Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 8.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Vereinfachungen bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen

Rz. 1011 Nach Art. 269ff. MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten ermächtigen, Vereinfachungen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen[1] vorzusehen. Die Vereinfachungen können darin bestehen, dass die Abgabe der ZM nur noch jährlich verlangt wird, wenn der jährliche Gesamtumsatz nicht mehr als 35.000 EUR beträgt und der Gesa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates – Zusammenarbeitsverordnung – jetzt VO 904/2010

Rz. 452 Mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 [1] wurde hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zur Sicherung des Steueraufkommens der einzelnen Mitgliedstaaten ein gemeinsames System des Informationsaustauschs eingeführt, das die Richtlinie 77/799/EWG[2] ergänzte. Rz. 453 Die Verordnung regelte die Verfahren für den EDV-gestützten Austausch der in den ZM enthalte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27 Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes

Rz. 705 Der Rat hat am 4.12.2018 das Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes angenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die RL 2018/1910[1] VO 2018/1909[2] sowie um die DVO 2018/1912.[3] Rz. 706 Die von einigen MS geforderte Steuerbefreiung für Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse in der Finanz- und Versicherungsbranche (analog zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Der Vorschlag enthält die detaillierten Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfa...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite D...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erf...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8 Zusammenfassende Meldungen

8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen. 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Solche Angaben sind nicht erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärungen und der Zusammenfassenden Meldungen

Es besteht die Möglichkeit elektronischer Übermittlungen der Erklärungen, unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Um solche elektronischen Erklärungen abgeben zu können, bedarf es eines unterschriebenen Antrags. Antragsformulare sind erhältlich unter www.aed.public.lu - _eTVA – Formules TVA.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfassenden Meldungen drohen Bußgelder bis zu 1.700 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hab...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Estland / 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erforderlichen Zusammenfassungen und Vergleiche vor.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die Voraussetzungen und Verfahren hierzu sind in den Vorschriften über das Einreichen von MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege geregelt, die durch die Verfügung Nr. VA-133 des Finanzamts beim Finanzministerium der Republik Litauen vom 9.7.2004 genehmigt wurden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Alle statistischen Daten über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr gehen über die Informationserfordernisse des Artikels 22 der 6. EG-Richtlinie hinaus. Die Daten müssen entsprechend der INTRASTAT-Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 vom 7.11.1991 angegeben werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 10 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Diese Möglichkeit wird über die Website der Finanzverwaltung (http://www.emta.ee) und die Websites der estnischen Geschäftsbanken angeboten: Hansapank (www.hanza.net), Eesti Ühispank (www.seb.ee), Sampo Pank (www.sampo.ee) sowie die estnische Zweigstelle der Nordea Bank Finland Plc (über die Website der Fin...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 4 Innergemeinschaftliche Lieferung: Abhängigkeit von der Zusammenfassenden Meldung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 6a UStG vorliegen. Seit dem 1.1.2020 entfällt die Steuerbefreiung für die jeweilige innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer "Zusammenfassenden Meldung" nicht oder nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.[1] Die Mögli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / II. Die Ausgangsverfahren

In dem BFH-Urt. v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20) [8] ging es um Sachverhaltskonstellationen bei denen landwirtschaftliche Maschinen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten insbesondere nach Polen versendet wurden. Der Kläger, selbst in Polen nicht umsatzsteuerlich registriert, kaufte diese als Großhändler bei den Herstellern ein, von wo aus ein direkter Warenversand nach P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / 1. Erstmalige Umsetzung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Für Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und die erstmalig als Zwischenhändler in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft eingebunden werden heißt es, ihre Systeme frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen, um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Hierbei ist zunächst darauf zu achten die Kernvoraussetzungen eines Dreiecksgeschäfts na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 2. Entscheidung des FG Hamburg

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Eine inländische Unternehmerin hatte für Banken in Frankreich, Lettland, Malta und Rumänien Finanzprodukte vermittelt. Sie war der Auffassung, dass sie aus dieser Tätigkeit vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, und stützte sich in erster Linie auf einen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze. Der BFH habe bereits für den F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Rechnungskorrektur entfaltet ex nunc-Wirkung

Für bereits abgeschlossene innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, bei denen die notwendigen Rechnungshinweise fehlen "ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen". So scheint es zumindest. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung scheidet ausdrücklich aus. Eine Berichtigung selbst scheint darüber hinaus aber nicht ausgeschlossen, wenn sie auch keine Berichtigung i.S.v. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr