Heizungstausch in WEG: Bonus-Förderung sichern
Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann dafür staatliche Zuschüsse erhalten. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Laut dem Ratgeberportal "Finanztip" ist die Förderlogik dort allerdings komplex. Selbstnutzende Eigentümer sollten sich demnach nicht alleine auf den Antrag der Gemeinschaft verlassen.
Vielmehr könnten sich einzelne Wohnungseigentümer mit Zusatzanträgen Bonus-Förderungen sichern. Welche individuellen Möglichkeiten gibt es?
Zusätzlich Zuschüsse zum Heizungstausch: die Fördersätze
Für den Einbau einer neuen gemeinschaftlichen Heizungsanlage – wie etwa einer Wärmepumpe – stellt die WEG zunächst nur den Basisantrag bei der staatlichen Förderbank KfW. Bei Bewilligung kann die Eigentümergemeinschaft die Grundförderung und den möglichen Effizienzbonus erhalten.
So werden laut "Finanztip" aber längst nicht alle Fördermittel beantragt, die bei dem Heizungstausch fließen könnten. Selbstnutzende Eigentümer könnten zusätzlich persönliche Boni, zum Beispiel den Klimageschwindigkeits- oder den Einkommensbonus, erhalten.
Boni & Fördersätze
- Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten gibt es, wenn der Heizungstausch bis zum 31.12.2028 vollzogen wird.
- Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
Voraussetzung ist jeweils unter anderem, dass eine fossile Heizung gegen eine nachhaltige Variante getauscht wird, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die einzelnen Förderungen lassen sich bis zu einer maximalen Gesamtförderung in Höhe von 70 Prozent addieren. Der Förderantrag wird online bei der KfW gestellt.
Wie wirkt sich das finanziell aus?
"Finanztip" rechnet in einem Beispiel vor: Eine WEG mit acht Wohneinheiten ersetzt ihre fossile Heizung durch eine moderne Erdwärmepumpe, Kostenpunkt 150.000 Euro. Weil die förderfähigen Kosten gedeckelt sind, können davon nur 121.000 Euro berücksichtigt werden – bei gleichmäßig verteilten Miteigentumsanteilen von 12,5 Prozent sind das für jede Eigentümerpartei 15.125 Euro.
Über den Gemeinschaftsantrag erhält die WEG die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent: das macht 42.350 Euro Förderung, pro Einheit also 5.294 Euro.
Beantragen Eigentümer zusätzlich noch Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus separat, können sie aufgrund des 70-Prozent-Deckels noch einmal 35 Prozent Zuschuss herausholen. So verdoppelt sich die Förderung auf 10.588 Euro. Von den Kosten für den Heizungstausch in Höhe von 18.750 Euro pro Partei bleiben so nach Abzug des Zuschusses nur 8.162 Euro übrig.
Vor WEG-Beschluss zum Heizungstausch reagieren
"Gerade bei größeren Sanierungsprojekten lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten genau zu prüfen", sagt Sandra Duy, "Finanztip"-Expertin für energetische Sanierung. Sie rät Eigentümern in WEGs, schon vor dem Beschluss zum Heizungstausch die persönlichen Fördervoraussetzungen zu prüfen und die Unterlagen bereit zu legen.
Dazu gehören insbesondere Meldebestätigung, Grundbuchauszug und bei Beantragung des Einkommensbonus die relevanten Einkommensteuerbescheide. Ferner sollten Eigentümer die Verwaltung frühzeitig um die Angaben aus dem WEG-Basisantrag bitten, damit sie den Zusatzantrag fristgerecht stellen können.
"Finanztip"-Übersicht: "KfW-Förderung für Heizungen"
"Finanztip"-Übersicht: "Gesetzesreform: Was gilt jetzt für neue Heizungen?"
KfW-Zuschuss Nr.458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
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