Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3 Anforderungsprofile auf Basis von Stellenbeschreibungen und Kompetenzmodellen entwickeln

Ein Anforderungsprofil wird für Stellen in einem Unternehmen entwickelt. Eine Stelle kann es dabei mehrfach geben. So ist in einem Call Center vielleicht nur die Trennung in In- und Outbound wichtig, sowie eine hierarchische Unterteilung. Umso häufiger die Stelle zu besetzen ist, desto wichtiger ist die sorgfältige Erstellung eines Anforderungsprofils. Aber auch bei Stellen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Vereinbarungstreuhand (... / 3. Form der Vereinbarungstreuhand

Treuhandverträge sind grundsätzlich beurkundungspflichtig (zur Ausnahme bei der Verpflichtung, einen Anteil an einer noch zu gründenden GmbH zu erwerben: BGH v. 19.4.1999 – II ZR 365/97, GmbHR 1999, 707 = GmbH-StB 1999, 188 [Große-Wilde]; s. ferner zu den Formfragen die Beträge von Greitermann, GmbHR 2005, 577 und Schulz, GmbHR 2001, 282; zur Frage der steuerlichen Anerkennu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Vereinbarungstreuhand (... / 8. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel für einen Treuhandvertragmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.2 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVSöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Ausbildungs- und Studienvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVSöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erfolgloser Einspruch (§ 77 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 77 Abs 1 S 2 EStG sind die Verfahrensaufwendungen ausnahmsweise auch erstattungsfähig, wenn die Erfolglosigkeit des Einspruchs nur auf der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift beruht, die nach § 126 AO die Wirksamkeit der Kindergeldfestsetzung nicht beeinträchtigt. Solche Verfahrens- und Formfehler, die nicht die Nichtigke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.2.1.5 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVAöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner unter de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 87a AO n.F. und der Einsp... / I. Einleitung

Bislang galt, dass ein Einspruch per (einfacher) E-Mail möglich ist. Durch die Änderung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) könnte dies fraglich geworden sein. Jüngst hat das Niedersächsische FG in seinem Urt. v. 12.2.2026 – 2 K 152/25 entschieden, dass ein Einspruch, der aus einem besonderen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elek...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 3. Urteil des Niedersächsischen FG v. 12.2.2026 – 2 K 152/25 zu § 87a Abs. 1 S. 2 AO

Im Hinblick auf die Neuregelung in § 87a Abs. 1 S. 2 AO hatte das FG den folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Nachdem das FA beim Kläger, einem Rechtsanwalt, ergebnislos verschiedene Unterlagen zu seinen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2022 angefordert hatte, setzte es mit Bescheiden vom 23.7.2025 die Steuern fest. Die Festsetzung der Einkommensteuern erf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.2 Erfolgloser Einspruch (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Satz 2 der Vorschrift sieht in Ausnahmefällen eine Erstattung auch dann vor, wenn der Einspruch keinen Erfolg hatte. Dies ist der Fall, wenn der Einspruch nur deshalb erfolglos war, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 126 AO unbeachtlich ist....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 6.1 Zivilrechtlich

§ 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher als 5.000 EUR sei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Teilzahlungsgeschäft / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Einzuhaltende Formvorschriften Verbuchung Umsatzsteuermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Gutschriften

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 An die Stelle von Rechnungen können Gutschriften treten, die vom Leistungsempfänger ausgestellt werden und auch als solche zu bezeichnen sind. Gutschriften gelten als Rechnungen, wenn der Empfänger der Gutschrift (= leistender Unternehmer) zum Ausweis der USt berechtigt ist, Einverständnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger über die Abr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Allgemeines

Tz. 1158 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Ein Gesellschafter einer Kap-Ges kann sich an dieser auch (zusätzlich) als stiller Geselschafter beteiligen. Es liegen in diesem Fall sowohl hr-lich als auch stlich zwei Gesellschaftsverhältnisse vor. Denkbar ist sowohl eine typisch als auch eine atypisch stille Beteiligung. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter, sind die a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung ab dem 01.07.2011

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die in § 27b Abs. 18 UStG angesprochene Gesetzesänderung ab dem 01.07.2011 betrifft die neu eingeführten Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnung, wonach nach § 14 Abs. 1 UStG nunmehr Rechnungen, die den Formvorschriften nach §§ 14, 14a UStG entsprechen, relativ problemlos auf elektronischem Weg z. B. als E-Mail-Anhang an den Rechnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getroffener Vereinbarungen. Beispiel 1: X verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Rückwirkungsverbot bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 1306 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft sind bei einer Betriebsaufspaltung aufgr der Voraussetzung der personellen Verflechtung regelmäßig als beherrschende Gesellschafter anzusehen (sonst würde idR nämlich keine personelle Verflechtung bestehen). Bei sämtlichen Vertragsbeziehungen gelten deshalb die Grundsätze des Rückwirkungsverbots;...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.7 Umsetzung der Vertragsvereinbarungen/Besondere Bedeutung der Abnahme

Rz. 81 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung der OFD Karlsruhe erfordert die Annahme von Teilleistungen nicht nur die wirtschaftliche Teilbarkeit und deren vertragliche Vereinbarung, sondern auch die tatsächliche Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen (OFD Karlsruhe vom 19.09.2005, DStR 2005, 1736, Tz. 3.2). Besondere Bedeutung kommt dabei der Abnahme zu. Praxis-B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Satz des AE unterwor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / 3.1 Ausdrückliche Abnahme

Für die Abnahme existieren keine Formvorschriften. Grundsätzlich würde es also ausreichen, dass der Besteller die Abnahme mündlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Hierbei müsste nicht einmal das Wort "Abnahme" verwendet werden.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Ausländische Urkunden und deutsche Formvorschriften

a) Maßgebliche Formvorschriften (Formstatut) Rz. 62 Eine von der Echtheit zu unterscheidende Frage ist es, ob eine ausländische öffentliche Urkunde geeignet ist, die für das materielle Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form zu wahren. Während die Echtheit einer Urkunde ihre prozessrechtliche Beweiskraft betrifft, geht es hier darum, ob die ausländische öffentliche Urkunde im Inl...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Maßgebliche Formvorschriften (Formstatut)

Rz. 62 Eine von der Echtheit zu unterscheidende Frage ist es, ob eine ausländische öffentliche Urkunde geeignet ist, die für das materielle Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form zu wahren. Während die Echtheit einer Urkunde ihre prozessrechtliche Beweiskraft betrifft, geht es hier darum, ob die ausländische öffentliche Urkunde im Inland den angestrebten rechtsgeschäftlichen Er...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Formvorschriften für Vollmachten

Rz. 6 Der Notar hat zunächst zu prüfen, ob die Form der Vollmacht für das zu beurkundende Rechtsgeschäft ausreicht. In einigen Fällen enthält bereits das Gesetz materiell-rechtliche Anforderungen an die Form der Vollmacht. § 1820 Abs. 2 BGB verlangt Schriftform für Vorsorgevollmachten in Gesundheitsangelegenheiten. Für Stimmrechtsvollmachten bei Aktiengesellschaften ist die ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen bei deutschem Formstatut

Rz. 66 Wenn nach den Regeln des IPR deutsches Recht anzuwenden ist und dieses die Wahrung einer bestimmten Form zur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsgeschäfts macht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Formvorschrift zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar verlangt. Dies ist keineswegs bereits dann der Fall, wenn das deutsche Recht von "Notar" spricht; insoweit...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Echte Satzungsbestandteile (§ 2 Abs. 3 S. 1 GmbHG)

Rz. 9 Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 GmbHG erstreckt sich die Möglichkeit zur Online-Beurkundung zunächst auf alle Willenserklärungen, die von dem Formzwang gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG umfasst sind. Das sind alle echten Satzungsbestandteile, d.h. alle notwendigen und fakultativen Inhalte des Gesellschaftsvertrags nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 GmbHG.[24] Beurkundungspflichtig und deshalb im W...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Notarielle Eigenurkunden

Rz. 5 Notarielle Eigenurkunden fallen als solche nicht in den Anwendungsbereich des BeurkG, so dass auch § 6 BeurkG nicht gilt (siehe auch § 39a BeurkG Rdn 28).[9] Sie sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, werden aber inzwischen allg. als öffentliche Urkunden i.S.v. § 415 ZPO anerkannt.[10] Eine wirksame Eigenurkunde liegt vor,[11] wennmehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Gesetzestext Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt. Rz. 1 In Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und anderen Gesetzen ist regelmäßig zur Wirksamkeit schriftlicher Erklärungen ihrer Organe und Vertreter die Beidrückung des Die...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Elektronische Vermerke im Sinne des § 39a BeurkG

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 4 greift gegenüber den in Abs. 1 Nr. 3 geregelten Eintragungstatbeständen namentlich dann ein, wenn keine papierförmige Ausgangsurkunde existiert, sondern der jeweilige Vermerk originär elektronisch erstellt wird.[59] Wie schon § 8 Abs. 1 Nr. 4a, Nr. 5a DONot enthält damit auch Abs. 1 Nr. 4 im Ergebnis lediglich die Klarstellung, dass dieselben Arten von Ze...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Der zu verpflichtende Personenkreis

Rz. 4 "Beschäftigte Personen" sind grundsätzlich alle für den Notar tätigen und in die Büroorganisation eingegliederten Personen.[5] Die Pflicht ist allgemein weit zu verstehen, denn § 26 S. 1 BNotO stellt nicht auf die "von (dem Notar) beschäftigten", sondern auf die "bei ihm beschäftigten Personen" ab. Auf die Dauer und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses kommt es n...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Inhalt und Beweiswert notarieller Urkunden

Rz. 15 Die notarielle Urkunde ist Prototyp der öffentlichen Urkunde i.S.v. § 415 Abs. 1 ZPO. Systematisch kann zwischen der Beurkundung von Willenserklärungen und Tatsachenbeurkundungen unterschieden werden, wobei zu letzteren auch der Beglaubigungsvermerk zählt.[50] Bei der Beurkundung von Willenserklärungen bezeugt der Notar den gesamten Vorgang der Erklärungsabgabe, einsch...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Regelungsgehalt

Rz. 4 Das Fehlen der Unterschrift wird geheilt, wenn der Notar den Umschlag gerade für die konkrete letztwillige Verfügung unterschreibt. Ob der Umschlag vor oder nach der Unterzeichnung verschlossen wurde, ist unerheblich.[3] Dagegen wird es nicht als ausreichend angesehen, dass er blanco unterschreibt.[4] Auch die Unterschrift auf anderen, im Zusammenhang mit der Hinterleg...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Hauptanwendungsfälle

Rz. 3 Grundsätzlich ist eine Ausfertigung nur dann nötig, wenn es materiell- oder verfahrensrechtlich auf den Besitz der Urkunde ankommt und die Urschrift nicht am Rechtsverkehr teilnimmt.[13] Eine beglaubigte Abschrift beweist diese Tatsache nicht (vgl. § 42 BeurkG Rdn 19). Ein Hauptanwendungsfall ist der Nachweis der Vollmacht (§§ 172 ff. BGB).[14] Gemäß § 172 Abs. 2 BGB b...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Nachholung einer vergessenen Unterschrift

Rz. 19 Abs. 2 trifft keine Regelung, wie bei Mängeln des Beurkundungsverfahrens, insbesondere im Fall der versehentlich vergessenen Unterschrift eines Beteiligten zu verfahren ist, und zwar weder in positiver noch in negativer Hinsicht (zur Problematik vgl. auch § 13 BeurkG Rdn 62 ff.). Das heißt, dass Abs. 2 die Möglichkeit einer nachträglichen "Heilung durch Nachtragsbeurk...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Bedeutung der Schriftlichkeit

Rz. 102 In den Fällen, in denen die Schriftlichkeit für die Verwahrungsanweisung oder deren Änderung, Ergänzung oder Widerruf ausreicht, stellt sich die Frage, was unter Schriftlichkeit zu verstehen ist. § 126 Abs. 1 BGB verlangt zur Einhaltung der schriftlichen Form, dass die Urkunde von dem Aussteller "eigenhändig durch Namensunterschrift … unterzeichnet" werden muss. § 12...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Beweiswert der Abschriftsbeglaubigung

Rz. 19 Eine öffentliche Urkunde ist der Beglaubigungsvermerk, nicht aber die beglaubigte Abschrift selbst. Der Beglaubigungsvermerk weist nur die inhaltliche Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift nach.[48] Im Gegensatz zur Ausfertigung tritt die beglaubigte Abschrift nicht an die Stelle der Urschrift. Deshalb ist im Hinblick auf den Beweiswert der beglaubigten Absc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Willenserklärungen und Tatsachenerklärungen

Rz. 4 Dem Begriff der Willenserklärung kommt zentrale Bedeutung in der Privatrechtsordnung zu. Es handelt sich um Erklärungen, die auf die Entstehung, Beendigung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sind (zum Begriff der Willenserklärung vgl. § 8 BeurkG Rdn 18). Eine Erklärung, die nach den §§ 8 ff. BeurkG zu beurkunden ist, ist auch die prozessuale Willenserklä...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Nr. 3: elektronische Niederschriften

Rz. 8 Der im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 1.8.2022 hinzugekommene Abs. 1 Nr. 3 verwies auf § 16b BeurkG und umfasste folglich elektronische Niederschriften, die bei der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation aufgenommen werden müssen (§ 16b Abs. 1 S. 1 BeurkG). Eine solche Beurkundung ist bspw. für GmbH-Gründungen zul...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch einen Aufhebungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Diese soll vor Übereilung schützen, der Rechtssicherheit dienen und die Arbeitsgerichte entlasten, indem sie die Beweiserhebung im Prozess erleichtert und Streitigkeiten darüber vermeidet, ob überhaupt ein Aufhebungsvertrag geschlos...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Grundsatz des freien Zugangs zum Notar – Internationale Zuständigkeit des deutschen Notars

Rz. 78 Unter dem Stichwort der internationalen Zuständigkeit des deutschen Notars werden üblicherweise zwei unterschiedliche Problembereiche zusammengefasst: a) Um die Grenzen der "Urkundsgewalt" des deutschen Notars geht es bei der Frage, ob der deutsche Notar im Ausland Beurkundungen und sonstige Amtshandlungen vornehmen darf. Der Grundsatz dazu lautet: An den Grenzen der ...mehr