Einschränkung rettet "Parkettklausel" nicht
Hintergrund
In einem Formularmietvertrag über Wohnraum ist vereinbart, dass die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen. Ferner ist niedergelegt, dass die Mieter auch für die Versiegelung des Parketts sorgen müssen. Die "Parkettklausel" enthält folgenden Zusatz:
... "sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet. Hintergrund dafür, dass dieser Satz dennoch in den Vertrag aufgenommen wird, ist Folgendes: Zunächst ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Gesetzeslage oder die Rechtsprechung ändern könnte[n]. …"
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der "Parkettklausel" sowie der Schönheitsreparaturklausel.
Entscheidung
Die "Parkettklausel" ist unwirksam. Hieran ändert auch der einschränkende Zusatz nichts. Salvatorische Klauseln können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls dann nicht wirksam vereinbart werden, wenn die Rechtslage – wie hier hinsichtlich der Parkettklausel – nicht zweifelhaft ist.
Die Unwirksamkeit der "Parkettklausel" hat zur Folge, dass die Pflicht, Schönheitsreparaturen auszuführen, insgesamt entfällt. Die Überbürdung der Schönheitsreparaturen ist selbst dann insgesamt unwirksam, wenn die Pflicht zur Versiegelung des Parketts in einer eigenen Klausel geregelt ist.
(BGH, Beschluss v. 5.3.2013, VIII ZR 137/12)
Lesen Sie auch:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026