Einschränkung rettet "Parkettklausel" nicht
Hintergrund
In einem Formularmietvertrag über Wohnraum ist vereinbart, dass die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen. Ferner ist niedergelegt, dass die Mieter auch für die Versiegelung des Parketts sorgen müssen. Die "Parkettklausel" enthält folgenden Zusatz:
... "sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet. Hintergrund dafür, dass dieser Satz dennoch in den Vertrag aufgenommen wird, ist Folgendes: Zunächst ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Gesetzeslage oder die Rechtsprechung ändern könnte[n]. …"
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der "Parkettklausel" sowie der Schönheitsreparaturklausel.
Entscheidung
Die "Parkettklausel" ist unwirksam. Hieran ändert auch der einschränkende Zusatz nichts. Salvatorische Klauseln können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls dann nicht wirksam vereinbart werden, wenn die Rechtslage – wie hier hinsichtlich der Parkettklausel – nicht zweifelhaft ist.
Die Unwirksamkeit der "Parkettklausel" hat zur Folge, dass die Pflicht, Schönheitsreparaturen auszuführen, insgesamt entfällt. Die Überbürdung der Schönheitsreparaturen ist selbst dann insgesamt unwirksam, wenn die Pflicht zur Versiegelung des Parketts in einer eigenen Klausel geregelt ist.
(BGH, Beschluss v. 5.3.2013, VIII ZR 137/12)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
619
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
578
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
525
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
430
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
372
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
338
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
293
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
267
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
265
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
2231
-
Heizkosten klettern 45 Prozent über Vorkrisenniveau
01.10.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026