Neue Bauordnung in Baden-Württemberg mit weniger Regeln

Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, Standards abgebaut und der Bestandsschutz neu geregelt. Der Landtag in Baden-Württemberg hat die Novelle der Landesbauordnung (LBO) beschlossen – ein Überblick.

Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Der Landtag hat am 13.3.2025 die von Bauministerin Nicole Razavi (CDU) eingebrachten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen.

Nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Reform drei Monate später in Kraft treten.

LBO-Reform "Schnelleres Bauen"

Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, etwa durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
  • Abbau baulicher Standards. Beispiele sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Ausbau von Ladestationen.

Es ist die mittlerweile vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken bereits erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes).

So wurde etwa im Jahr 2019 festgelegt, dass Dachaufstockungen keine zusätzlichen Stellplätze oder Anforderungen an die Barrierefreiheit erforderlich machen. Seit Anfang 2023 gilt außerdem, dass solche Aufstockungen auch keine Aufzugverpflichtung auslösen – zudem wurde die Landesbauordnung fit gemacht für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren (Virtuelles Bauamt).

Mit der vierten LBO-Reform wird zudem die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt, wie sie der erste Beschluss des Kabinetts vom 23.7.2024 vorsieht.

Die wichtigsten Änderungen für den Wohnungsbau

Einführung einer Genehmigungsfiktion

Sie ist für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren vorgesehen: Eine Genehmigungsfiktion führt dazu, dass bei Nichtbescheidung eines Bauantrags innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (derzeit zwei bis drei Monate) die beantragte Baugenehmigung als erteilt gilt. Mit Ablauf der Frist tritt die Fiktionswirkung ein. Bayern arbeitet seit Jahren damit.

Abschaffung des Widerspruchverfahrens

Bauherren und Nachbarn können bisher einem Bauantrag zunächst bei der unteren Baurechtsbehörde und bei nicht erfolgter Abhilfe beim zuständigen Regierungspräsidium widersprechen. Das Verfahren dort dauert zwischen sechs und 14 Monaten. Mit einer Abschaffung der Widerspruchsmöglichkeiten erhofft sich Razavi eine deutliche Verkürzung.

Typengenehmigung

Die Einführung der Typengenehmigung soll baurechtliche Verfahren beschleunigen und entbürokratisieren. Damit will die Regierung zum Beispiel das serielle Bauen oder das Errichten baugleicher Ladestationen erleichtern. Hessen hat die Typengenehmigung bereits in die Bauordnung aufgenommen.

Nachbarbeteiligung: verkürzte Frist

Geplant ist, dass die Nachbarbeteiligung von vier auf zwei Wochen reduziert wird.

Bestandsschutz

Der Gesetzentwurf sieht eine positive Definition des Bestandsschutzes vor: Nutzungsänderungen von Gebäuden sollen künftig nicht den aktuellen – oftmals strengeren – Vorschriften des Brandschutzes unterworfen werden. Auch der Umbau wird vereinfacht: Wenn das Gebäude dadurch nicht größer wird, kann von abstandsflächenrechtlichen Regelungen abgewichen werden.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz für das schnellere Bauen (PDF)


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung, Wohnungsbau, Baden-Württemberg