Es besteht die Möglichkeit elektronischer Übermittlungen der Erklärungen, unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Um solche elektronischen Erklärungen abgeben zu können, bedarf es eines unterschriebenen Antrags. Antragsformulare sind erhältlich unter www.aed.public.lu - _eTVA – Formules TVA.

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