Aus für KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen
Die staatliche Förderbank KfW hat privaten Bauherren über das Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) in Wohngebäuden seit dem Jahr 2009 unter die Arme gegriffen – für einzelne Maßnahmen wurden bis zu zehn Prozent der Kosten erstattet (maximal 2.500 Euro); für einen Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro).
Ende 2024 ist das Programm ausgelaufen. Im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 sind die Zuschüsse zur Barrierereduzierung nicht mehr eingeplant. Alternativ kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden ein zinsverbilligter Kredit beantragt werden, heißt es. Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, ist laut KfW vom Förderstopp nicht betroffen.
Altersgerechter Umbau mit zinsverbilligten Krediten
Die Nachfrage nach den KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist groß. Allein im Jahr 2021 waren die im Januar bereitgestellten 75 Millionen Euro nach knapp einem halben Jahr aufgebraucht. 2022 dauerte es nur sechs Wochen, bis der Fördertopf leer war.
Die KfW teilte Mitte August 2022 mit, dass die Fördermittel, die am 29.6.2022 bereitgestellt worden sind, wegen der enorm hohen Nachfrage erschöpft seien und keine Anträge mehr gestellt werden sollen – die Zuschüsse hätten für das ganze Jahr reichen sollen.
Für das Jahr 2023 stellte der Bund erneut 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die KfW hatte wegen der Haushaltssperre das Programm am 22.11.2023 in Abstimmung mit dem Bauministerium vorläufig gestoppt. 2024 wurde der Fördertopf mit 150 Millionen Euro noch einmal deutlich aufgestockt.
Alternativ zu dem Investitionszuschuss werden zinsverbilligte Kredite im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit" (159) bereitgestellt. Der Kredit kann nicht direkt bei der KfW, sondern muss über eine Bank beantragt werden. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.
KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen – Kredit" (159)
Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B)
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