Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 30 Die Beweiskraft dieser Privaturkunde ergibt sich aus §§ 416, 419, 440 ZPO. Derjenige, der sich auf die Gültigkeit des Dreizeugentestaments beruft, trägt hierfür die Beweislast.[35] Ebenso trägt derjenige die Beweislast dafür, dass ein unter Verstoß gegen einfache Formvorschriften zustande gekommenes Testament den Erblasserwillen zuverlässig wiedergibt, der sich auf Wi...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In außergewöhnlichen Katastrophenfällen, in denen weder ein Notar noch ein Bürgermeister greifbar ist, und bei drohender Todesgefahr wollte der Gesetzgeber dem Erblasser die Errichtung eines Testaments ermöglichen. Es handelt sich beim Dreizeugentestament um eine Privaturkunde von Laien, die grundsätzlich juristisch nicht vorgebildet sind. Daher ist die Rspr. großzügig...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / A. Praktische Relevanz

Rz. 1 Die §§ 2050–2057a BGB sind in drei Situationen relevant: bei der Auseinandersetzung zwischen Abkömmlingen, die gesetzlich geerbt haben (bzw. in den Quoten des § 2052 BGB),[1] im Fall des § 1503 BGB (Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft) und bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings in den Fällen des § 2316 BGB.[2] In der Kautelarpraxis spielen sie ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Eigenhändiges Testament

Rz. 13 Öffentliche und eigenhändige Testamente sind gleichwertig. Rz. 14 Dem Vorteil der leichten und kostenfreien Errichtung und Änderungsmöglichkeit steht der Nachteil gegenüber, dass der juristische Laie, der ein Testament ohne rechtliche Beratung errichtet, Gefahr läuft, gegen die strengen Formvorschriften zu verstoßen oder falsche Begrifflichkeiten verwendet und so ein f...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines: Beschränkung auf Ehegatten

Rz. 1 Ein gemeinschaftliches Testament kann wirksam nur von Ehegatten errichtet werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit des jeweiligen gemeinschaftlichen Testaments ist das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung. Die Eheschließung kann nicht nur durch öffentliche Urkunden belegt werden, sondern auch durch alle sonst zulässigen Beweismittel....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Auswahl

Rz. 44 Die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht erfolgt nach Eignungsgesichtspunkten (siehe § 1816 Abs. 1 BGB).[120] Das Nachlassgericht ist in seiner Entscheidung frei, es ist insbesondere nicht an eine etwaige Anordnung des Erblassers gebunden. Der Nachlasspfleger muss eine natürliche Person[121] sowie geeignet und zuverlässig sein. Mangelnde Eignung des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Formerfordernis

Rz. 2 § 2371 BGB verlangt die notarielle Beurkundung des Verpflichtungsgeschäfts und gilt sowohl für den Verkauf einer Erbschaft als auch für den Verkauf eines Erbteils oder Bruchteils. Der Formzwang erfasst sämtliche Abreden, aus denen sich nach dem Willen der Parteien der Erbschaftskaufvertrag zusammensetzt, mithin die essentialia negotii sowie Nebenabreden, mit denen der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Angabe des Entziehungsgrundes

Rz. 9 Der Entziehungsgrund muss in der letztwilligen Verfügung – also formgerecht[32] – angegeben werden. Dazu ist es nicht erforderlich, alle Einzelumstände ausführlich darzulegen. Die Schilderung muss aber doch so ausführlich sein, dass nach dem Erbfall festgestellt werden kann, auf welchen Tatbestand/Lebenssachverhalt sich die Entziehung gründet und ob sie gerechtfertigt ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Umdeutung einer letztwilligen Verfügung in eine andere letztwillige Verfügung

Rz. 145 Die Umdeutung kann sich zum einen auf eine einzelne Anordnung des Testaments beschränken. Sie kann aber auch das Testament im Ganzen betreffen. Ist ein öffentliches Testament formungültig, kann es dann, wenn die Formvoraussetzungen für ein eigenhändiges Testament erfüllt sind, in ein solches umgedeutet werden.[401] Auch ein gemeinschaftliches Testament, das nicht den...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 3 Die Aufnahme des Inventars ist eine Sache des Erben. Sie kann in der Weise geschehen, dass der Erbe selbst unter Beistand der Amtsperson oder diese selbst die Urkunde nach den Angaben des Erben aufnimmt. Notwendig ist in beiden Fällen die Unterschrift des Erben.[7] Die Unterschrift der Amtsperson ist zweckmäßig und üblich, nicht jedoch Wirksamkeitserfordernis für die A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Rechtsgeschäft unter Lebenden in einem Testament

Rz. 41 Auch Rechtsgeschäfte unter Lebenden können in das Testament aufgenommen werden. Da sie ihre Rechtsnatur durch die Aufnahme in ein Testament nicht verändern, müssen auch die sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Formvorschriften. Handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, kann der Zugang auch noch nach dem Tod des Erblas...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Voraussetzungen

Rz. 25 Der Auseinandersetzungsvertrag selbst ist formlos, soweit keine Vereinbarungen enthalten sind, die nach allg. Bestimmungen formbedürftig (bei Grundstücken nach § 311b BGB, bei Geschäftsanteilen einer GmbH nach § 15 GmbHG) sind. Andernfalls sind die besonderen Formvorschriften einzuhalten.[57] Sind jedoch Gegenstände betroffen, für deren Verfügung oder Verpflichtung ei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.2 Gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 148 Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die durch Hoheitsakt (Gesetz oder staatlichen Verleihungsakt aufgrund eines Gesetzes) begründet werden, sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.[1] Sie handeln durch ihre Organe, die aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen. Im öffentlichen Dienst bestehen vielfach besondere Vorschriften über die Vertret...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

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GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beschlussfassung in der GmbH müssen die Gesellschafter Formvorschriften beachten. Sie müssen den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz genügen und dürfen nicht im Widerspruch zu Recht und Gesetz und zum GmbH-Gesellschaftsvertrag stehen. Fehlerhafte Beschlüsse können auf dem Rechtsweg angefochten werden und nichtig sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Im G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Schriftform

Rz. 12 Auch eine auf § 21 gestützte Befristungsabrede muss unter Beachtung der allgemeinen Formvorschrift des § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Insoweit gelten die §§ 125 ff. BGB. Hierfür bedarf es im Regelfall zweier Originalunterschriften auf einer Vertragsurkunde. Die Schriftform wird aber auch gewahrt, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm unterzeichneten, an den A...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werde...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Zubehör

Rz. 8 Soweit bewegliches Zubehör im Rahmen des Kaufvertrages mitveräußert wird, sollte dies eingehend beschrieben werden, da im Streitfall der Vermerk "wie besichtigt" erhebliche Beweisprobleme aufwerfen kann. Dieser Vermerk ist trotzdem für die Beschreibung des Zustandes des mitveräußerten Zubehörs von Bedeutung. Die Regelung eines solchen "Nebengeschäftes" im notariellen V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Notarielle Beurkundung

Rz. 221 § 53 Abs. 3 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung des Beschlusses[932] (§§ 36, 37 BeurkG [933]) vor; bei einstimmiger Beschlussfassung genügt Beurkundung per Videokommunikation i.S.d. § 1 Abs. 3 GmbHG. Die Nichtbeachtung der Form macht den Beschluss analog § 241 Nr. 2 AktG nichtig; analog § 242 Abs. 1 AktG heilt die Eintragung des Beschlusses im Handelsregister di...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Inhalt und Form der Güterrechtswahl

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 199 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[85] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 4. Form, Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Art. 3 Abs. 5, 11 u. 13 Rom I-VO)

Rz. 46 Die Rechtswahlvereinbarung ist formwirksam, wenn sie den Formvorschriften des für den Hauptvertrag gewählten Rechts oder den Formvorschriften am Ort des Vertragsschlusses entspricht (Art. 3 Abs. 5, 11 Rom I-VO). Der Vornahmeort (lex loci actus) ist der Ort, an dem die Annahmeerklärung abgegeben wurde. Auf den Zugangsort kommt es nicht an. Die Formbedürftigkeit des Haup...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[90] und juristischen Personen; rechtsfähige Personengesellschaften[91] inkl. rechtsfähiger GbR[92] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 172) und Partnerschaftsgesellschaften; Gesamthandgemeinschaften (zumal Güter- und Erbengemeinschaft, bei ex lege persönliche...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / I. Formerfordernisse des Grundstückskaufvertrags

Rz. 2 Gem. § 311b Abs. 1 BGB bedarf jeder Vertrag, der die Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Grundvermögen zum Gegenstand hat, der notariellen Beurkundung. Dieses Formerfordernis wird – wie alle Formvorschriften – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung extensiv ausgelegt, was dazu führt, dass nicht nur der eigentliche Übertragungsakt mit den wesentlichen ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Form, Kosten

Rz. 62 Die Schutzschrift unterliegt als ein von der Praxis entwickeltes Rechtsinstitut keinen zwingenden Formvorschriften. Es hat sich aber die Übung entwickelt, die Parteien rubrumsgemäß zu bezeichnen, konkrete Anträge zu stellen sowie den Wettbewerbsstreit im Wesentlichen darzustellen. Sinnvollerweise werden dem Gericht dabei auch die möglichen Mittel zur Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / I. Vorläufige Akte

Rz. 22 Die Kanzlei des Gerichtshofes legt nach Eingang der Beschwerde eine vorläufige Akte an und vergibt einen Barcode; dem Beschwerdeführer werden Aufkleber mit dem Barcode zur Verfügung gestellt. Diese sind auf jeder weiteren Korrespondenz mit dem Gericht anzubringen.[133] Die Kanzlei prüft vorab, ob die Beschwerde offenkundig unzulässig und/oder unbegründet ist oder ein ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Unterbeteiligung

Rz. 197 Eine Unterbeteiligung[877] ist eine Beteiligung am Anteil regelmäßig in der Form einer Innen-GbR.[878] Vinkulierungsklauseln gelten für ihre Begründung grundsätzlich nicht (vgl. Rdn 189). Der Unterbeteiligte steht nur zum Gesellschafter, nicht aber zur GmbH in einem Gesellschaftsverhältnis. Daher gelten die Vorschriften des GmbHG für die Unterbeteiligung grundsätzlic...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 7 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue Bezeichnung der Sache. Darüber hinaus müssen sich die Vertragsparteien über die Höhe des Kaufpreises einig sein – andernfalls kommt, vorbehaltlich eines Leistungsvorbehalts, ein Kaufvertrag nicht zustande.[1] Schrif...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 11 Bauträgerrecht / a) Allgemeines

Rz. 10 Wie beim Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufvertrag bedarf der Bauträgervertrag aufgrund der enthaltenen Verpflichtung zum Erwerb und zur Übertragung eines Grundstückes gem. § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Da dieses Formerfordernis – wie alle Formvorschriften – von der Rechtsprechung eher extensiv ausgelegt wird, ist nicht nur der eigentliche Übertragungsak...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 88 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[213] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, sodass fü...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[109] Verschiedentlich...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Revisionsantrag und -begründung

Rz. 390 Gemäß § 337 Abs. 1 StPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Rz. 391 Der Revisionsantrag und dessen Begründung können seitens des Angeklagten nur in Form einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden, § 345 Abs. 2 StPO....mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Anknüpfung nach Art. 11 EGBGB u. Art. 11 Rom I-VO sowie Substitution

Rz. 133 Die Abgrenzung von Form- gegenüber Inhaltserfordernissen erfolgt nach dem Zweck der jeweiligen Regelung (Qualifikation).[295] Sofern keine spezielleren Kollisionsregeln bestehen,[296] werden Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte selbstständig durch Art. 11 Abs. 1 EGBGB bzw. Art. 11 Rom I-VO bestimmt (Formstatut). Danach gilt das Ortsrecht und alternativ das Geschäfts...mehr

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§ 14 Europarecht / I. Direktklagen gegen Organakte

Rz. 10 Der EuGH ist generell zuständig für Nichtigkeitsklagen, die ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission (sog. privilegierte Kläger) wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung angewandten Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhebt.[13] Insoweit überprüft...mehr

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 466 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 3 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 467 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr