
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany
Unternehmen können sich für den Fall des ungeordneten Brexits beim BZSt in Bezug auf die Umsatzsteuer informieren.
Das BZSt hat für den Fall eines ungeordneten Brexits die FAQ für die Bereiche "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" und "Zusammenfassende Meldung" ergänzt.
Das BZSt hat für den Fall eines ungeordneten Brexits die FAQ für die Bereiche "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" und "Zusammenfassende Meldung" ergänzt.
FAQ für die Bereiche "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" und "Zusammenfassende Meldung
Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind in folgende Themenbereiche gegliedert:
- Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
- Grundinformation (Stammdaten USt-IdNr.),
- Bestätigungsverfahren,
- FAQ für Unternehmen im Falle eines ungeordneten Brexits (Zusammenfassende Meldung/USt-IdNr.).
Fragen und Antworten zur Zusammenfassenden Meldung sind in folgende Themenbereiche gegliedert:
- Zusammenfassende Meldung (ZM),
- ElsterOnline-Portal (EOP),
- Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP),
- FAQ für Unternehmen im Falle eines ungeordneten Brexits (Zusammenfassende Meldung/USt-IdNr.),
BZSt, Meldung v. 29.03.2019
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zusammenfassende Meldung