Eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung
Erstmals sollen in diesem Jahr Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro in die städtebauliche Entwicklung fließen. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte den Gegenzeichnungsprozess Ende November 2025 eingeleitet, nun haben alle Bundesländer unterzeichnet: Am 14.4.2026 ist die Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 in Kraft getreten.
Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Förderbeginn geschaffen. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Förderung auf 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen. Für 2027 sollen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Förderprogramme: Verbesserungen bei der Umsetzung
Neben der Erhöhung der Mittel bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der Förderprogramme. So sollen bürokratische Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben vereinfacht und flexibel gestaltet werden. Diese Änderungen sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und zielgerichteter auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Bund und Länder bekräftigen mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 außerdem, verstärkt innovative und experimentelle Vorhaben zu fördern, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und Grundlagen für eine klimagerechte Stadtentwicklung schaffen.
"Wir investieren damit direkt in die Zukunft unserer Städte und Gemeinden – in starke Quartiere, lebendige Innenstädte und gute Orte zum Leben und des Miteinanders. Ob neue Treffpunkte im Kiez, mehr Grün in der Stadt oder eine klimafitte Infrastruktur: Die Städtebauförderung gibt Kommunen den Rückenwind, um Quartiere lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD).
Städtebauförderung: Hintergrund und Struktur
Das Städtebauförderungsgesetz gibt es seit 1971. Im Jahr 2020 wurde die Förderung neu strukturiert und weiterentwickelt – die Inhalte wurden von bis dahin sechs auf drei neue Programme konzentriert: lebendige Zentren, sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Mit der Städtebauförderung werden Gesamtmaßnahmen gefördert: Ein von der Kommune festgelegtes Fördergebiet – zum Beispiel ein Stadtquartier – wird ganzheitlich entwickelt. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sind Fördervoraussetzung und als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig.
Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderung ist, neben den länderspezifischen Förderrichtlinien, die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung. Das heißt: Die Bundesmittel werden ergänzt durch Gelder der Länder und der Kommunen. Grundsätzlich gilt: Jeder trägt ein Drittel der förderfähigen Kosten.
Städtebauförderung: Weitere Informationen
Das könnte Sie auch interessieren:
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
Städtebauförderung: Millionen-Effekt auf neue Investitionen
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.2036
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5592
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
437
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
390
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3461
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
344
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
3357
-
Neubauförderung EH55-Plus: Frist wird verlängert
3101
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
277
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
2721
-
Läden in der Innenstadt: Wo hohe Mieten drin sind
26.06.2026
-
Grundsteuer: Schieflage bei Wohneigentum – ein Überblick
26.06.2026
-
Bauleitplanverfahren bald vollständig digital
24.06.20261
-
Solarpflicht für Dächer: das regelt die EU
24.06.2026
-
Hitze-Ranking: Wo Gebäude unter Druck geraten
24.06.2026
-
Regierung plant Kürzungen beim Wohngeld
23.06.20261
-
Gebäudemodernisierungsgesetz: Verband will klagen
23.06.2026
-
Länder wollen Grenzen für Vergesellschaftung von Wohnungen
23.06.2026
-
Auch Grundsteuergesetz in Niedersachsen verfassungsgemäß
22.06.2026
-
So will Hubertz jetzt die Baukosten senken
19.06.20261