Gerichtliche Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern über eine Beleidigung sind nur (dann aber auch stets) WEG-Sachen, wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung gefallen ist.mehr
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat dem Verwaltungsbeirat mit seinem Inkrafttreten eine scheinbar neue Aufgabe beschert, nämlich die der Überwachung des Verwalters. Doch neue Sorgen müssen sich Verwalter deshalb nicht machen.mehr
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Wenn unser Autor in den vergangenen Monaten mit Verwalterinnen und Verwaltern über die WEG-Reform gesprochen hat, kam er um ein bestimmtes Thema nie herum: das frisch eingeführte Recht des Verwaltungsbeirats, Verwalter zu „überwachen“. Doch ist es wirklich so schlimm, wie es sich anhört?mehr
Zum 1.12.2020 tritt die WEG-Reform in Kraft. Sie bringt für WEG-Verwalter und Eigentümer deutliche Veränderungen: So wird Sanieren und Modernisieren vereinfacht, Eigentümerversammlungen und die Beschlussfassung wurde entschlackt. Außerdem besteht Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Hier ein Überblick.mehr
Die WEG-Reform ist zum 1.12.2020 in Kraft getreten. Das Reformgesetz bringt für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich.mehr
Am 1.12.2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Top-Thema gibt einen Überblick über die Kernpunkte der WEG-Reform.mehr
Im Rechtsausschuss des Bundestages fand am 27.5.2020 eine Expertenanhörung zur WEG-Reform statt. Die vorab veröffentlichen Stellungnahmen der Experten fallen höchst unterschiedlich aus.mehr
Wird die Bestellung des Verwaltungsbeirats erfolglos angefochten, ist das wirtschaftliche Interesse des klagenden Eigentümers in aller Regel auf 750 Euro zu schätzen. Es liegt damit über der für eine Berufung erforderlichen Summe von über 600 Euro.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass an Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand - im Gegensatz zu an ehrenamtliche Richter gezahlten Entschädigungen für Zeitaufwand – steuerpflichtig sind.mehr
Dem Verwaltungsbeirat obliegt es, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Hieraus erwächst allerdings keine Pflicht der Beiratsmitglieder, den Verwalter zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten.mehr
Als pauschale Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verwaltungsbeirats sind jährlich 100 Euro pro Person angemessen, so das AG München. Eine Entschädigung von 500 Euro im Jahr ist überhöht, auch wenn die Beiratstätigkeit besonders aufwändig ist.mehr
Wird die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten, ist der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Beirat hat, normalerweise mit 500 Euro zu veranschlagen. Dieser Wert tritt zum Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen den Verwaltungsbeirat hinzu.mehr
Der Verwaltungsbeirat der WEG hat eine sehr wichtige Funktion. Er kann die Willensbildung in der Gemeinschaft und die Arbeit des Verwalters erheblich beeinflussen. Welche Aufgaben und Pflichten der Beirat hat, wie sich der Beirat zusammensetzt und welche Haftung die Beiratsmitglieder gegebenenfalls trifft, lesen Sie in diesem Top-Thema.mehr
Ein Nichteigentümer hat auch dann kein allgemeines Recht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, wenn er Mitglied des Verwaltungsbeirats ist. Er darf nur insoweit teilnehmen, als sein Aufgabenbereich als Beirat betroffen ist.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwaltungsbeirat nur dann durch Beschluss zur Entscheidung über Mehrausgaben ermächtigen, wenn die Ermächtigung eine jährliche Höchstgrenze vorsieht.mehr
Der Verwaltungsbeirat ist ein freiwilliges Verwaltungsorgan einer WEG. Er soll den Verwalter unterstützen und kann ein wichtiges Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung darstellen.mehr
Der Verwalter-Brief April 2012 unter anderem mit dem Thema "Der Verwaltungsbeirat in der Verwalterpraxis"mehr