Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 3 Vergabe der Fördermittel

Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 3 Reform des RSA im Jahr 2020

Mit dem am 1.4.2020 in Kraft getretenen "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)" soll auch der RSA mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Manipulationsresistenz sowie der Präventionsorientierung weiterentwickelt werden. Zur systematischen Fortentwicklung und zur Reduzierung von strukturellen Fehld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Psychotherapie / 2 Therapien

Im Rahmen der Krankenbehandlung werden bestimmte Therapien zulasten der Krankenkasse durchgeführt: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie. Psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie sind nicht kombinierbar. Die Therapien werden als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt und als Kurzzeit- oder Langzeitther...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.3 Scheinbeschlüsse

Ein Scheinbeschluss liegt vor, wenn sich die Gesellschaftermehrheit oder ein Beirat fälschlicherweise für befugt hält, einen Gesellschafterbeschluss zu fassen, ohne alle Gesellschafter hinzuzuziehen. Dasselbe gilt, wenn die Beschlussfassung durch eine bereits ausgeschiedene Person erfolgt, z. B. weil die Anteile durch Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (z. B. Kaufpreisz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 8.3.1 Beschlussfassung im konkreten Einzelfall

In engen Grenzen ließ die Rechtsprechung nach alter Rechtslage Ausnahmen zu. Die dazu entwickelten Grundsätze gelten auch nach Inkrafttreten des WEMoG. Einzelfallregelung Zunächst ist zu beachten, dass beschlussweise nur eine Einzelfallregelung herbeigeführt werden kann und keine abstrakt-generelle Regelung.[1] Praxis-Beispiel Ungültiger Beschluss "Die Erhaltungsrücklage kann vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Notgeschäftsführung

Wäre es ausreichend, sich Weisungen vom Verwaltungsbeirat einzuholen, wenn es schnell gehen muss? Nein. Der Verwaltungsbeirat ist nicht befugt, den Verwalter anzuweisen und ihn damit aus einer Haftung herauszunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs)

Zusammenfassung Überblick Dieser Überblick beantwortet in alphabetischer Sortierung die wichtigsten Fragen zu den Verwaltungsbeiräten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Amtszeit Für wie lange wird ein Beirat gewählt? Soweit bei der Wahl oder in der Gemeinschaftsordnung keine Einschränkungen getroffen wurden, ist die Dauer der Amtszeit unbegrenzt. Sie endet somit erst durc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Rechte und Pflichten des Beirats

Das WEG regelt nicht viel zu den Rechten und Pflichten der Verwaltungsbeiräte. Gibt es hier Besonderheiten zu beachten? Ein Beirat hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie jeder andere Wohnungseigentümer auch. Durch seine Wahl greifen die Eigentümer letztlich lediglich den Vorschlag des Gesetzgebers auf, ein fakultatives Organ neben dem Verwalter und der Eigentümerversamml...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Haftung des Beirats

Haftet der Verwaltungsbeirat für jede Pflichtverletzung? Hier ist danach zu differenzieren, ob die Beiratsmitglieder entgeltlich oder unentgeltlich tätig sind. Wird das jeweilige Beiratsmitglied unentgeltlich tätig, haftet es nach § 29 Abs. 3 WEG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht aber für einfache Fahrlässigkeit. Auch dann, wenn den Beiratsmitgliedern Aufwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Ausscheiden eines Beirats als Wohnungseigentümer

Was passiert, wenn ein Beiratsmitglied sein Sondereigentum verkauft? Die Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat endet mit erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Den Wohnungseigentümern steht es dann frei, einen weiteren Eigentümer aus ihren Reihen zum Beirat zu bestellen oder auch hiervon abzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Vorsitzender des Verwaltungsbeirats

Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Vorsitzende des Beirats? Zunächst einmal fungiert der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats nach § 9b Abs. 2 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Allerdings können die Wohnungseigentümer auch einen anderen von ihnen zum Vertreter der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter bestellen. Tun sie dies...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Wahl des Verwaltungsbeirats

Wie wird der Beirat gewählt? Sollen mehrere Wohnungseigentümer zu Verwaltungsbeiräten bestellt werden, muss über jeden Bewerber getrennt abgestimmt werden. Zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses kann es daher führen, wenn eine sog. "Blockwahl" durchgeführt wird: Stellen sich 3 Eigentümer zur Wahl, darf nicht in einem Wahlgang ("im Block") über alle 3 Kandidaten gleichz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Entlastung des Beirats

Wie kann dem Beirat Entlastung erteilt werden? Einen Anspruch auf Entlastung hat der Beirat ebenso wenig wie der Verwalter, erteilt werden kann sie ihm aber. Für die Entlastung des Beirats ist die Wohnungseigentümerversammlung zuständig. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist der Verwaltungsbeirat selbst und darüber hinaus auch mit den ihm übertragenen Vollmachten ni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Person des Verwaltungsbeirats

Wer darf in den Beirat gewählt werden? Es können grundsätzlich nur Eigentümer der Gemeinschaft in den Beirat gewählt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Wohnungs- oder Teileigentümer handelt. Auch "werdende" Wohnungseigentümer können zum Beirat gewählt werden. Der Verwalter selbst kann auch dann, wenn er Miteigentümer ist, nicht in den Beirat gewählt werden. E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) / Zusammenfassung

Überblick Dieser Überblick beantwortet in alphabetischer Sortierung die wichtigsten Fragen zu den Verwaltungsbeiräten einer Wohnungseigentümergemeinschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Anzahl der Beiratsmitglieder

Wie viele Eigentümer können zum Beirat bestellt werden? Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl vor und begrenzt auch nicht die Anzahl möglicher Mitglieder im Verwaltungsbeirat. So kann etwa in einer kleinen Gemeinschaft nur ein Wohnungseigentümer zum Beirat bestellt werden, in Großgemeinschaften auch 5 oder mehr Wohnungseigentümer.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Versicherung für Beiräte

Sollte für die Beiräte eine Versicherung abgeschlossen werden? Viele Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungen verhältnismäßig günstig an. In der Regel wird der Beirat in der Form abgesichert, dass ein durch sein Fehlverhalten der Gemeinschaft zugefügter Vermögensschaden versichert ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er nicht vorsätzlich b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Unterlassen der Prüfungspflichten

Was gilt, wenn der Beirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung nicht prüft? Da es sich nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung des Wirtschaftsplans und auch der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat allein nicht die Anfechtung der auf ihrer Grundlage gefassten Beschlüsse. Des Weiteren kann der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Aufwandsentschädigung

Ist eine Aufwandsentschädigungspauschale (z.B. 50–100 EUR jährlich) für die Verwaltungsbeiräte noch unentgeltlich? Meines Erachtens nein. Die Verwaltungsbeiräte verlieren dann ihr Privileg nach § 29 Abs. 3 WEG.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Bestellung

Muss eine Gemeinschaft einen Verwaltungsbeirat bestellen? Nein, es handelt sich um ein fakultatives Organ der Gemeinschaft. § 29 Abs. 1 WEG sieht nur die gesetzliche Möglichkeit der Beiratswahl vor. Eine entsprechende Verpflichtung zur Bestellung eines Verwaltungsbeirats etwa in der Gemeinschaftsordnung würde praktisch leerlaufen, da kein Wohnungseigentümer in dieses Amt ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Amtszeit

Für wie lange wird ein Beirat gewählt? Soweit bei der Wahl oder in der Gemeinschaftsordnung keine Einschränkungen getroffen wurden, ist die Dauer der Amtszeit unbegrenzt. Sie endet somit erst durch Ab- bzw. Neuwahl oder Amtsniederlegung. Existiert eine Beschränkung der Amtszeit, so sollte diese jedoch niemals gleichlaufend mit der des Verwalters sein, da ansonsten z. B. im ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Beiratsvergütung

Muss ein Beirat vergütet werden? Die Tätigkeit im Beirat erfolgt in der Regel ehrenamtlich und ohne Anspruch auf Vergütung. Er hat aber Anspruch auf Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen.. In der Regel handelt es sich um Porti-, Kopier-, Telefon- und Fahrtkosten. Auch der Kauf von Fachliteratur oder die Teilnahme an Seminaren können einen Erstattungsanspruch begründen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Prozessführung durch Verwalter

Ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wirksam? Nach zurzeit herrschender Meinung ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben, unwirksam. Nach herrschender Meinung müssen die Rechte der Verwaltung immer nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart werden. Kön...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. "Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalls etwas anderes gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Entlastung des Verwaltungsbeirats

Rz. 48 Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten dieselben Grundsätze wie für die Entlastung des Verwalters.[129] Der Verwaltungsbeirat hat zumindest kraft Gesetzes keinen Anspruch auf Entlastung.[130] Im Regelfall billigen die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung des Beirats dessen zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Vorsitzender des Verwaltungsbeirats oder sein Stellvertreter

Rz. 27 Einberufen können nur wirksam bestellte Mitglieder des Verwaltungsbeirates, Nichteigentümer scheiden daher aus, da ihre Bestellung unwirksam ist. Die Anfechtung ihrer Bestellung bleibt ohne Einfluss auf ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat und somit ihre Befugnis zur Einberufung. Zuständig ist in diesen Fällen nach § 24 Abs. 3 WEG der Vorsitzende des Verwaltungsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Zurechnung von Kenntnissen des Verwaltungsbeirats

Rz. 57 Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird in bestimmten Fällen die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Mitglieder des Verwaltungsbeirats zugerechnet. Dies gilt etwa bei der Entlastung des Verwalters oder bei der Verjährung von Wohngeldansprüchen. Ob der Verwaltungsbeirat als Repräsentant der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angesehen werden kann, ist jeweils im E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / H. Haftung des Verwaltungsbeirats

Rz. 46 Der Verwaltungsbeirat haftet nach Auftragsrecht, wenn er unentgeltlich tätig wird, und nach Dienstvertragsrecht, wenn ihm eine Vergütung und nicht nur Aufwendungsersatz gezahlt wird. Vertragspartner der Beiratsratsmitglieder ist die Gemeinschaft als Verband (vgl. Rdn 9). Bei schuldhaften Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Verwaltungsbeirats kommen Ansprüche der G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / J. Haftung der Gemeinschaft für den Verwaltungsbeirat

Rz. 58 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet für Pflichtverletzungen des Verwaltungsbeirates nach § 31 BGB analog.[156] Sie hat für Pflichtverletzungen nur nach § 278 BGB bzw. nach den §§ 823, 831 BGB einzustehen. Ein Mitverschulden des Verwaltungsbeirats muss sie sich im Außenverhältnis gemäß §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB zurechnen lassen. Dies gilt anders als im Kap...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG – Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht, WEG § 29 Verwaltungsbeirat

Gesetzestext (1) Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. (2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung sei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / i) Mitglieder des Verwaltungsbeirats

Rz. 21 Die Zugehörigkeit zum Verwaltungsbeirat schafft keine Erweiterung des Kreises der Teilnahmeberechtigten. Sofern entgegen § 29 Abs. 1 S. 1 WEG Nichteigentümer zu Mitgliedern des Verwaltungsbeirats bestellt werden, dürfte diese Bestellung ohnehin mangels Beschlusskompetenz nichtig sein.[57] Jedenfalls ergibt sich hieraus kein Recht zur unbeschränkten Teilnahme an Eigent...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Einberufung durch Mitglieder des Verwaltungsbeirats (§ 24 Abs. 3 WEG) – Voraussetzungen

1. Vorsitzender des Verwaltungsbeirats oder sein Stellvertreter Rz. 27 Einberufen können nur wirksam bestellte Mitglieder des Verwaltungsbeirates, Nichteigentümer scheiden daher aus, da ihre Bestellung unwirksam ist. Die Anfechtung ihrer Bestellung bleibt ohne Einfluss auf ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat und somit ihre Befugnis zur Einberufung. Zuständig ist in diese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Informationspflicht der Eigentümer; des Verwaltungsbeirates

Rz. 152 Nicht geregelt ist die Frage der Informationspflichten, wenn kein Verwalter bestellt oder dieser von der Vertretung (ausnahmsweise) ausgeschlossen ist. Rz. 153 Vertritt in einem Verfahren gem. § 9b Abs. 2 WEG ein dazu ermächtigter Wohnungseigentümer oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates die GdWE dürfte die Vorschrift des § 44 Abs. 2 S. 2 WEG ihrem Sinn und Zwec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Gesetzliche Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats

Rz. 7 Besonderheiten sind bei der Vertretung der GdWE zu beachten, wenn diese Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen will. Naturgemäß kann sie dann nicht gemäß § 9b Abs. 1 WEG vom Verwalter vertreten werden. Nach § 9b Abs. 2 WEG besteht in diesen Fällen eine gesetzliche Vertretungsmacht des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden.[10] Dieser kann folglich die Wohnungseigentümer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Bestellung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 4 Der Verwaltungsbeirat kann gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer bestellt werden. Das Erfordernis einer besonderen[14] Entscheidung darüber, ob überhaupt ein Verwaltungsbeirat gebildet werden soll, lässt sich daraus nicht entnehmen.[15] Jedenfalls liegt in der Bestellung von nicht mehr notwendig (nur) drei Wohnungseigentümern zu Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Zusammensetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 16 Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG aus einer nunmehr frei bestimmbaren Zahl von Wohnungseigentümern; bei mehreren Beiratsmitgliedern muss ein Vorsitzender und ein Beisitzer bestellt werden. Dies kann bereits durch Beschluss der Eigentümerversammlung geschehen, subsidiär durch die Beiratsmitglieder selbst. Die Zahl der Beiratsmitglieder und die Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Vorprüfung durch den Beirat

Rz. 198 Ist die Vorprüfung durch den Verwaltungsbeirat (§ 29 Abs. 2 S. 2) unterblieben oder folgen die Wohnungseigentümer der Empfehlung des Beirats nicht, so ergibt sich daraus kein Anfechtungsgrund. Der Eigentümer muss vielmehr darlegen, dass die Abrechnung an inhaltlichen Mängeln leidet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während der Verwalter gemäß § 20 Abs. 2 WEG ein notwendiges Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, steht es den Wohnungseigentümern frei, ob sie gemäß den §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 1 S. 1 WEG durch Mehrheitsbeschluss einen Verwaltungsbeirat bestellen. Der Verwaltungsbeirat ist Verwaltungsorgan.[1] § 29 WEG ist durch Vereinbarung insgesamt abänderbar. Wenn die G...mehr