BMF, 23.4.2003, IV B 2 - S 7427a - 2/03
3 Anlagen
Anliegend übersende ich zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18a UStG (Anlage 1/USt 1 ZM 03) einschließlich des zu verwendenden Einlegebogens (Anlage 2/USt 2 ZM 03) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Anlage 3) in der ab 1.1.2003 geltenden Fassung.
Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 03) verschickt das Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.
Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlegebögen (USt 2 ZM 03) sind beim
Bundesamt für Finanzen
– Außenstelle Saarlouis –
Ahornweg 1 – 3
66740 Saarlouis
anzufordern.
Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis – Vordrucke und Anleitung zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.
Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.
Anlagen 1 – 3
(hier nicht enthalten)
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2003, 300
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