Elektronische Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung
1. Meldezeilen mit fehlerhaften Angaben (z. B. fehlerhaften USt-IdNrn. oder fehlerhafte Art der Leistung) sind zu stornieren. Hierzu werden die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile zur USt-IdNr. und der Art des Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage „0“ (Null) angegeben.
2. Soll nun die korrekte USt-IdNr. bzw. die zutreffende Art der Leistung gemeldet werden, dann sind in einer neuen Meldezeile die zutreffenden Angaben zur USt-IdNr. und/oder Art der Leistung mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage anzugeben.
Musterbeispiele finden sich in der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Punkt 12 Berichtigungen).
BZSt v. 10.3.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026