Ein per Landesgesetz eingeführter Mietendeckel wäre verfassungswidrig. Das hat ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans Jürgen Papier im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ergeben. So kommt Papier in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Der Landesgesetzgeber von Berlin verfügt nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels.” Beauftragt hatte der GdW das Gutachten mit Blick auf die große bundesweite Bedeutung der Diskussionen um einen Berliner Mietendeckel.
Weitere Themen:
Digitalisierung: Auftakt für Modellprojekte Smart Cities – Wissenstransfer soll in die Breite wirken.
Innovation: DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2020 „Bezahlbares Bauen und Wohnen” ausgelobt.
Brandenburg: Wohnungspolitischer Brunch des BBU zur Landtagswahl Brandenburg.