Vermieter kann wegen bunter Wände Schadensersatz fordern
Hintergrund
Die Vermieterin einer Doppelhaushälfte verlangt von den Mietern Schadensersatz. Das Mietverhältnis bestand von Anfang 2007 bis Juli 2009. Die Mieter hatten das Haus frisch mit weißer Farbe renoviert übernommen und strichen sodann einige Wände in kräftigen Farben (gelb, rot, blau). In diesem Zustand gaben Sie das Haus an die Vermieterin zurück.
Die Vermieterin ließ die farbigen Wände mit Haftgrund behandeln und sodann sämtliche Wände und Decken neu streichen. Die Kosten von 3.600 Euro verrechnete sie mit der Kaution und verlangte von den Mietern noch einen Restbetrag von 1.800 Euro. Das Landgericht sprach der Vermieterin unter Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ 875 Euro zu.
Entscheidung
Der BGH bestätigt das Urteil des Landgerichts. Die Vermieterin kann wegen des farbigen Anstrichs Schadensersatz verlangen.
Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten. Der Schaden des Vermieters liegt darin, dass er die Dekoration, die für breite Mieterkreise nicht akzeptabel ist, beseitigen muss.
(BGH, Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
622
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
599
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
549
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
440
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
351
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
325
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
323
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
287
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
261
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
251
-
Heizkosten klettern 45 Prozent über Vorkrisenniveau
01.10.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026