Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Der Verbindlichkeitenspiegel ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung. Hier finden Sie ein Beispiel für einen Verbindlichkeitenspiegel.

Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden. Er vermittelt eine gute Übersicht über die Liquiditätsbeeinflussung durch die Fälligkeit der Verbindlichkeiten. Unternehmer können sofort erkennen, welche Finanzierungsmittel zur Tilgung der Schulden in welcher Zeit benötigt werden. Außerdem wird deutlich aufgezeigt, welche Verbindlichkeiten in welcher Höhe gesichert sind, und welcher Art die Sicherheiten sind.

Unternehmer sollten im eigenen Interesse dem Verbindlichkeitenspiegel ausreichend Beachtung schenken und diese Gruppe der betrieblichen Schulden (daneben wirken sich noch die anderen Passivposten auf die Liquidität aus, die nicht zum Eigenkapital gehören, also die Rückstellungen und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten) im Auge behalten.

Achtung: Bußgeld droht bei Verstoß gegen Angabepflichten im Anhang

Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift des § 285 HGB über die in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang zu machenden  Angaben, zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

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Beispiel für ein Verbindlichkeitenspiegel

So könnte ein Verbindlichkeitenspiegel aussehen (Werte in EUR):

Art der VerbindlichkeitGesamt-betragdavon Beträge mit einer Restlaufzeit vonGesicherte BeträgeArt der Sicherheit
bis zu 1 Jahr1–5 Jahrenmehr als 5 Jahren
I. Gegenüber Kreditinstituten:
Darlehen A-Bank200.000120.00080.000200.000Grundschuld-bestellung
Darlehen B-Bank50.00010.00040.00040.000Sicherheits-übereignung von Maschinen
Girokonto A-Bank10.00010.00010.000Sicherheits-abtretung von Forderungen
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen70.00070.000
III. Aus Lieferungen und Leistungen400.000350.00050.00070.000Verlängerter Eigentums-vorbehalt
III. Sonstige Verbindlichkeiten (aus KSt)80.00080.000-
Summe810.000520.000210.00080.000320.000

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