Kappungsgrenze bleibt in Dresden und Leipzig gesenkt
Die Sächsische Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze, die zum 30.6.2025 ausläuft, wird um zwei Jahre bis zum 30.6.2027 verlängert. Das hat das sächsische Kabinett beschlossen. In Dresden und Leipzig dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen demnach weiterhin innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Regulär beträgt die Grenze 20 Prozent.
In Dresden wurde die Absenkung der Kappungsgrenze im Juli 2015 erstmals eingeführt, in Leipzig gilt die reduzierte Kappungsgrenze seit 18.2.2018.
In Dresden und Leipzig gilt auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge.
Lesen Sie auch:
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.3546
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5201
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4922
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4587
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3991
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
391
-
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung
388
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
367
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
317
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
250
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026
-
Forscher plädieren für höhere Baudichte
28.05.2026
-
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
28.05.2026