BMF, 13.2.2002, IV B 2 - S 7427a - 1/02

3 Anlagen

Anliegend übersende ich zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18a UStG (Anlagen 1/USt 1 ZM 02) einschließlich des zu verwendenden Einlagebogens (Anlage 2/USt 2 ZM 02) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Anlage 3) in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung.

Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 02) verschickt das Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.

Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlagebögen (USt 2 ZM 02) sind beim

Bundesamt für Finanzen

– Außenstelle Saarlouis –

Industriestraße 6

66738 Saarlouis

anzufordern.

Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – Vordrucke und Anleitungen zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.

Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.

 

Anlagen

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 18a

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 273

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