BMF, 13.2.2002, IV B 2 - S 7427a - 1/02
3 Anlagen
Anliegend übersende ich zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18a UStG (Anlagen 1/USt 1 ZM 02) einschließlich des zu verwendenden Einlagebogens (Anlage 2/USt 2 ZM 02) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Anlage 3) in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung.
Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 02) verschickt das Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.
Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlagebögen (USt 2 ZM 02) sind beim
Bundesamt für Finanzen
– Außenstelle Saarlouis –
Industriestraße 6
66738 Saarlouis
anzufordern.
Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – Vordrucke und Anleitungen zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.
Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.
Anlagen
(hier nicht enthalten)
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2002, 273
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