MwSt-Erklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die Voraussetzungen und Verfahren hierzu sind in den Vorschriften über das Einreichen von MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege geregelt, die durch die Verfügung Nr. VA-133 des Finanzamts beim Finanzministerium der Republik Litauen vom 9.7.2004 genehmigt wurden.

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