Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. Wir geben Ihnen in unserem Top-Thema die wichtigsten Informationen zu Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung an die Hand: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie komme ich in der Buchhaltung an die richtigen Daten? Wie berechnet man die Rückstellung korrekt?mehr
Die Finanzverwaltung reagiert in koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder auf Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer.mehr
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Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sofort abziehbar.mehr
Der Verwalter muss den Wohnungseigentümern bei Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum Handlungsoptionen für die Instandsetzung aufzeigen und auf Gewährleistungsansprüche und deren Verjährung hinweisen. Das gilt auch für Bauträger-Verwalter.mehr
Ein Wohnungseigentümer, der Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Fenster) in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz.mehr
Verfügt eine Mietwohnung von Beginn des Mietverhältnisses an über einen Telefonanschluss, sind dessen Instandhaltung und Reparatur Aufgabe des Vermieters.mehr
Mietpreisbremse, Milieuschutzgebiete, intensiverer Neubau – kaum ein Gespräch in der Fachöffentlichkeit vergeht, ohne dass darüber gesprochen wird, wie die Wohnungsbautätigkeit angekurbelt werden kann. Was also ist zu tun?mehr
Ist einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht für Gemeinschaftseigentum übertragen, muss er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten tragen.mehr
Eigentümern, die aufgrund eines (nichtigen) Beschlusses auf eigene Kosten Fenster ausgetauscht haben, darf die WEG grundsätzlich Kosten erstatten. Eine nahezu vollständige Erstattung nach fast 30 Jahren geht aber zu weit.mehr
Ist eine Wohnung mit Teppichboden vermietet, darf der Vermieter diesen im Rahmen der Instandhaltung nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminat ersetzen.mehr
Klarheit bei Mieterwechsel und Kündigung: Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter? In diesem Buch finden Sie die Antworten und auch die Themen Schönheitsreparaturen und Instandsetzung werden behandelt.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwaltungsbeirat nur dann durch Beschluss zur Entscheidung über Mehrausgaben ermächtigen, wenn die Ermächtigung eine jährliche Höchstgrenze vorsieht.mehr
Die Erhebung des Istzustands ist regelmäßig Voraussetzung für eine möglicherweise nachfolgende Schadensbeseitigung und daher ebenfalls als Handwerkerleistung begünstigt.mehr
Auch wenn eine Öffnungsklausel erlaubt, die Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss zu ändern, darf ein Änderungsbeschluss den nachteilig betroffenen Wohnungseigentümern ohne deren Zustimmung keine neuen Pflichten aufbürden.mehr
Wohnungseigentümer müssen die Kosten dringend erforderlicher Sanierungen gemeinsam bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn sie sich die Renovierung nicht leisten können. Stimmen sie einem entsprechenden Beschluss nicht zu, können sie sich schadensersatzpflichtig machen.mehr
Die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster kann in der Gemeinschaftsordnung auf die einzelnen Sondereigentümer übertragen werden. Insoweit verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungsbefugnis.mehr
Wenn in der Produktionshalle Feuer ausbricht, muss die Löschanlage funktionieren. Doch viel zu oft werden solche Anlagen zwar installiert, aber dann kümmert sich keiner mehr darum. Ein gefährliches und teueres Unterlassen. Denn im Notfall kann es passieren, dass die Anlage streikt.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwalter ermächtigen, auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Modalitäten der Ermächtigung müssen aber genau geregelt sein.mehr
Muss ein Wohnungseigentümer laut Teilungserklärung für die Instandhaltung von Gebäudeteilen, die seinem ausschließlichen Gebrauch dienen, aufkommen, umfasst dies auch Teile, an deren Funktionsfähigkeit die anderen Eigentümer ebenfalls ein Interesse haben.mehr
Eine eigenmächtige bauliche Veränderung, die die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erschwert, müssen die anderen Eigentümer nicht hinnehmen, selbst wenn ihnen eine finanzielle Kompensation in Aussicht gestellt wird.mehr
Vereinbarungen, die Wohnungseigentümern die Instandsetzung und -haltung von Teilen des Gemeinschaftseigentums wie Fenstern und Außentüren auf eigene Kosten auferlegen, müssen klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt die Gemeinschaft zuständig.mehr
Die erstmalige Herstellung der Wohnanlage nach den gültigen Plänen ist Teil der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung, die den Wohnungseigentümern obliegt.mehr
Mit Schreiben vom 4.10.2005 hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Zusammenhang mit dem A-Modell Stellung genommen. Gegenstand des A-Modells ist der Ausbau und der Betrieb einer bestimmten Konzessionsstrecke (Bundesautobahnabschnitt) über einen bestimmten Konzessionszeitraum.mehr
Von der Kaffeemaschine bis zum Kernkraftwerk – alle Maschinen, Geräte oder Anlagen müssen instand gehalten werden. Um so einfacher diese Aufgabe erscheint, umso eher kann es passieren, dass man Gefahren übersieht. Instandhaltung gilt deshalb fast immer als hochriskante Tätigkeit.mehr
Sieht die Teilungserklärung vor, dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung des Balkons seiner Wohnung aufkommen muss, erfasst dies auch die Kosten, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen.mehr
Die positive Konjunkturentwicklung hat den Instandhaltungs-Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut hohe Wachstumsraten beschert. Das geht aus der aktuellen Lünendonk-Studie hervor.mehr
Wer ein Mietshaus in der Großstadt besitzt, hat fast die Lizenz zum Gelddrucken. Doch höhere Mieten sind erst zu kassieren, wenn die Altmieter verschwunden sind.mehr