Beirat muss Verwalter nicht zur Pflichterfüllung anhalten
Zu den Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats gehört es, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Auch obliegt dem Beirat die Prüfung der Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Rechnungslegungen und Kostenanschläge, bevor die Eigentümer in der Eigentümerversammlung darüber abstimmen.
Aus dieser Funktion als Unterstützer des Verwalters ergibt sich aber keine Pflicht der Beiratsmitglieder, den Verwalter dazu anzuhalten, seinen Pflichten nachzukommen. Ebenso hat der Verwaltungsbeirat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse und keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter. Es begründet daher keine Haftung der Beiratsmitglieder, wenn diese beim Verwalter nicht darauf hinwirken, einen bestimmten Beschlussantrag auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu setzen und deshalb eine gebotene Beschlussfassung unterbleibt.
Eigentümer müssen Verwalter nicht überwachen
Auch ein einzelner Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet, Anträge zur Tagesordnung zu stellen oder die Tätigkeit des Verwalters zu überwachen. Er kann vielmehr davon ausgehen, dass der Verwalter seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Erkennt ein Eigentümer, dass der Verwalter pflichtwidrig einen Antrag zur Tagesordnung nicht berücksichtigt, kann ein unterlassener Hinweis an den Verwalter keinen Schadensersatzanspruch anderer Eigentümer begründen. Die Vorbereitung und Einberufung der Eigentümerversammlung obliegt ausschließlich dem Verwalter.
(BGH, Urteil v. 23.2.2018, V ZR 101/16)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
972
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
947
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
696
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
536
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
531
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
487
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
467
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
457
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4341
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026