Mietpreisbremse in Thüringen wird verlängert
Die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena gilt seit Ende März 2016. Nun hat das Thüringer Kabinett beschlossen, die zum 31.1.2021 auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Damit bleibt in beiden Städten der Anstieg der Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnungen auf ein Niveau von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Bundesländer ihre Verordnungen zur Mietpreisbremse verlängert, teilweise mit Änderungen des Geltungsbereichs. Zuletzt hatte Niedersachsen eine neue Mieterschutzverordnung erlassen.
BGH entscheidet über Haftung für unwirksame Mietpreisbremse
In einigen Bundesländern hatten Gerichte Landesverordnungen zur Umsetzung der Mietpreisbremse wegen mangelhafter Begründungen für unwirksam gehalten. Die erste Auflage der Mietpreisbremse in Hessen beschäftigte sogar den Bundesgerichtshof, der klarstellte, dass auch die Begründung einer Verordnung zur Mietpreisbremse an amtlicher Stelle bekanntgemacht werden muss.
Am 21.1.2021 verhandelt der BGH über die Schadensersatzklage eines Mieters gegen das Land Hessen wegen der unwirksamen Umsetzung der Mietpreisbremse (Aktenzeichen des BGH: III ZR 25/20). In den Vorinstanzen war der Mieter erfolglos geblieben. Die Gerichte verneinten eine Haftung des Staates. Zur Begründung führten sie aus, beim Erlass von Rechtsvorschriften nehme der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber grundsätzlich nur Pflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, nicht aber gegenüber einzelnen Personen, die von einer Vorschrift betroffen seien.
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