Elektronische Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung

1. Meldezeilen mit fehlerhaften Angaben (z. B. fehlerhaften USt-IdNrn. oder fehlerhafte Art der Leistung) sind zu stornieren. Hierzu werden die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile zur USt-IdNr. und der Art des Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage „0“ (Null) angegeben.
2. Soll nun die korrekte USt-IdNr. bzw. die zutreffende Art der Leistung gemeldet werden, dann sind in einer neuen Meldezeile die zutreffenden Angaben zur USt-IdNr. und/oder Art der Leistung mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage anzugeben.
Musterbeispiele finden sich in der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Punkt 12 Berichtigungen).
BZSt v. 10.3.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.3325
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.722
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.001
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.907
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7236
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.220
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.686
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.641
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0242
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.014
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Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20.06.2025
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Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt Anregungen
17.06.2025
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Taxonomien 6.9 zur E-Bilanz veröffentlicht
16.06.2025
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Steuerfahndung NRW holt mit "Falscher Hase" rund 240 Millionen EUR zurück
16.06.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
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KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025
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Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
11.06.2025
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Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
11.06.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
06.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
05.06.2025