Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Voraussetzung für Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG

Rz. 36a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer i. g. Lieferung in § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG sowie für deren Steuerfreiheit in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG geändert....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zusammenfassende Meldungen sind keine Steuererklärungen. Es finden jedoch die für Steuererklärungen geltenden Vorschriften der AO ergänzend Anwendung (§ 18a Abs. 11 S. 1 UStG). Soweit einschlägig, gewährt diese Regelung der Finanzverwaltung im Ergebnis die Rechte, die auch für herkömmliche Steuererklärungen gelten. § 152 Abs. 2 AO ist mit der...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und sonstiger Leistungen (§ 18a Abs. 2 und 3 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den Fall, dass ein Unternehmer neben seinen i. g. Lieferungen auch sonstige Leistungen zu melden hat, sieht das Gesetz eine befremdlich anmutende Lösung vor. Nach § 18a Abs. 2 S. 2 UStG soll der Unternehmer soweit er bereits nach § 18a Abs. 1 UStG wegen seiner i. g. Lieferungen zur monatlichen Übermittlung einer ZM verpflichtet ist, für s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nachstehend werden drei Fallvarianten untersucht: Der Unternehmer übermittelt seine ZM ausschließlich aufgrund i. g. Lieferungen (vgl. Rz. 14 ff.). Der Unternehmer übermittelt seine ZM ausschließlich aufgrund zu meldender sonstiger Leistungen (vgl. Rz. 26 ff.). Der Unternehmer übermittelt seine ZM sowohl zur Meldung i. g. Lieferungen als auch so...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Meldezeitraum und Abgabefrist

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die ZM, in der ausschließlich sonstige Leistungen gemeldet werden, gilt grundsätzlich das Quartal als Meldezeitraum (§ 18a Abs. 2 S. 1 UStG). Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals abgegeben werden. Dies gilt auch für diejenigen Unternehmer, denen für die Abgabe der USt-Voranmeldung die einmonatige Dauerfristverlängerun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Beendigung der Fiskalvertretung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Fiskalvertretung ist beendet, wenn dem Fiskalvertreter die Vollmacht durch den Vertretenen entzogen wird oder wenn die zuständige Finanzbehörde die Fiskalvertretung untersagt. Gleiches gilt, wenn der Vertretene entweder im Inland steuerpflichtige Umsätze ausführt oder ihm in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge abziehen kann. Rz. 8 Stand: 6....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Angaben über i. g. Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG in den USt-Voranmeldungen bzw. USt-Erklärungen (an das zuständige FA) mit den Angaben übereinstimmen, die in den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) an das BZSt zu machen sind, um einen Abgleich der Dat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312. Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161. Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957. Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Portugal kommen die weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Allgemeinen ­Vorschriften für Steuerrechtsverstöße (Regime Geral das Infracções Tributárias – RGIT) zur Anwendung. Verspätete Abgabe von Erklärungen oder verspätete Zahlung Es gelten u. a. folgende Strafen (vgl. Art. 26, 116, 118, 119 RGIT): Nichtabgabe oder verspätete Abga...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Steuererklärungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der zur Umsatzsteuer registrierte Steuerpflichtige hat in den ersten zwei Jahren monatlich Steuererklärungen in Ungarn einzureichen, in welchen die im Voranmeldungszeitraum erbrachten Umsätze bzw. die bezogenen Eingangsleistungen zu erklären sind. Ob nach den ersten zwei Jahren ein monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldungszeitraum zur ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung des ersten Abnehmers (= mittleren Unternehmers)

Rz. 51 Stand: 06/03 – 07/2025 Der erste Abnehmer hat eine Eintragung in Kennzahl 42 des Vordrucks zur Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen. Einzutragen ist dort die Bemessungsgrundlage (§ 25b Abs. 4 UStG, vgl. Rn. 44) seiner Lieferungen an den letzten Abnehmer. Zur (korrespondierenden) Zusammenfassenden Meldung vgl. Rn. 55. Der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehme...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Bei Unternehmern, deren Umsätze im vorangegangenen Kj. aus Lieferungen und sonstigen Leistungen und aus dem Eigenverbrauch auf ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen (vgl. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Konsignationslagerregelung (Art 1a öUStG)

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch diese Vereinfachungsregelung soll verhindert werden, dass sich der Lieferer bei einer Verbringung in einem anderen Mitgliedstaat registrieren lassen muss. Sind die nachstehend angeführten Voraussetzungen für die Anwendung der Konsignationslagerregelung erfüllt, ist das Verbringung eines Gegenstandes sowohl im Ursprungland als auch im K...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§§ 6a ff. dUStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine steuerfreie i. g. Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch den Verkäufer oder Erwerber oder für deren Rechnung befördert oder versendet wird und der Erwerber eine in einem anderen Mitgliedstaat zur MwSt registrierte Person ist und er seine USt-IdNr. aus einem anderen Mitgliedstaat dem Lieferanten m...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Niederlanden gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Abgabe von Erklärungen Wird eine Umsatzsteueranmeldung verspätet abgegeben, beläuft sich die maximale Strafe auf 131 EUR. Verspätete Zahlung Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer beträgt die Strafe mindestens 50 EUR und höchstens 10 % der fälligen Umsatzsteuer, jedoch begrenzt a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2010

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum 01.01.2010 fand eine Erweiterung des Anwendungsbereichs statt. Seither ist auch für sonstige Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet befindet und die zudem dort steuerpflichtig gegenüber einem anderen Unternehmer (sog. B2B-Umsatz) ausgeführt werden, eine ZM zu übermitteln. Bezüglich de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18a Abs. 2 S. 1 UStG hat der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG best...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift hängt eng zusammen mit § 18a UStG (ZM). Daneben sind grundsätzlich nahezu sämtliche Vorschriften zum i. g. Warenverkehr zu nennen. Hervorzuheben ist die Verknüpfung mit § 6a UStG (i. g. Lieferungen). Seit 2010 sind auch die Ausführungen zu § 3a Abs. 2 UStG zu beachten. Dass es für die bei steuerfreien i. g. Lieferungen bzw. bei ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (UStBG, BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 neu in das UStG eingefügt worden. Rz. 8 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine Änderung erfuhr die Vorschrift durch das JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438), das § 6a Abs. 2 UStG m. W. v. 01.01.1996 neu gefasst hat. S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr als i. g....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.10 Abholfall: Transport durch einen Zwischenhändler

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird der Gegenstand der Lieferung durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist (Zwischenhändler), ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen, es sei denn, er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat (§ 3 Abs. 6a S. 4 UStG). Begriffliche Klärung Rz. 135 Sta...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 99, 99a, §§ 101–101k sowie § 102 MWStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Besteuerungszeitraum ist generell der Kalendermonat. Steuerzahler, deren Umsatz im vorangegangenen Kj. 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) nicht überschritten hat, können das Kalenderquartal als Besteuerungszeitraum durch Anzeige bei der Finanzverwaltung bis jeweils Ende Januar wählen, sofern sie durch diese nicht als sog. unzuverlässige Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON bei großen und mittleren sowie 500 bis 1.000 RON bei anderen Unternehmen. Verspätete Umsatzsteuermeldung Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Allgemein entstehen Zinsen in Höhe von 0,02 % pro Tag. Weite...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Erwerberwechsel (Abschn. 6b.1. Abs. 6 UStAE)

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird der berechtigte Erwerber durch einen anderen Erwerber innerhalb von 12 Monaten ersetzt, müssen alle Voraussetzungen des Abs. 1 S. 3 erfüllt sein. Die vertragliche Vereinbarung für die Substitution muss zudem bereits am Tag des Wirksamwerdens des Erlöschens der bisherigen Vereinbarung wirksam abgeschlossen sein. Es ist auch möglich, dass d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sind seit langem im deutschen Umsatzsteuerrecht von der Steuer befreit. Die zunächst getrennt in § 4 Nr. 1 und 2 UStG 1967/73 enthaltenen Steuerbefreiungen wurden durch das UStG 1980 in § 4 Nr. 1 UStG zusammengefasst. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Fassung unter Differenzi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.3 Empfängerkreis

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3c Abs. 1 S. 3 UStG beschränkt den Kreis tauglicher Empfänger eines (i. g.) Fernverkaufs auf in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bezeichnete Empfänger oder in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannte Personen, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschritten noch auf ihre Anwendung verzichtet haben. § 3a Abs. 5 S. 1 UStG erfasst alle Leistungsempfänger, b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ZM ist eine Zentralvorschrift für alle Unternehmer, die i. g. Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen tätigen. Deshalb sind grundsätzlich nahezu sämtliche Vorschriften zum i. g. Warenverkehr, zum Ort der sonstigen Leistungen sowie § 18b UStG zu nennen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erklärungspflichten

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum Verfahren zur Abgabe der ZM nach § 18a UStG für Lieferungen i. R. d. Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG vgl. BMF, Schreiben vom 28.0äuterungen der EU-Kommission, u. a. zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen (a. a. O.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gelten die folgenden Vorschriften: Nichterstellung einer Rechnung Es entsteht ein Strafzuschlag von 50 % des Entgelts (natürlich nur bei Pflicht zur Rechnungsstellung, vgl. Rz. 56), gedeckelt auf 375.000 EUR pro Wj. Ist der Umsatz in der Buchhaltung erfasst, reduziert sich die Strafe auf 5 % und 37.500 EUR pro Wj. Der Lieferungs-/Leistungsem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Lie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Weimann, Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010, Umsatzsteuererklärung 2009, Zusammenfassende Meldung – Was es Neues zu beachten gilt, UStB 2010, 52. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 18d.1. VO 1798/2003 EG des Rates vom 07.10.2003.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 Abs. 1 S. 1 UStG regelt die Pflicht zur Berichtigung des für einen ausgeführten Umsatz geschuldeten Steuerbetrages durch den leistenden Unternehmer, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Nachhinein geändert hat. Korrespondierend dazu enthält § 17 Abs. 1 S. 2 UStG die Verpflichtung d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG)

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter die Vorschrift fallen sowohl die i. g. Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG als auch das der i. g. Lieferung gleichgestellte i. g. Verbringen nach § 6a Abs. 2 UStG. Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den Umfang der Steuerbefreiung bezüglich i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG gilt das zu Ausfuhrlieferungen Gesagte (vgl. 10 ff.). Nicht i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ursprüngliche Vorschrift des § 18c UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552 mit Wirkung vom 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Ric...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Rz. 51 Stand: 06/03 – 07/2025 Einen Sonderfall des Reihengeschäftes stellt das sog. i. g. Dreiecksgeschäft dar (§ 25b UStG, Abschn. 3.14. Abs. 1 S. 2 UStAE). Bei i. g. Dreiecksgeschäften schließen drei Unternehmer, die in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der USt erfasst sind, über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, wobei der Gegenstand der Lieferung unmi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Abgabe einer ZM sind diejenigen Unternehmer verpflichtet, die vom sachlichen Geltungsbereich (vgl. Rz. 8) betroffen sind. Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Unternehmer i. S. d. Vorschrift gelten Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, Organgesellschaften einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, weil diese eine eigene USt-IdNr. besitzen und Fis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Meldepflicht) unterliegen gem. § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG i. g. Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG (vgl. die Kommentierung zu § 6a UStG) mit Ausnahme der Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. (für diese vgl. die Kommentierung zu § 18c UStG), gem. § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 2 UStG (= i. g. Verbr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Ordnungswidriges Verhalten des Fiskalvertreters

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein ordnungswidriges Verhalten des Fiskalvertreters ist gegeben, wenn entgegen § 14a Abs. 1 S. 3 UStG das Doppel der Rechnung nicht aufbewahrt wird; die ZM nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird; die in § 18d S. 3 UStG bezeichneten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Erklärungspflichten

Rz. 61 Stand: 06/02 – 07/2025 Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung befreit, unterjährige USt-Voranmeldungen und ZM an die Finanzverwaltung übermitteln zu müssen. Eine USt-Jahreserklärung müssen die meisten Kleinunternehmer seit dem VZ 2024 ebenfalls nicht mehr einreichen (§ 19 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 18 UStG). Bis einschließlich VZ 2023 waren Kleinunternehmer noch zur A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Kernstück der Fiskalvertreter-Regelung ist die Übernahme der Erklärungs- und Meldepflichten für den im Ausland ansässigen Unternehmer. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter der gesonderten Steuernummer hat der Fiskalvertreter gem. § 18 Abs. 1 UStG vierteljährlich Voranmeldungen und gem. § 18 Abs. 3 und 4 UStG jährlich eine USt-Jahreserklärung f...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar. Allerdings gelten die verschärften Anforderungen in Hinblick auf die Abgabe der ZM und die Verwendung einer gültigen nicht-deutschen EU-USt-IdNr. des Abnehmers erst ab dem 01.01.2020 (vgl. Rz. 7 ff.). Rz. 16 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Neufassung der Nachwe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Zeitraum 01.01.1993 bis 31.12.2009

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift wurde i. R. d. Einführung der Regelungen zum Binnenmarkt zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Seitdem dient sie der Überwachung des i. g. Warenverkehrs und hat die fortgefallenen Grenzkontrollen durch den Zoll ersetzt. Wesentliche Änderungen ergaben sich aus dem Wegfall der sog. Lohnveredelung als i. g. Lieferung, zum 01.01.199...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Grundsachverhalt

Rz. 30 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Hauptanwendungsfall der i. g. Lieferung definiert sich wie folgt: Ein Unternehmer (vgl. § 2 UStG) erbringt eine Lieferung (vgl. § 3 UStG) an einen Abnehmer, wobei der Gegenstand der Lieferung in das üGG (vgl. § 1 Abs. 2 und 2a UStG; Abschn. 1.9, 1.10 UStAE) gelangt (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG). Der Abnehmer erwirbt dabei den Gegenstand der L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Untersagung der Fiskalvertretung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Fiskalvertretung kann durch Untersagung durch die Finanzbehörden beendet werden. Dies ist der Fall, wenn der Fiskalvertreter gegen die ihm nach § 22b UStG auferlegten Pflichten verstößt oder entgegen § 14a Abs. 1 S. 3 UStG das Doppel der Rechnung nicht aufbewahrt wird; die ZM nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird; die in § 18d S. 3 UStG...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die korrekte buch- und belegmäßige Aufzeichnung für i. g. Lieferungen und zur Erfüllung der Meldepflichten (z. B. ZM gem. § 18a UStG) ist neben der Verwendung der eigenen USt-IdNr. (§ 27a UStG) die Kenntnis der USt-IdNr. des Leistungsempfängers notwendig. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18e UStG lässt sich der leistende Unternehmer d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen an andere Unternehmer unterliegen im Grundsatz gem. § 3a Abs. 2 UStG dort der Umsatzsteuer, von wo aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Liegt der Leistungsort danach in einem anderen EU-Land, als der leistende Unternehmer ansässig ist, geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die einzelnen Tatbestände

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Anwendung der Tatbestände nach § 18b UStG ergibt sich unmittelbar und zweifelsfrei aus dem Gesetzestext und kann unkommentiert bleiben. Hilfsweise wird auf die Anleitungen zur USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung verwiesen. Wegen der gesetzlichen Meldepflicht sonstiger Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG bes...mehr