Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 114–117, 164 HGB; §§ 709–713 BGB). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so jetzt auch in R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesellschaftsrecht

Rn. 116 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre): §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700, 42. Aufl):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 9 Mitwirkung des Personalmanagements in der Transfergesellschaft

Es hat sich bewährt, ein laufendes Transferprojekt durch einen Beirat oder Steuerkreis begleiten zu lassen und Unternehmensleitung und Betriebsrat des abgebenden Unternehmens mit einzubeziehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Transparenz nicht nur über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den inhaltlichen Verlauf der Transfergesellschaft hergestellt wird. Der Beirat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.3 Scheinbeschlüsse

Ein Scheinbeschluss liegt vor, wenn sich die Gesellschaftermehrheit oder ein Beirat fälschlicherweise für befugt hält, einen Gesellschafterbeschluss zu fassen, ohne alle Gesellschafter hinzuzuziehen. Dasselbe gilt, wenn die Beschlussfassung durch eine bereits ausgeschiedene Person erfolgt, z. B. weil die Anteile durch Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (z. B. Kaufpreisz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Personalentl... / 1.3 Beratende Arbeit

Die unterstützende Arbeit der Unternehmensführung bei der Entwicklung und Formulierung der einzelnen Grundsatzentscheidungen sowie die Darstellung und Auswahl der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Unternehmens- bzw. Marktgegebenheiten gegeneinander abzuwägen, wird in größeren Unternehmen durch gesonderte Stabsabteilungen umgesetzt. Kleiner...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Wer kann die Gesellschafterversammlung einberufen?

Die Gesellschafterversammlung wird regelmäßig durch den Geschäftsführer einberufen. Die Einberufung durch den Geschäftsführer kann darüber hinaus von jedem Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals verlangt werden. Auch mehrere Gesellschafter, die lediglich gemeinsam einen Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals halten, können die Einberufung ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung als die Vertretung aller Gesellschafter. Sie allein ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die alle weiteren Organe und Mitglieder der Gesellschaft binden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschlüsse innerhalb der Versammlung. Ein solcher Beschluss kann aber schon daran scheitern, dass die Gesellschafte...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

Rz. 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufgestellt. Zivilrechtlic...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.9 Beirat

Rz. 77 Die Durchführung des nordrheinischen HzV-Vertrages wird von einem Beirat begleitet, der aus 4 Vertretern (2 Vertretern der Krankenkasse und 2 Vertretern des Hausärzteverbandes) besteht. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beiratsmitglieder der Krankenkasse können von dieser und die Beiratsmitglieder des...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.1 Wahl zur Vertreterversammlung der KV

Rz. 8 Im Gesetz aufgeführte Wahlgrundsätze sind die unmittelbare und die geheime Wahl. Mit dem Erfordernis der geheimen Wahl ist eine offene Abstimmung über Kandidaten ausgeschlossen (Rademacker, in: BeckOK, SGB V, § 80 Rz. 3). Die Wahl wird in Form von Listen oder Einzelvorschlägen vollzogen. Die Grundsätze von Allgemeinheit, Freiheit und Wahlrechtsgleichheit sind zwar nich...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundlagen

Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung von der der Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994, BB 1995, 1174, und s Kohlhepp (in Schn/F, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung bestehen kann...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 3 Reform des RSA im Jahr 2020

Mit dem am 1.4.2020 in Kraft getretenen "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)" soll auch der RSA mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Manipulationsresistenz sowie der Präventionsorientierung weiterentwickelt werden. Zur systematischen Fortentwicklung und zur Reduzierung von strukturellen Fehld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.1 Organe

Es sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats anzugeben, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mit dem ausgeübten Beruf. Bei börsennotierten Gesellschaften ist auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.5 Publikums-KG

Rz. 19 Ein besonderer Fall einer nicht personen- und beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG ist die Publikums-KG (Massen-KG). Ihr Charakteristikum ist eine Vielzahl von Kommanditisten, deren Engagement an der Gesellschaft sich auf eine rein kapitalmäßige Beteiligung beschränkt (Anlagegesellschafter). Sie werden öffentlich durch Prospekte geworben und unterwerfen sich durch ihren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Altersversorgungsvermögen

Rz. 310 Das Altersversorgungsvermögen wird im Gesetz umschrieben als die "Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind".[1] Rz. 311 Der Begriff des Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / c) Organisation

Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Stiftungsvorstand das einzige zwingende Organ einer Familienstiftung. Weitere Organe wie u.a. ein Beirat oder Kuratorium können, sofern durch die Satzung vorgesehen, errichtet werden. Die Stiftung wird durch den Vorstand vertreten. Das Ausmaß der Vertretung kann jedoch gem. § 84 Abs. 3 BGB zwar, z.B. durch eine Zustimmungserfordernis ande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.4 Business Angels

Business Angels sind Personen, die sich an Unternehmen beteiligen und diese Unternehmen durch Kapital und Know-how unterstützen. Business Angels beteiligen sich oft bereits bei oder kurz nach der Unternehmensgründung. Häufig handelt es sich bei Business Angels um erfolgreiche Unternehmer, die durch ihre langjährige Unternehmertätigkeit über mehr Managementerfahrung und Konta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoll, Gewinnrealisierung ohne Umsatzakt in Ruppe (Hrsg), Gewinnrealisierung im Steuerrecht, 1981, 207; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 514, 571; Wassermeyer, Die Übertragung von WG unter Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven, BB 1994, 10; Schoor, Nutzungsänderungen bei Betriebsgrundstücken; Vermeidung von Unternehmergewinnen,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.3 Weitere Organe

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 Abs. 4 BGB regelt, dass in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorgesehen werden können. In diesem Fall müssen in der Satzung die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse des Organs enthalten sein. In der Praxis haben viele Stiftungen neben dem Vorstand ein weiteres Organ, dies kann zum Beispiel ein Stiftungsrat, ein Beirat ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Gabriele Ey 70 Jahre alt

Gabriele Ey Vorsitzende Richterin am OLG Köln a.D. Gabriele Ey ist am 7.1.2024 70 Jahre alt geworden. (Ausführliche Würdigung FF 2019, 67 zum 65. Geburtstag) Sie ist seit 20 Jahren Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Forum Familienrecht. Gabriele Ey ist nach wie vor vorrangig für den Rechtsprechungsteil zuständig, ein Kompendium aller wichtigen Entscheidungen, die in dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einschränkung deutscher Besteuerung bei Veräußerung (Steueranrechnung)

Rn. 260 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Gesetzgeber sieht nicht nur im Falle einer Freistellungsbetriebsstätte die Erfassung der stillen Reserven bei der Überführung aus dem ausländischen Stammhaus gefährdet, sondern steuerverschärfend (s Rn 245) auch bei Überführung eines WG aus dem Inland in eine ausländische Anrechnungsbetriebsstätte nach DBA bzw in Fällen, in denen kein D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.1 Beendigungsgründe

Der Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag endet durch Kündigung. Außerdem kommen als Beendigungsgründe in Betracht: Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Tod des Geschäftsführers. In der Regel sind die Gesellschafter sowohl für den Abschluss als auch für die Kündigung des Anstellungsvertrags zuständig. Ist sowohl das Recht zur Bestellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Abschluss des Geschäftsführervertrags

Für den Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist in der Regel die Gesellschafterversammlung zuständig.[1] Im Gesellschaftsvertrag kann diese Aufgabe einem anderen Organ übertragen werden, z. B. dem Beirat oder einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe. Für GmbHs, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, ist der Aufsichtsrat für den Abschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 4.3 Organmitglieder

Rz. 229 Nach § 285 Nr. 10 HGB sind im Anhang alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen, mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihrem ausgeübten Beruf anzugeben. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr