Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hat am 30. August 2019 die Inhalte des Referentenentwurfs zum Mietendeckel vorgestellt. Danach sollen die Mieten in der Bundeshauptstadt, wie in den ersten Eckpunkten geplant, auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden. Im Unterschied zu dem am Wochenende zuvor bekannt gewordenen Diskussionsentwurf sollen Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze auf Antrag dann möglich sein, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Außerdem soll der Mietendeckel „atmend” sein, was bedeutet, dass moderate Mieterhöhungen bis zur Mietobergrenze ermöglicht werden sollen.
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