Kappungsgrenze bleibt in Dresden und Leipzig gesenkt
Die Sächsische Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze, die zum 30.6.2025 ausläuft, wird um zwei Jahre bis zum 30.6.2027 verlängert. Das hat das sächsische Kabinett beschlossen. In Dresden und Leipzig dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen demnach weiterhin innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Regulär beträgt die Grenze 20 Prozent.
In Dresden wurde die Absenkung der Kappungsgrenze im Juli 2015 erstmals eingeführt, in Leipzig gilt die reduzierte Kappungsgrenze seit 18.2.2018.
In Dresden und Leipzig gilt auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge.
Lesen Sie auch:
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8426
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
709
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
6612
-
Gewerbe zu Wohnen wird ab Juli gefördert: die Konditionen
650
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
627
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
515
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
3971
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2681
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
264
-
Streit um Balkonkraftwerke vor Gericht
190
-
Vergabebeschleunigungsgesetz: Ziel verfehlt?
23.04.20261
-
Mietrechtliche Fragen bremsen Gebäudemodernisierungsgesetz
23.04.2026
-
Kurzzeitvermietung über Airbnb & Co.: Neue Daten-Regeln
23.04.2026
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
22.04.20266
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
21.04.20267
-
Neuigkeiten bei der Expo Real 2026
21.04.2026
-
Streit um Mietkaution: Bald online klagen?
20.04.2026
-
Vermieter bleiben auf Galeria-Mieten sitzen
20.04.2026
-
Neue Lobby für serielles Sanieren am Start
17.04.2026
-
Hubertz liebäugelt mit Bundesbaugesellschaft
16.04.20261