Eine Berufungsbegründung ist auch dann rechtsgültig unterzeichnet, wenn sie mit der Unterschrift eines im Briefkopf oder in der Randleiste des Kanzleibriefbogens nicht genannten Rechtsanwalts versehen ist.mehr
Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt es im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird - in Zeiten der Digitalisierung - per E-Mail abgeschlossen: durch den Austausch von E-Mails und/oder durch den Austausch von Verträgen mit eingescannten Unterschriften. Dabei wird eine bereits eingescannte Unterschrift als digitale Grafik in das Dokument eingefügt. Fraglich ist, welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind. mehr
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Ab dem 1. August 2022 gelten die neuen Regelungen des Nachweisgesetzes. Müssen Arbeitsvertrag, Kündigung oder Befristungsabreden damit immer schriftlich abgefasst sein? Was ändert sich? Wann ist die Schriftform vorgeschrieben und welche Auswirkungen hat es, wenn diese nicht eingehalten wird?mehr
Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus.mehr
Die Befristung eines Arbeitsvertrages erfordert die Schriftform. Hierfür ist eine gescannte Unterschrift nicht ausreichend, stellte das LAG Berlin in einer aktuellen Entscheidung fest. Das gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen wurde.mehr
Eine Änderung von vertragswesentlichen Vereinbarungen im Mietvertrag ist nur dann schriftformbedürftig, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Geltung beansprucht.mehr
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften über die Schriftform bei Mietverträgen ab. Der Entwurf zielt darauf ab, die Kündigung langfristiger Gewerbemietverträge wegen Mängeln der Schriftform zu beschränken.mehr
Nimmt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit auf und lässt der Arbeitgeber ihn ohne Widerspruch arbeiten, kommt damit konkludent ein Arbeitsvertrag zustande. Dieser ist auch wirksam, wenn dabei ein tarifliches Schriftformgebot nicht eingehalten wurde, entschied das LAG Schleswig-Holstein.mehr
Die Ausübung einer Option zur Verlängerung eines Mietvertrages ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB. Steht das vermietete Grundstück unter Zwangsverwaltung, ist die Option gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.mehr
Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen auf einen klaren und eindeutigen, rechtzeitig abgeschlossenen, zivilrechtlich gültigen und durchgeführten Vertrag zurückgehen. Schriftform ist nur erforderlich, wenn das Zivilrecht die Schriftform fordert. Für die zivilrechtliche Wirksamkeit des Anstellungsvertrags zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter ist es nicht erforderlich, dass dieser schriftlich abgeschlossen wird.mehr
Kann eine Mietvertragspartei bei einer bestimmten Indexänderung eine Neufestsetzung der Miete verlangen, unterliegt die Änderung der Miete dem Schriftformerfordernis. Bei einem einseitigen Änderungsrecht oder einer Anpassungsautomatik bedarf die Änderung der Miete der Schriftform hingegen nicht.mehr
Eine doppelte Schriftformklausel in einem Gewerbemietvertrag, die formularmäßig vereinbart wurde, kann nicht verhindern, dass die Vertragsparteien mündlich oder stillschweigend Änderungen am Vertrag vereinbaren.mehr
Seit dem 1.10.2016 ist das Schriftformerfordernis bei Änderungen in Verbraucherverträgen durch das weniger formstrenge Textformerfordernis abgelöst. Der § 309 BGB wurde abgeändert und klargestellt, dass in Zukunft auch Mitteilungen per E-Mail oder SMS etc. den Ansprüchen für Vertragsänderungen genügen. In AGB darf daher für Neuverträge kein Schriftformerfordernis mehr vereinbart werden.mehr