HGB-Bilanzierer aus, da die Wirtschaftsprüfer für diese Themen sensibilisiert sind und auch die Wirtschaftsprüferkammer sich an diesen Schwerpunkten für die eigene Qualitätskontrolle orientiert. Daher ist von besonderem Interesse, dass am 8.12.2022 das IDW die Verabschiedung der Neufassung von IDW RS HFA 33 zu Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen mitgeteilt hat.

Die ursprünglich aus dem Jahr 2010 stammende IDW Verlautbarung wurde an die durch das BilRUG geänderte Gesetzeslage angepasst. Außerdem hat sie vor allem zwei materielle Änderungen bzw. Ergänzungen erfahren:

Zum anderen enthält die Verlautbarung bzgl. der Besonderheiten innerhalb eines Konsolidierungskreises nun erstmalig Aussagen dazu, inwieweit Konzernanhangangaben zu wesentlichen Geschäften zu machen sind, die zwischen dem Mutterunternehmen oder einem seiner im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit einem anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen zustande gekommen sind.

Im Zuge der Finalisierung wurden keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf der Neufassung der Verlautbarung vorgenommen.

Die neu gefasste Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Sie ist veröffentlicht in Heft 12/2022 der IDW Life.


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Schlagworte zum Thema:  BaFin, IDW, Anhang