Mieter in Frankfurt am Main haben vor dem Oberlandesgericht (OLG) zahlreiche Mietmängel geltend gemacht. Unter anderem wollten sie die Miete mindern, weil der Vermieter im Hinterhof regelmäßig nackt Sonnenbäder nimmt. Das stellt keinen Mietmangel dar, so die Richter.mehr
Mäuse, Ratten, Spinnen, Kakerlaken, Silberfische, Bettwanzen – in einer Wohnung kann sich allerlei unappetitliches Getier einnisten, das den Wohngenuss erheblich trüben kann. Berechtigen diese ungebetenen Gäste zu einer Mietminderung?mehr
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Morgens nicht bibbern wollten die Mieter einer Wohnung in einem Fall, den das AG Köln auf dem Tisch hatte.mehr
Die bloße Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.mehr
Die Pflicht des Vermieters, die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie in diesem Zustand zu erhalten, besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Wohnung tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.mehr
Auch nachts muss der Mieter seine Wohnung auf mindestens 18 Grad heizen können, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht (AG) Köln.mehr
Graffiti an der Fassade begründen keinen Mangel einer Mietwohnung in dem Haus, wenn keine besondere Beschaffenheit der Fassade vereinbart ist oder es sich nicht um eine Luxusimmobilie oder ein zwecks Repräsentation gemietetes Objekt handelt.mehr
Die Möglichkeit, an den Wänden in der Küche Hängeschränke anzubringen, gehört in der Regel zur vertragsgemäßen Beschaffenheit einer Wohnung.mehr
Kann der Mieter im Schlafzimmer deutlich vernehmen, wenn im angrenzenden Bad Wasser läuft, ist dies kein Mangel der Wohnung, der zu einer Minderung der Miete berechtigt.mehr
Wird der Standort der Mülltonnen verlegt, sodass der Mieter zur Müllentsorgung einen deutlich längeren Weg zurücklegen muss, kann dies einen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt.mehr
Der Vermieter muss bei der Sanierung eines Gebäudes den Schallschutzstandard einhalten, der zu diesem Zeitpunkt gilt. Wenn er das Gebäude nach der Sanierung im Mietvertrag einem neueren Baujahr zuordnet, kann der Mieter den Standard dieses Baujahrs erwarten.mehr
Es liegt in der Entscheidung des Vermieters, welcher Hilfspersonen er sich für die Beseitigung von Mängeln bedient. Der Mieter kann keine bestimmte Qualifikation der Hilfsperson fordern.mehr
Ist eine im Haus vorhandene Gegensprechanlage defekt, können die Mieter zur Mietminderung berechtigt sein. Für die Höhe der Minderung kommt es darauf an, ob der Hauseingang von der Wohnung aus einsehbar ist.mehr
Nimmt ein Mieter, der vom Vermieter einen Vorschuss für die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erhalten hat, die Mangelbeseitigung nicht in Angriff, kann dies den Vermieter zur Kündigung berechtigen.mehr
Will ein Mieter die Miete wegen Lärm und ähnlichen Einwirkungen mindern, reicht eine Beschreibung der Beeinträchtigungen und deren ungefährer Zeitpunkt, Dauer und Frequenz aus. Der Mieter muss kein minutiöses Protokoll vorlegen.mehr