Unabhängig davon, ob der Unternehmer in der EU oder außerhalb ansässig ist, kann er Umsatzsteuererklärungen elektronisch einreichen. Hierzu sollte Kontakt mit der lokalen Steuerbehörde aufgenommen werden. Das Erklärungsverfahren ist auf der Webseite www.skat@skat.dk beschrieben.

Zusammenfassende Meldungen können ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Das kann unmittelbar vom Computer des Unternehmers zum dänischen Customs and Taxation Board geschehen. Der entsprechende Antrag für dieses Verfahren kann dort angefordert werden. Die Übermittlung ist auch via Internet möglich. Dazu wird ein Zugangscode, erhältlich vom dänischen Customs and Taxation Board, benötigt.

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