Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Der BFH hatte entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17, vgl. Kommentierung). Das gilt auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.
Anwendung der Rechtsprechung
Die Finanzverwaltung stellt in koordinierten Ländererlassen klar, dass die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung beim Erwerb von Teileigentum oder Wohnungseigentum nur anzuwenden sind, wenn der Notarvertrag nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt des Urteils geschlossen worden ist.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.3.2021
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