7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen
Zusammenfassende Meldungen sind monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Zu den Einzelheiten vgl. Art. 88 und 89 HR-MwStG.
7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen
Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen