Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 7 Informationsrechte

Mit den Aufgaben des Beirats müssen entsprechende Informationsrechte einhergehen. Sofern Gesellschaftsvertrag oder Beiratsordnung keine Regelungen treffen, kann der Beirat jederzeit von der Geschäftsführung umfassende Auskünfte verlangen.[1] Allerdings kann ein einzelnes Beiratsmitglied ein dem Beirat gegenüber der Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumtes...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.2 Die Behandlung der Vergütung beim Beiratsmitglied

Die Vergütung unterliegt beim Beirat der Regelbesteuerung. Bei Überwachungsfunktion erzielen Beiräte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.[1] Angehörige eines beratenden Beirats erzielen entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[2] oder aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Dafür entscheidend dürfte die spezifische Aufgabenstellung im Beirat sein, die anhand der von der ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 4 Bestellung, Amtszeit und Abberufung

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, bestellt die Gesellschafterversammlung die Beiratsmitglieder mit einfacher Mehrheit. Es ist möglich, einzelnen Gesellschafterfamilien, aber auch Nicht-Gesellschaftern wie Banken oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, das Recht einzuräumen, ein Mitglied in den Beirat zu entsenden. Dies setzt eine entsprechende Regelung...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte und Pflichten

Einführung Das GmbHG sieht als Organe der GmbH lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor. Allerdings können die Gesellschafter der GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Mitbestimmungsrechts, dazu verpflichtet sein, einen Aufsichtsrat zu installieren. Auch wenn das nicht der Fall ist, steht es den Gesellschaftern frei, ein solches...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Beiräte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung muss ausdrücklich laut Gesellschaftsvertrag, von den Gesellschaftern beschlossener Geschäftsordnung oder einfachem Gesellschafterbeschluss festgelegt werden.[1] Fehlt eine Vergütungsregelung, richten sich die Ansprüche der Beiratsmitglieder im Zweifel nach den §§ 611, 612 BGB. § 113 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2 Steuerrechtliche Aspekte

9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9 Vergütung

9.1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Beiräte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung muss ausdrücklich laut Gesellschaftsvertrag, von den Gesellschaftern beschlossener Geschäftsordnung oder einfachem Gesellschafterbeschluss festgelegt werden.[1] Fehlt eine Vergütungsregelung, richten sich die Ansprüche der Beiratsmitglieder im Zweifel na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1.1 Der Pflichtbeirat in der GmbH (Aufsichtsrat)

Grundsätzlich muss eine GmbH keinen Aufsichtsrat einrichten. Dies ist ein deutlicher Unterschied zur Aktiengesellschaft. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen nach Mitbestimmungsrecht und Kommunalrecht. So sieht das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) vor, dass bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung die unter 1. erwähnten zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO eine sog. Mustersatzung, mit denen aus steuerlichen Gründen notw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fachwissen per KI-Chatbot abfragen: Dos and Don'ts für die Immobilienverwaltung

Warum Prompting-Kompetenz zur Schlüssel-Ressource wird und wie Fallstricke vermieden werden. 1. KI-Chatbots als neues Werkzeug im Verwalter-Alltag Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Co. sind auch in der Immobilienverwaltung angekommen. Sie beantworten Anfragen, liefern Textvorschläge und entlasten bei der Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern. Doch so hilfrei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.5 Unangemessene Geschäftsführervergütung

Nach Auffassung des BFH können unangemessene Vergütungen auch dann vorliegen, wenn sie mit Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten Beirats festgesetzt werden.[1] Im Streitfall war die A-GmbH & Co. KG (KG) zu 100 % an der B-GmbH beteiligt. Geschäftsführer der B-GmbH waren A, B und C. Deren Kinder waren Kommanditisten der KG. Nachdem die Geschäftsführervergütungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 11. Entlastung des Beirates

Rz. 183 Das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Entlastung eines Beirates berechnet sich aus dem Anteil des Schadensersatzanspruches der WEG gegenüber dem Beirat, der auf diesen Wohnungseigentümer und den beigetretenen Klägern entfällt. Addiert wird weiterhin ein Betrag in Höhe von 500,00 EUR, der das Interesse der WEG an einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Business Judgement Rule

Rz. 46 Die Reform hat darüber hinaus gesetzliche Handlungsspielräume hinsichtlich der Haftungsmaßstäbe für die Mitglieder der Stiftungsorgane (Vorstände, Beiräte) geschaffen. Neben den bislang geltenden Grundsätzen wurde in § 84a Abs. 2 BGB die sog. Business Judgement Rule eingeführt, welche den Organmitgliedern bei unternehmerischen Entscheidungen einen haftungsfreien Ermes...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Unter einer rechtsfähigen Stiftung versteht man nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine juristische Person, die ähnlich wie ein Verein oder eine GmbH am Rechtsleben teilnimmt. Das bedeutet, dass sie als Inhaberin von Rechten und Pflichten bspw. Eigentum an Firmen, Grundstücken oder Aktien erwerben kann. Eine Stiftung wird von einem oder mehreren Stiftern errichtet und mit Verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 19 ErbStG erlangte in der Rechtsprechung des BVerfG insb. dadurch Bedeutung, dass das Gericht in seiner Entscheidung vom 7.11.2006 die Regelung als "Klammernorm" verstand, die durch ihren einheitlich anzuwendenden Steuersatz aus bloßen bewertungsrechtlichen Ungleichheiten tatsächlich ungleiche Besteuerungsfolgen mache.[2] Rz. 5 [Autor/Stand] Dessen ungea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Die Bereicherung der Kapitalgesellschaft

Rz. 616 [Autor/Stand] Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal unerlässlich, wird sie regelmäßig auf einer freigebigen Zuwendung des Schenkers i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beruhen, falls sie nicht § 7 Abs. 1 Nrn. 2, 3, 9, 10, Abs. 6 oder 7 ErbStG unterfällt. Wortlautmäßig bestätigt § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG "auch" die Anwendung dieser Vorschriften.[2] Beachten Sie: ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.2 Stellvertretung eines Verwaltungsbeirats

Ein Verwaltungsbeirat kann sich nicht – haben die Wohnungseigentümer nichts anderes bestimmt – von einem Dritten für seine Funktionen vertreten lassen.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.3.2 Unterschrift als Wohnungseigentümer und als Verwaltungsbeirat

Nach h. M. ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter berechtigt, als "Wohnungseigentümer" und nochmals als "Verwaltungsbeirat" zu unterschreiben.[1] Streitig ist nur, ob der jeweilige Verwaltungsbeirat klarstellen muss, in welcher "Funktion" er unterschreibt.[2] Hinweis Mehrere Unterschriften eines Beirats Das Berliner Kammergericht ist der h. M. entgegeng...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4 Rechte der Verwaltungsbeiräte im Verwaltungsbeirat

4.1 Überblick Jeder Verwaltungsbeirat hat das Recht, zu den Sitzungen des Verwaltungsbeirats geladen zu werden. An den Sitzungen darf es teilnehmen, Anträge stellen, reden und über Beschlussanträge abstimmen. Haben die Wohnungseigentümer nichts bestimmt, besitzt jeder Verwaltungsbeirat das Recht, zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt zu werden. War ein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.1 Verwaltungsbeiräte

Verwaltungsbeiräte können sich selbst auf eigene Kosten versichern. Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten zu ersetzen hat.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.3.2 Versammlungsleitung

Ist nichts bestimmt, leitet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Zusammenkünfte des Verwaltungsbeirats. Besteht keine Geschäftsordnung und beschließen die Verwaltungsbeiräte auch nichts, bestimmt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Stellvertreter unter anderem über den Abstimmungsmodus innerhalb des Verwaltungsbeirats.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.8 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Handelt ein Verwaltungsbeirat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, haftet diese für den Verwaltungsbeirat nach § 31 BGB.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.2 Ort der Beschlussfassung

Beschlüsse können in einer Versammlung des Verwaltungsbeirats, aber auch außerhalb einer Versammlung gefasst werden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.1.3 Ladungsfrist

Ist nichts bestimmt, ist die Ladungsfrist angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Verwaltungsbeiräte zu wählen. Die Frist darf nicht willkürlich kurz gewählt werden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2.2.1 Überblick

§§ 29 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 3, Abs. 6 Satz 2 WEG gehen davon aus, dass der Verwaltungsbeirat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden hat.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.6 Abweichende Bestimmungen: Geschäftsordnung

Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren oder nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen, was für den Verwaltungsbeirat gelten soll. Fehlt es hieran, können die Verwaltungsbeiräte selbst die Fragen zu ihren Versammlungen und Beschlussfassungen regeln. Die entsprechenden Regelungen sind die Geschäftsordnung des Verwaltungsbeirats. Hinweis Geschäftsordnung: I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt den Verwaltungsbeirat bzw. die Verwaltungsbeiräte als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor. Daneben werden seine Organisation, seine Versammlungen und seine Beschlussfassungen beschrieben. Ferner werden die Rechte der Verwaltungsbeiräte im Verwaltungsbeirat, der fakultative Beiratsvertrag und Versicherungen für die Verwaltungsbeiräte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.3 Ersatzmitglieder

Ein Ersatzmitglied[1] hat, solange es durch Ausscheiden eines Verwaltungsbeirats nicht Vollmitglied ist, weder Rechte noch Pflichten und darf an den Sitzungen des Verwaltungsbeirats nicht teilnehmen.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.1 Überblick

Jeder Verwaltungsbeirat hat das Recht, zu den Sitzungen des Verwaltungsbeirats geladen zu werden. An den Sitzungen darf es teilnehmen, Anträge stellen, reden und über Beschlussanträge abstimmen. Haben die Wohnungseigentümer nichts bestimmt, besitzt jeder Verwaltungsbeirat das Recht, zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt zu werden. War ein Verwaltungsbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 1 Überblick

Das Wohnungseigentumsgesetz äußert sich an unterschiedlichen Stellen zu den gesetzlichen Pflichten der Verwaltungsbeiräte. Manchmal sind alle Verwaltungsbeiräte angesprochen, manchmal mehrere, manchmal nur einer. Nach § 9b Abs. 2 Fall 1 WEG vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Nach § 24 Abs. 3 WEG kann...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2 Organisation des Verwaltungsbeirats

2.1 Überblick Das Gesetz bestimmt in § 29 Abs. 1 Satz 3 WEG zur Organisation des Verwaltungsbeirats, dass dessen Vorsitzender die Sitzungen einberuft. Hierbei kann es bleiben. Die Wohnungseigentümer können allerdings auch Regelungen für die Organisation des Verwaltungsbeirats vereinbaren oder einen Beschluss fassen. 2.2 Vorsitzender und Stellvertreter 2.2.1 Überblick §§ 29 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3 Versammlungen der Verwaltungsbeiräte

3.1 Einberufung 3.1.1 Überblick Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsbeirat gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 WEG nach Bedarf ein. Wann ein "Bedarf" besteht, ist Frage des Einzelfalls. Ein Bedarf besteht mindestens einmal im Wirtschaftsjahr, um nämlich den Wirtschaftsplan und die Abrechnung über den Wirtschaftsplan vor ihrer Genehmigung zu prüfen. Ein Bedarf besteht aber auch beispiels...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4 Beschlussfassung

3.4.1 Allgemeines Da der Verwaltungsbeirat ein Gremium ist, kann er über seine Willensbildung Beschlüsse fassen.[1] Das Gesetz bestimmt weder, welches Stimmprinzip für diese Beschlussfassung gilt, noch bestimmt es, welches Quorum erreicht werden muss oder ob eine Beschlussfassung eine Versammlung erfordert. 3.4.2 Ort der Beschlussfassung Beschlüsse können in einer Versammlung d...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag stellt die Aufwendungsersatzansprüche der Verwaltungsbeiräte und deren Haftung vor.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.3 Durchführung

3.3.1 Entscheidungsfähigkeit (Beschlussfähigkeit) Das Gesetz bestimmt nicht, wann der Verwaltungsbeirat entscheidungsfähig ist. Diese Frage kann daher im Rahmen einer Geschäftsordnung geregelt werden. Hinweis Analogie zur Versammlung Ist nichts Besonderes bestimmt, ist der Verwaltungsbeirat entsprechend der Versammlung der Wohnungseigentümer immer entscheidungsfähig. 3.3.2 Versa...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.4 Zustimmungen

Zum Teil ist unter den Wohnungseigentümern vereinbart oder es wird beschlossen, dass eine Maßnahme der Zustimmung des Verwaltungsbeirats bedarf. Vor allem können nach einer Vereinbarung, aber auch durch einen Beschluss Verfügungen des Verwalters über das Gemeinschaftsvermögen von der Zustimmung eines Verwaltungsbeirats oder des gesamten Verwaltungsbeirats (oder eines anderen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 5.4 Inhalte

Im Beiratsvertrag wird den Verwaltungsbeiräten in der Regel – über die ihnen sowieso zustehenden Aufwendungsersatzansprüche hinaus – eine Vergütung versprochen (ist die Höhe nicht bestimmt, ist gem. §§ 675, 611, 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen). Ferner können die gesetzlichen Pflichten und Rechte des Verwaltungsbeirats näher konkretisiert werden...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.3.1 Entscheidungsfähigkeit (Beschlussfähigkeit)

Das Gesetz bestimmt nicht, wann der Verwaltungsbeirat entscheidungsfähig ist. Diese Frage kann daher im Rahmen einer Geschäftsordnung geregelt werden. Hinweis Analogie zur Versammlung Ist nichts Besonderes bestimmt, ist der Verwaltungsbeirat entsprechend der Versammlung der Wohnungseigentümer immer entscheidungsfähig.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.3.3 Teilnahmerecht Dritter

Dritte können an den Sitzungen des Verwaltungsbeirats teilnehmen, sofern die Wohnungseigentümer oder die Verwaltungsbeiräte dies erlaubt haben. In Betracht kommen Berater[1], aber auch andere Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2.2.3 Vorsitzender und Stellvertreter

Der Vorsitzende hat die Sitzung(en) des Verwaltungsbeirats vorzubereiten. Er muss dazu unter anderem zu den Sitzungen unter Ankündigung einer aussagekräftigen Tagesordnung laden. Ferner leitet der Vorsitzende die Sitzungen des Verwaltungsbeirats und vertritt diesen nach außen. Ist der Vorsitzende verhindert, wird er vom Stellvertreter vertreten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2.1 Überblick

Das Gesetz bestimmt in § 29 Abs. 1 Satz 3 WEG zur Organisation des Verwaltungsbeirats, dass dessen Vorsitzender die Sitzungen einberuft. Hierbei kann es bleiben. Die Wohnungseigentümer können allerdings auch Regelungen für die Organisation des Verwaltungsbeirats vereinbaren oder einen Beschluss fassen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 1.3 Vertrag

Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Verwaltungsbeiräte einen Beiratsvertrag mit Vergütungsregelung geschlossen,[1] sind mit dieser grundsätzlich die Aufwendungsersatzansprüche abgegolten. Hinweis Verzicht Ein Verwaltungsbeirat kann ferner im Vorweg oder im Beiratsvertrag einen entsprechenden Verzicht erklärt haben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.1 Überblick

Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten der Verwaltungsbeiräte durch einen Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG erweitern. So ist es unter anderem vorstellbar, Aufgaben der Verwaltung auf die Verwaltungsbeiräte zu übertragen, die Ausübung der Pflichten des Verwalters an ein Votum der Verwaltungsbeiräte zu knüpfen, anzuordnen, dass die Verwaltung Verfügungen ab einer be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2.2.2 Bestimmung der Funktionen

Welcher der Verwaltungsbeiräte Vorsitzender und wer Stellvertreter ist, können und sollten die Wohnungseigentümer durch Beschluss bereits bei der Wahl der Verwaltungsbeiräte oder später bestimmen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind aus der Mitte des Verwaltungsbeirats zu wählen.[1] Fehlt es hieran, muss der Verwaltungsbeirat durch Mehrheitswahl selbst die Personen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.4 Stimmrecht

Im Verwaltungsbeirat gilt das Kopfstimmrecht – auch dann, wenn für Versammlungen der Wohnungseigentümer ein anderes Stimmrechtsprinzip vereinbart ist. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen. Bei den Abstimmungen hat jeder Verwaltungsbeirat ein Stimmrecht. Bei Abstimmungen, von denen ein Verwaltungsbeirat persönlich betroffen ist, sollte sein Stimmrecht entspre...mehr