Mietpreisbremse in Thüringen wird verlängert
Die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena gilt seit Ende März 2016. Nun hat das Thüringer Kabinett beschlossen, die Regelung bis Ende 2027 zu verlängern. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend auszudehnen.
Damit bleibt in beiden Städten der Anstieg der Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnungen auf ein Niveau von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze in Thüringen ist abgesenkt
Bereits 2024 war in Thüringen die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30.9.2029 verlängert worden. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Erfurt und Jena innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.
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