Mehrfamilienhäuser

Etagenheizung: Austauschpflicht und Fristen


Heizungstausch im Mehrfamilienhaus mit Etagenheizung

Was passiert, wenn eine Etagenheizung in einem Mehrfamilienhaus kaputtgeht? Ein Merkblatt des Programms Zukunft Altbau informiert über Austauschpflichten und Fristen, die es – für Hauseigentümer und besonders WEGs – zu beachten gilt.

Bei einem Heizungstausch sind spätestens ab Mitte 2028 nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Für Hauseigentümer sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen. Welche Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt ein neues Merkblatt des Informationsprogramms Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.

Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung auf eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre.

GEG-Stichtag: Heizungstausch im Mehrfamilienhaus

In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser mit im Schnitt sieben Wohneinheiten. Häufig beheizen Gasetagenheizungen die Wohnungen. Fällt eine von mehreren aus, müssen Immobilieneigentümer oder eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, ob sie auch künftig dezentral heizen oder auf eine Zentralheizung umsteigen wollen.

Bis zum GEG-Stichtag – für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ist das der 30.6.2026, für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30.6.2028 – dürfen weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. Vor dem Einbau ist ein Beratungsgespräch mit Fachleuten Pflicht.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 schrittweise ansteigt. Im Jahr 2035 muss er 30 Prozent betragen, 2045 schließlich 100 Prozent. Spätestens Mitte 2028 gelten die 65 Prozent bei einem Heizungstausch für alle verbindlich.

Etagenheizung oder Zentralheizung: Pflichten und Fristen

Wird eine Etagen- oder Einzelheizung nach dem Stichtag erneuert, kann sie übergangsweise durch eine fossil betriebene Heizung oder gleich durch eine Heizung mit dem gesetzlich geforderten 65-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien ersetzt werden. Befindet sich im Haus bereits eine Zentralheizung, kann die Wohnung laut Zukunft Altbau daran angeschlossen werden, auch wenn die Zentralheizung noch fossil betrieben wird.

Mit dem Heizungstausch beginnt eine Frist von fünf Jahren, in der Hauseigentümer oder die WEG entscheiden müssen, ob sie in der Zukunft dezentral oder zentral heizen wollen. Verstreicht diese Frist, ist der Umbau auf eine Zentralheizung verpflichtend.

Fällt die Entscheidung für dezentrale Heizungen, müssen alle Heizungen, die nach Ablauf der fünf Jahre kaputtgehen, durch eine Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben wird. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, haben die Hauseigentümer oder die WEG nach den fünf Jahren weitere acht Jahre, also insgesamt 13 Jahre Zeit, diese einzubauen. Wohnungseigentümer, deren Heizung dann erneuert werden muss, sind verpflichtet, anschließend die Zentralheizung zu nutzen.

Eigentümergemeinschaft: Was die WEG beachten muss

Um in einer WEG eine Entscheidung treffen zu können, benötigt sie alle relevanten Informationen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die bei den einzelnen Wohnungseigentümern und beim Bezirksschornsteinfeger anzufragen und der Gemeinschaft gesammelt zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis wird die neue Beheizungsstruktur geplant und nach dem WEG-Beschluss umgesetzt.

Im Detail: Soll in einer WEG eine Heizung nach dem GEG-Stichtag erneuert werden, muss das der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Verwaltung muss dann umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen. Dort wird über das weitere Vorgehen beraten. Die WEG ist verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ein Konzept zur Erfüllung und Umsetzung der 65-Prozent-Anforderung zu erarbeiten und zu beschließen.

Wie WEGs bei einem Gasheizungstausch sinnvoll vorgehen können, erklärt das Merkblatt von Zukunft Altbau – von der Einstiegsberatung über den Sanierungsfahrplan bis hin zum Finanzierungskonzept und zur Umsetzung.

Merkblatt "Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen und Einzelöfen" (Download)


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Schlagworte zum Thema:  Heizung , Vermieter , Wohnimmobilien
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