Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gilt länger
Die sächsische Landesregierung hat beschlossen, die Mietpreisbremse in den Städten Dresden und Leipzig zu verlängern. Bis Ende Juni 2027 gelten in beiden Städten die Regelungen zur Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen fort.
Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend auszudehnen.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Kappungsgrenze in Sachsen ist abgesenkt
Bereits im Juni 2025 war in Sachsen die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30.6.2027 verlängert worden. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.
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