Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Papierformularen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Zusammenfassende Meldung muss grundsätzlich über FinanzOnline – https://finanzonline.bmf.gv.at (Eingaben/Erklärungen) – oder ausnahmsweise mangels Internetanschluss auf dem Formular U 13 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

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