Beirat muss Verwalter nicht zur Pflichterfüllung anhalten
Zu den Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats gehört es, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Auch obliegt dem Beirat die Prüfung der Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Rechnungslegungen und Kostenanschläge, bevor die Eigentümer in der Eigentümerversammlung darüber abstimmen.
Aus dieser Funktion als Unterstützer des Verwalters ergibt sich aber keine Pflicht der Beiratsmitglieder, den Verwalter dazu anzuhalten, seinen Pflichten nachzukommen. Ebenso hat der Verwaltungsbeirat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse und keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter. Es begründet daher keine Haftung der Beiratsmitglieder, wenn diese beim Verwalter nicht darauf hinwirken, einen bestimmten Beschlussantrag auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu setzen und deshalb eine gebotene Beschlussfassung unterbleibt.
Eigentümer müssen Verwalter nicht überwachen
Auch ein einzelner Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet, Anträge zur Tagesordnung zu stellen oder die Tätigkeit des Verwalters zu überwachen. Er kann vielmehr davon ausgehen, dass der Verwalter seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Erkennt ein Eigentümer, dass der Verwalter pflichtwidrig einen Antrag zur Tagesordnung nicht berücksichtigt, kann ein unterlassener Hinweis an den Verwalter keinen Schadensersatzanspruch anderer Eigentümer begründen. Die Vorbereitung und Einberufung der Eigentümerversammlung obliegt ausschließlich dem Verwalter.
(BGH, Urteil v. 23.2.2018, V ZR 101/16)
Lesen Sie auch:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
690
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
681
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
588
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
330
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
311
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
298
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
296
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
295
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
287
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
284
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261