Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 1. Zuordnung der Beförderung oder Versendung

Bestimmung der bewegten Lieferung: Wenn der erste Lieferer den Gegenstand befördert oder versendet, ist die erste Lieferung – also "seine" Lieferung – die bewegte Lieferung und alle folgenden unbewegt. In diesem Fall würde die erste Lieferung dort ausgeführt werden, wo die Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands beginnt und alle folgenden dort, wo die Beförderung o... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 1. Rechtsfolgen einer Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Wegfall der Registrierungspflicht: Kann die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte angewendet werden, entfällt für den ersten Abnehmer diese Registrierungspflicht.[14] Dies geschieht dadurch, dass die Steuerschuld für die unbewegte Lieferung auf den (letzten) Abnehmer übergeht und der innergemeinschaftliche Erwerb als besteuert gilt.[15] Der inne... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / d) Lösung: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung im Bestimmungsmitgliedstaat

Soll das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft zur Anwendung kommen, muss der Zwischenhändler also ggf. auf die Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen im Bestimmungsmitgliedstaat verzichten. Zu beachten wäre dabei insbesondere, dass der Verzicht nicht rückwirkend möglich ist und daher im Ansässigkeitsmitgliedstaat rechtzeitig zu erklären wäre.[74] Auch ergeben ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2023 Innergemeinschaftliches Verbringen / Falsche bzw. unvollständige Zusammenfassende Meldung / § 6a Abs. 2 UStG / § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG / § 153 AO / § 370 AO Für das innergemeinschaftliche Verbringen gelten die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen entsprechend (§ 6a Abs. 2 UStG). Damit ist auch beim innergemeinschaftlichen Verbringen materielle Voraussetzu... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.1 Grundlagen

Rz. 18 Ein VZ kann nach § 152 AO nur festgesetzt werden, wenn die Verletzung der Steuererklärungspflicht in Form einer verspäteten Abgabe (s. Rz. 22) bzw. der Nichtabgabe (s. Rz. 25) der Steuererklärung erfolgt ist. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Steuererklärung auch als Steuererklärung bezeichnet wird.[1] Für die Zusammenfassende Meldung nach § 18a Abs. 11 UStG... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8 Zusammenfassende Meldung (ZM): Zeitraum für die Abgabe und Ausnahmen für die Abgabe

8.1 Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU Zur Überwachung der zutreffenden Behandlung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und der korrespondierenden Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gibt es ein innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU. Hierzu hat der Unternehmer, d... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8.1 Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU

Zur Überwachung der zutreffenden Behandlung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und der korrespondierenden Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gibt es ein innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU. Hierzu hat der Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringensvorgänge oder Umsätze als mittlerer... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8.3 Ausnahmen von der monatlichen Abgabe

Bezüglich der monatlichen Abgabe von ZM für innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG gelten folgende Ausnahmen: Soweit die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäfte i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der 4 vorangegangenen Quartale jeweils mehr als 50.000 EUR. betragen, kann ... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8.2 Zeiträume für die Abgabe

Seit 1.7.2010 ist die ZM für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG grundsätzlich für jeden Monat, und zwar bis spätestens zum 25. Tag des Folgemonats abzugeben. Bei den innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG ist die ZM weiterhin vierteljährlich abzugeben. Falls der Unternehm... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2 Wann eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt

Anhand der folgenden Checkliste können Sie schnell prüfen, ob aus deutscher Sicht eine Umsatzsteuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3 Innergemeinschaftliches Verbringen: Welche Vorgänge steuerfrei und welche steuerpflichtig sind

Als Lieferung gegen Entgelt gilt kraft gesetzlicher Fiktion auch: das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat durch den Unternehmer zu seiner eigenen Verfügung.[1] Diese Verbringensvorgänge sind ebenfalls als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerbefreit. Eine nur vorübergehende Verwendung im anderen EU-Mitgliedstaat wird... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / Zusammenfassung

Überblick Bei Warenlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind die umsatzsteuerlichen Binnenmarktregelungen zu beachten. Insbesondere sollte man die Besonderheiten gegenüber dem reinen Inlandshandel kennen, damit steuerliche Risiken vermieden werden. Dieser Beitrag berichtet über die Besonderheiten der innergemeinschaftlichen Lieferung aus Verkäufersicht. Gesetze, Vorschri... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 1.2 Steuerpflicht für Erwerb im Bestimmungsland

Bei der Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen zwischen Unternehmen gilt i. d. R. weiterhin das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Ware mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslands belastet wird, in dem die endgültige Lieferung an den Endverbraucher erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind innergemeinschaftliche Lieferungen bei Vorliegen aller Voraussetzu... mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Aufstellungen sind je nach Höhe der bewirkten Umsätze monatlich, vierteljährlich oder jährlich einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Es sind auch die in Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 (Intrastat) genannten statistischen Daten anzugeben. Ab dem Besteuerungsjahr 2018 entfallen die Erklärungen in den Intrastat-Mel... mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum ist das Kalenderquartal, ausgenommen bei landwirtschaftlichen Unternehmen, die der Pauschalregelung unterliegen und die die Aufstellungen einmal pro Jahr (vor dem 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres) abgeben müssen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Vollständige Angaben über den Kunden; Kode ST be... mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Aufstellungen sind je nach Höhe der bewirkten Umsätze monatlich, vierteljährlich oder jährlich einzureichen. mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Es besteht die Möglichkeit, die MwSt-Erklärungen auf elektronischem Weg einzureichen, und zwar entsprechend den Vorausplanungen, die diesbezüglich von der Agenzia delle Entrate über eigene Maßnahmen vorgelegt wurden; an diese Behörde muss man sich wenden, um die MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege einreichen zu können. Die Zusammenfassenden Meldungen können elektronisch... mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Bezugszeitraum ist das Kalenderquartal, ausgenommen bei landwirtschaftlichen Unternehmen, die der Pauschalregelung unterliegen und die die Aufstellungen einmal pro Jahr (vor dem 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres) abgeben müssen. mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Es sind auch die in Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 (Intrastat) genannten statistischen Daten anzugeben. Ab dem Besteuerungsjahr 2018 entfallen die Erklärungen in den Intrastat-Meldungen über innergemeinschaftliche Leistungsbezüge, Erklärungen über Gutschriften über Leistungsbezüge bei Einkäufen aus San Marino und die Verträge mit Leasing- und Vermietungsunternehmen. mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Vollständige Angaben über den Kunden; Kode ST bei innergemeinschaftlichen Erwerben, deren Ort sich nach der Verwendung einer UStId-Nr. richtet. mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 7.3 Vereinfachungen

Unternehmer mit geringfügigen Umsätzen können jährliche Erklärungen abgeben. Generell müssen jedoch die folgenden Fristen eingehalten werden: bei Lieferungen monatliche Erklärung bei Unternehmern, die im vorangegangenen Jahr Lieferungen bewirkt haben oder bei Aufnahme des innergemeinschaftlichen Handels im laufenden Jahr Lieferungen bewirken werden, die über 154.937 EUR hinaus... mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene ausländische Unternehmer. Für einen Unternehmer ohne feste Anschrift in Italien erledigt er folgende Tätigkeiten: Rechnungserteilung, Registrierung, Bezahlung von Rechnungen, Abgabe von Erklärungen und sonstige Verpflichtungen, die mit der Tätigkeit des ausländischen Unternehmers in Italien zusammenhän... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 2. Deutsche Rechtslage und Handlungsbedarf des Gesetzgebers

Bislang eingeschränkte Anwendung ... In Deutschland wird das Reverse-Charge-Verfahren auf Grundlage des unionsrechtlich bislang eröffneten Ermessensspielraums des Art. 194 MwStSystRL a.F. aktuell nur eingeschränkt angewendet. Es erfasst derzeit insbesondere sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG sowie Werklieferungen i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG, sofern diese durch einen im Au... mehr

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Vorbereitungsjahr 2026: Wie... / 2 ViDA: der Fahrplan bis 2035 und das Meldesystem

Die nationale Pflicht ist nur die erste Stufe. Das EU-Paket VAT in the Digital Age, kurz ViDA, wurde am 11.3.2025 verabschiedet und wird bis 2035 stufenweise umgesetzt. Die Kommission hat am 22.5.2026 das ViDA-Arbeitsprogramm für 2026 veröffentlicht. Der zentrale Schritt: Ab dem 1.7.2030 unterliegen grenzüberschreitende B2B-Umsätze den Digital Reporting Requirements. Die E-Re... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Kommissionsgeschäfte

Eckert, Verbuchung von Kommissionsgeschäften und Auswirkung auf die Zusammenfassende Meldung – Leserfrage, BBK 23/2023, S. 1074. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Mit § 45c EStG ergänzt der Gesetzgeber das Instrumentarium der FinVerw zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Wertpapiergeschäften um zusätzliche Meldepflichten (Hörster, NWB 2021, 1586 [1592]). Diese sollen sowohl einer erhöhten Transparenz hinsichtlich einbehaltener und abgeführter KapSt dienen als auch auffällige Entwicklungen bei W... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt... mehr

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Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 25.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung (jetzt: "état récapitulatif des clients") abgeben (vgl. Art. 289B CGI). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag d... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.7 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Unternehmen, deren EU-Umsätze in den letzten vier Kalendervierteljahren einen Betrag von 50.000 EUR nicht üb... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen auf elektronischem Wege eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern der Betrag der i. g. Lieferungen 50.000 EUR übersteigt, ist die Zusammenfassende Meldung auf monatlicher Basis abzugeben. Übersteigt der Betrag der i. g. Li... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen. mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben. mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben. mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Verspätete oder Nichtabgabe der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine verspätete Abgabe der ZM durch den Fiskalvertreter kann mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden. Es gilt die Vorschrift des § 18a Abs. 8 UStG entsprechend. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weigert sich der Fiskalvertreter, die Steuererklärung oder die ZM abzugeben, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden. mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ZM muss nach § 18a Abs. 7 Nr. 3 UStG folgende Angaben enthalten: die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers, die ihm in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist und unter der die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen an ihn erbracht wurden, für jeden Leistungsempfänger die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflic... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Diese Meldungen sind zwingend digital abzugeben. Unternehmen, deren i. g. Lieferungen in den letzten vier Ka... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 82 und 83 Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr, falls die melderelevanten Umsätze nicht eine Schwelle von 5... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. mehr