Mieter muss bei Renovierungs-Abgeltung auch Umsatzsteuer erstatten
Hintergrund
Ein Vermieter und seine ehemaligen Mieter streiten um anteilige Kosten für künftige Schönheitsreparaturen.
Die Mieter hatten von Juli 2004 bis Mai 2007 eine Wohnung angemietet. Laut Mietvertrag waren sie verpflichtet, die Schönheitsreparaturen auszuführen. In einem Nachtrag zum Mietvertrag hatten die Parteien außerdem individualvertraglich vereinbart, dass die Mieter zeitanteilig für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufkommen müssen, wenn sie ausziehen, bevor diese fällig werden. Die Kosten sollten aufgrund eines Kostenvoranschlags eines Maler-Fachbetriebs ermittelt werden.
Da das Mietverhältnis endete, bevor die Schönheitsreparaturen fällig waren, hat der Vermieter wie im Mietvertrag vorgesehen einen Kostenvoranschlag eingeholt und den Mietern einen zeitanteiligen Betrag in Rechnung gestellt.
Der BGH musste entscheiden, ob sich der Abgeltungsbetrag aus dem Netto-Betrag des Kostenvoranschlags berechnet oder ob der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer schuldet.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht.
Die Mieter müssen auf ihren Anteil an den Renovierungskosten auch die Umsatzsteuer erstatten, selbst wenn diese nicht anfällt, weil der Vermieter die Renovierung tatsächlich nicht durchführt. Die Berechnung sollte auf Basis eines Kostenvoranschlags erfolgen und ein solcher weist regelmäßig, da es sich um einen Leistungsaustausch handelt, Umsatzsteuer aus.
Zwar ist die Abwälzung der Schönheitsreparaturen ein Teil des Mietentgelts für die Gebrauchsüberlassung der Mieträume und für die Miete ist keine Umsatzsteuer zu zahlen. Das ändert aber nichts daran, dass der Mieter die Abgeltung der Schönheitsreparaturen einschließlich Umsatzsteuer zahlen muss.
(BGH, Urteil v. 16.6.2010, VIII ZR 280/09)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.2026
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026