Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Der BFH hatte entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17, vgl. Kommentierung). Das gilt auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.
Anwendung der Rechtsprechung
Die Finanzverwaltung stellt in koordinierten Ländererlassen klar, dass die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung beim Erwerb von Teileigentum oder Wohnungseigentum nur anzuwenden sind, wenn der Notarvertrag nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt des Urteils geschlossen worden ist.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.3.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026