BZSt

Elektronische Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung


BZSt: Elektronische Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bittet im Zusammenhang mit der elektronischen Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung um Beachtung des folgenden Hinweises.

1. Meldezeilen mit fehlerhaften Angaben (z. B. fehlerhaften USt-IdNrn. oder fehlerhafte Art der Leistung) sind zu stornieren. Hierzu werden die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile zur USt-IdNr. und der Art des Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage „0“ (Null) angegeben.

2. Soll nun die korrekte USt-IdNr. bzw. die zutreffende Art der Leistung gemeldet werden, dann sind in einer neuen Meldezeile die zutreffenden Angaben zur USt-IdNr. und/oder Art der Leistung mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage anzugeben.

Musterbeispiele finden sich in der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Punkt 12 Berichtigungen).

BZSt v. 10.3.2014


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