Kappungsgrenze in Sachsen

In Dresden und Leipzig bleibt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis Juni 2027 gesenkt. Die für beide Städte geltende Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze wird verlängert.

Die Sächsische Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze, die zum 30.6.2025 ausläuft, wird um zwei Jahre bis zum 30.6.2027 verlängert. Das hat das sächsische Kabinett beschlossen. In Dresden und Leipzig dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen demnach weiterhin innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Regulär beträgt die Grenze 20 Prozent.

In Dresden wurde die Absenkung der Kappungsgrenze im Juli 2015 erstmals eingeführt, in Leipzig gilt die reduzierte Kappungsgrenze seit 18.2.2018.

Mietpreisbremse gilt noch bis Ende 2025

In Dresden und Leipzig gilt auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge. Bei solchen darf die Miete maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung läuft Ende 2025 aus. Eine Verlängerung ist erst möglich, wenn der Bund die gesetzlichen Grundlagen hierfür geschaffen hat. Ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse wird derzeit im Bundestag beraten.


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Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze , Mieterhöhung , Mietrecht
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