
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bittet im Zusammenhang mit der elektronischen Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung um Beachtung des folgenden Hinweises.
1. Meldezeilen mit fehlerhaften Angaben (z. B. fehlerhaften USt-IdNrn. oder fehlerhafte Art der Leistung) sind zu stornieren. Hierzu werden die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile zur USt-IdNr. und der Art des Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage „0“ (Null) angegeben.
2. Soll nun die korrekte USt-IdNr. bzw. die zutreffende Art der Leistung gemeldet werden, dann sind in einer neuen Meldezeile die zutreffenden Angaben zur USt-IdNr. und/oder Art der Leistung mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage anzugeben.
Musterbeispiele finden sich in der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Punkt 12 Berichtigungen).
BZSt v. 10.3.2014