Mietpreisbremse in Bremen gilt bis 2029
In Bremen wird die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 verlängert. Die neue Mietenbegrenzungsverordnung, die der Senat beschlossen hat, wurde am 28.11.2025 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.
Die Verordnung tritt am 1.12.2025 in Kraft und schließt nahtlos an die bisherige Verordnung an. Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich für die Stadtgemeinde Bremen, nicht für Bremerhaven. Dort darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
Eine vollständige Liste aller deutschen Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
Kappungsgrenze ist reduziert
Im Bundesland Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven ist zudem die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.
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