Vermieter kann wegen bunter Wände Schadensersatz fordern
Hintergrund
Die Vermieterin einer Doppelhaushälfte verlangt von den Mietern Schadensersatz. Das Mietverhältnis bestand von Anfang 2007 bis Juli 2009. Die Mieter hatten das Haus frisch mit weißer Farbe renoviert übernommen und strichen sodann einige Wände in kräftigen Farben (gelb, rot, blau). In diesem Zustand gaben Sie das Haus an die Vermieterin zurück.
Die Vermieterin ließ die farbigen Wände mit Haftgrund behandeln und sodann sämtliche Wände und Decken neu streichen. Die Kosten von 3.600 Euro verrechnete sie mit der Kaution und verlangte von den Mietern noch einen Restbetrag von 1.800 Euro. Das Landgericht sprach der Vermieterin unter Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ 875 Euro zu.
Entscheidung
Der BGH bestätigt das Urteil des Landgerichts. Die Vermieterin kann wegen des farbigen Anstrichs Schadensersatz verlangen.
Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten. Der Schaden des Vermieters liegt darin, dass er die Dekoration, die für breite Mieterkreise nicht akzeptabel ist, beseitigen muss.
(BGH, Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
972
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
947
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
696
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
536
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
531
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
487
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
467
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
457
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4341
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026