Bund stockt Mittel für Städtebauförderung kräftig auf
Die Städtebauförderung in Deutschland soll einen kräftigen Schub bekommen. Am 18.11.2025 unterzeichnete Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dazu die Verwaltungsvereinbarung für die Jahre 2026 und 2027 und leitete den Gegenzeichnungsprozess durch die Länder ein. Damit soll den Kommunen die nöitige Planungssicherheit garantiert werden.
Ab 2026 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die städtebauliche Entwicklung fließen, 790 Millionen Euro waren es für dieses Jahr. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Förderung auf 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen.
Verbesserungen bei der Umsetzung der Förderprogramme
Neben der Erhöhung der Mittel bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der Förderprogramme. So sollen bürokratische Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben vereinfacht und flexibel gestaltet werden. Diese Änderungen sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und zielgerichteter auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Bund und Länder bekräftigen mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 außerdem, verstärkt innovative und experimentelle Vorhaben zu fördern, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und Grundlagen für eine klimagerechte Stadtentwicklung schaffen.
"Städte sind das Herzstück unserer Gesellschaft", sagte Hubertz. "Ob barrierefreie Plätze, einladende Quartiere oder nachhaltige Stadtentwicklung, mit dieser Förderung unterstützen wir Städte und Kommunen dabei, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen und gleichzeitig soziale Vielfalt und Lebensqualität zu sichern."
Wohnungswirtschaft: Städtebauförderung vereinfachen
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Bundesverband Die Stadtentwickler veröffentlichten im Jahr 2023 ein Positionspapier, in dem sie eine Aufstockung der Mittel auf jährlich 1,5 Milliarden Euro forderten. Darin wird auch beklagt, dass es in der Praxis Schwierigkeiten gebe: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln steige, gleichzeitig gebe es immer mehr Ausgabereste – also nicht abgerufene Mittel aus dem Programm.
Komplizierte Vorschriften und unflexible Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen vorgeben und von Antragstellern zu erfüllen sind, müssen sich dringend ändern, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung, die außerdem konkrete Vorschläge für eine Vereinfachung der Förderung auf allen Ebenen bietet, damit "die Mittel dort einsetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Zum Positionspapier "Städtebauförderung vereinfachen und flexibilisieren: Ausgabereste abbauen"
Städtebauförderung: Hintergrund und Struktur
Das Städtebauförderungsgesetz gibt es seit 1971. Im Jahr 2020 wurde sie neu strukturiert und weiterentwickelt – die Förderinhalte wurden von sechs auf drei neue Programme konzentriert: lebendige Zentren, sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Der Bund stellt seit 2017 Finanzhilfen von jährlich 790 Millionen Euro bereit.
Die Programmmittel werden ergänzt durch Mittel der Länder und der Kommunen. Grundsätzlich gilt: Jeder trägt ein Drittel der förderfähigen Kosten.
Mit der Städtebauförderung werden Gesamtmaßnahmen gefördert. Das heißt, es wird ein von der Kommune festgelegtes Fördergebiet – zum Beispiel ein Stadtquartier – ganzheitlich entwickelt. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung und als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig.
Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderung ist, neben den länderspezifischen Förderrichtlinien, die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung.
Städtebauförderung: Weitere Informationen
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