Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Kommissionsgeschäfte

Eckert, Verbuchung von Kommissionsgeschäften und Auswirkung auf die Zusammenfassende Meldung – Leserfrage, BBK 23/2023, S. 1074.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Mit § 45c EStG ergänzt der Gesetzgeber das Instrumentarium der FinVerw zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Wertpapiergeschäften um zusätzliche Meldepflichten (Hörster, NWB 2021, 1586 [1592]). Diese sollen sowohl einer erhöhten Transparenz hinsichtlich einbehaltener und abgeführter KapSt dienen als auch auffällige Entwicklungen bei W...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2023 Innergemeinschaftliches Verbringen / Falsche bzw. unvollständige Zusammenfassende Meldung / § 6a Abs. 2 UStG / § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG / § 153 AO / § 370 AO Für das innergemeinschaftliche Verbringen gelten die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen entsprechend (§ 6a Abs. 2 UStG). Damit ist auch beim innergemeinschaftlichen Verbringen materielle Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 25.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung (jetzt: "état récapitulatif des clients") abgeben (vgl. Art. 289B CGI). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.7 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Unternehmen, deren EU-Umsätze in den letzten vier Kalendervierteljahren einen Betrag von 50.000 EUR nicht üb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen auf elektronischem Wege eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern der Betrag der i. g. Lieferungen 50.000 EUR übersteigt, ist die Zusammenfassende Meldung auf monatlicher Basis abzugeben. Übersteigt der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Verspätete oder Nichtabgabe der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine verspätete Abgabe der ZM durch den Fiskalvertreter kann mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden. Es gilt die Vorschrift des § 18a Abs. 8 UStG entsprechend. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weigert sich der Fiskalvertreter, die Steuererklärung oder die ZM abzugeben, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ZM muss nach § 18a Abs. 7 Nr. 3 UStG folgende Angaben enthalten: die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers, die ihm in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist und unter der die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen an ihn erbracht wurden, für jeden Leistungsempfänger die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflic...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Diese Meldungen sind zwingend digital abzugeben. Unternehmen, deren i. g. Lieferungen in den letzten vier Ka...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 82 und 83 Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr, falls die melderelevanten Umsätze nicht eine Schwelle von 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist bei Lieferungen der Kalendermonat, es sei denn, der meldepflichtige Betrag in diesem und den vorangehenden vier Quartalen war weniger als 1 Million SE...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, mit Erleichterungen bei geringen Umsätzen. Die Meldepflicht besteht auch beim Bezug von i. g. Lieferungen oder Dienstl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 64 bis Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Vierteljährliche Meldungen sind möglich, wenn nur Lieferungen ausgeführt werden und die Bem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. In Ausnahmefälle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich identisch mit dem für die Abgabe Umsatzsteueranmeldungen relevanten Meldezeitraum. Übersteigt jedoch bei quartalsweiser Abgabe der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum richtet sich nach dem Meldezeitraum der Umsatzsteuer. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einreichen und zw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. K...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

Literatur Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Zusammenfassende Meldung

Rz. 54 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Unternehmer hat seit dem 01.01.1997 gem. § 18a UStG die Zusammenfassende Meldung um besondere Angaben zu den i. g. Dreiecksgeschäften zu ergänzen: 2.8.1 Zusammenfassende Meldung des mittleren Unternehmers Rz. 55 Stand: 06/03 – 07/2025 Der mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer) hat seine Lieferung an den letzten Abnehmer zu melden. Er tut dies,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zusammenfassende Meldung des ersten und des letzten Unternehmers

Rz. 56 Stand: 06/03 – 07/2025 Für den ersten Unternehmer sowie den letzten Abnehmer ergeben sich keine Besonderheiten: Der erste Unternehmer hat die i. g. Lieferung an den ersten Abnehmer zu melden. Der letzte Abnehmer hat keine Meldung vorzunehmen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Formale Anforderungen an die Zusammenfassende Meldung

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ZM ist grundsätzlich auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln, außer in Fällen unbilliger Härte (vgl. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 UStG). Zu den technischen Einzelheiten dieses Verfahrens wird auf die umfangreiche Dokumentation des BZSt auf dessen Internetseite verwiesen. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn und solange es Unterneh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.5 Neue Erklärungspflichten in der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die leistenden Unternehmer ergeben sich aus den neuen Ortbestimmungen zusätzliche Erklärungspflichten. Zukünftig ist eine "innergemeinschaftliche Dienstleistung" in der Zusammenfassenden Meldung zu deklarieren; die Überwachung der sonstigen Leistungen geht damit in das i. g. Kontrollverfahren ein. Flankierend sind daher – wie bei den i. g...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Zusammenfassende Meldung und Intrahandelsstatistik

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Vereinigten Königreich sind im Rahmen von Zusammenfassenden Meldungen ("EC sales list") seit dem 01.01.2021 nur noch i. g. Lieferungen aus Nordirland in EU-Mitgliedstaaten zu melden. Die Zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich quartalsweise zu erklären und muss monatlich erklärt werden, wenn der Grenzwert von 35.000 GBP in der aktuellen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Da Norwegen nicht zur EU gehört, gibt es keine entsprechenden Meldepflichten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Danach sind für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG die USt-IdNr. des Erwerbers und die Summe der Bemessungsgrundlagen aller Lieferungen an einen Erwerber, für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 2 UStG (i. g. Verbringe...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten

Rz. 188 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen sie, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland nach dem Austri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten

Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen diese, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. Rz. 250 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland, nach dem Aus...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistungen, 200...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler/Stuber, Nachweis der Unternehmereigenschaft und des unternehmerischen Bezugs bei Empfängern sonstiger Leistungen, BB 2013, 475. Weimann, Zusammenfassende Meldung im Jahr 2017, Was das BZSt monatlich/vierteljährlich wissen möchte, UidP, 15. Aufl. 2017, Kapitel 63. Weimann, Internationale Umsätze/Eintragung in die Vordrucke UStVA 2017, USt-Erklärung 2016 und ZM, UidP, 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Meldezeitraum und Abgabefrist

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die ZM, in der ausschließlich i. g. Lieferungen gemeldet werden, gilt grundsätzlich der Kalendermonat als Meldezeitraum (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG). Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats auf elektronischem Weg übermittelt werden. Dies gilt auch für diejenigen Unternehmer, denen für die Abgabe der USt-Voranmeldung di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des innergemeinschaftlichen Kontrollsystems

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Unternehmer, der i. g. Warenlieferungen i. S. d. § 18a Abs. 2 UStG oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, (nachfolgend kurz für beide Tatbestände: "i. g. Leistungen") ausführt, muss zusätzlich zu seiner beim FA...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein wesentlicher Bestandteil der durch den Wegfall der Grenzkontrollen an den EG-Binnengrenzen zum 01.01.1993 eingeführten i. g. Kontrolle der Warenbewegungen. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch das Kontrollsystem soll die Besteuerung der i. g. Erwerbe im Bestimmungsland sichergestellt und ein Abgleich z...mehr