Reformpaket: Was das für Wohnen & Immobilien bedeutet
In der Nacht auf den 2. Juli hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD sich auf ein umfassendes Reformpaket zu Steuern, Arbeit und Entbürokratisierung verständigt – auf den Weg gebracht wurde eine Regelung, die eine Verstaatlichung von Wohnraum auch auf Länderebene verbietet. Geplant ist stattdessen die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG).
Auch beim Bürokratieabbau will die Bundesregierung vorankommen. Diverse Berichts- und Dokumentationspflichten sollen wegfallen, der Datenschutz auf europäisches Mindestmaß reduziert werden und eine vorausgefüllte digitale Steuererklärung kommen. Was ist für die Immobilienbranche relevant?
Staatliche Wohnungsbaugesellschaft und Enteignungsverbot
Die staatliche Wohnbaugesellschaft kommt
Ziel der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft sei es, "vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt", hieß es im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juli im Garten des Bundeskanzleramts, bei der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), CSU-Chef Markus Söder und die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas über die Details der Einigungen informierten. Unterstützt werden soll unter anderem das serielle und modulare Bauen und der soziale Wohnungsbau.
Wissenschaftler sehen Sinn und Zweck einer Bundeswohnungsbaugesellschaft kritisch.
Bundesgesetz gegen Enteignung von Wohnungskonzernen
Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Vergesellschaftung – häufig wird von Enteignung gesprochen – von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. Das ist vor allem in Berlin ein großes Thema. "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist", heißt es dazu in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.
Merz sagte, jedes Bundesland könne machen, was es wolle, wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Entsprechende Bestrebungen hätten dazu geführt, dass "in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen".
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) begrüßte die Pläne. Die "linksgrüne Debatte um Enteignungen" schade den Berlinern massiv – und sie schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. "Bereits die Debatte bremst Investitionen in den dringend notwendigen Wohnungsbau."
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Reaktion der Wohnungswirtschaft auf die Regierungspläne
Staatliche Wohnungsbaugesellschaft
Die geplante Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen kann, richtig ausgestaltet, ein wichtiges Finanzierungsvehikel sein, wie der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW mitteilt. Präsident Axel Gedaschko begrüßte ausdrücklich, dass serielles und modulares Bauen unterstützt werden soll: "Genau hier liegt ein zentraler Hebel, um schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen."
Kapitalpuffer für Immobilienkredite
Ebenso wichtig sei die vorgesehene Abschaffung additiver nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite ab 2027. Würden dadurch zusätzliche Mittel für die Wohnungsbaufinanzierung durch deutsche Banken freigesetzt, wäre das dem GdW zufolge ein entscheidender Beitrag, um Investitionen wieder möglich zu machen. Viele Projekte scheiterten nicht am Bedarf, sondern an Finanzierung, Regulierung und fehlender Planungssicherheit.
In einer Mitteilung aus dem Bundesbauministerium heißt es dazu wörtlich: "Die zusätzlichen nationalen Kapitalanforderungen für Wohnimmobilienkredite, die über das europäische Regelwerk hinausgehen, sollen zum 1.1.2027 entfallen. Konkret heißt das: Geld, das Banken bisher zurücklegen mussten, kann künftig in Kredite für neue Wohnungen fließen. Deutsche Banken können damit deutlich mehr Wohnungsbau finanzieren, und zwar ohne einen Euro Steuergeld."
Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände
"Sehr deutlich begrüßen wir außerdem die geplante bundesgesetzliche Klarstellung, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig nicht mehr möglich sein soll", sagte Gedaschko. Das sei ein dringend notwendiges Signal für Investitionssicherheit und gegen eine Debatte, die den Wohnungsbau massiv verunsichere.
Immobilienverband: Entbürokratisierung beschleunigt Investitionen
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet die Koalitionsbeschlüsse positiv: Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Finanzierungsbedingungen könnten die Wettbewerbsfähigkeit stärken, dazu trage auch die deutliche Absage an Vergesellschaftungen bei. Das schaffe das Vertrauen und die Investitionssicherheit, die nötig seien, um wieder mehr Wohnraum zu schaffen und privates Kapital zu mobilisieren.
"Die angekündigten Maßnahmen setzen wichtige Impulse für den Wirtschafts- und Immobilienstandort Deutschland", sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Die angekündigte Abschaffung überflüssiger Berichts- und Dokumentationspflichten und die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen könnten Planungs- und Investitionsprozesse spürbar beschleunigen. Außerdem hätte zusätzliche Kapitalpuffer die Finanzierungskosten unnötig erhöht.
Der Verband begrüßt zudem die Beschlüsse mit Blick auf die Beschleunigung von Netzausbau und Genehmigungen. Das verbessere aus Sicht der Immobilienwirtschaft die Anschlussfähigkeit von Projekten und reduziere Entwicklungsrisiken.
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