Kappungsgrenze in Sachsen

In Dresden und Leipzig bleibt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis Juni 2025 gesenkt.

Die Sächsische Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze, die zum 30.6.2020 ausläuft, wird um fünf Jahre bis zum 30.6.2025 verlängert. Das hat das sächsische Kabinett beschlossen. In Dresden und Leipzig dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen demnach weiterhin innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Regulär beträgt die Grenze 20 Prozent.

In Dresden wurde die Absenkung der Kappungsgrenze im Juli 2015 erstmals eingeführt, in Leipzig gilt die reduzierte Kappungsgrenze seit 18.2.2018. Nach Angaben der sächsischen Staatsregierung hatten beide Städte beantragt, die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze zu verlängern.

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Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietrecht