Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

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Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

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Haftung des Verwalters / 5.1 Fehlende Prozessführungsbefugnis

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 bestand – anders als bei Passivprozessen – bei Aktivprozessen keine gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters zur Prozessführung. Der Verwalter konnte demgemäß nicht kraft Gesetzes Ansprüche der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter seit Inkrafttreten des WEMoG als gesetzlicher Vertrete...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.28 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten. Allerdings bestehen 2 wichtige Ausnahmen: Beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags ist der Verwalter nur aufgrund eines Beschlusses zur Vertretung der Gemeinschaft berechtigt. Fehlt es in einem derartigen Fal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rn. 260 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/1010; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterun...mehr

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ZErb 04/2026, Die stiftungs... / II. Behindertentestament 2.0 – Die stiftungsrechtliche Lösung

In seinem neuen Werk "Letztwillige Verfügung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung – Die stiftungsrechtliche Lösung"[6] stellt Schönenberg-Wessel diese neue Variante dar, die insbesondere bei kleineren und mittleren Nachlassgrößen die Nachlassteilhabe des Betroffenen erhöhen und Dritte intensiver einbeziehen soll. Hierzu wird zu Lebzeiten der Erblasserin bzw. des Erblasser...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / II. Ausweich-/Alternativgestaltungen

Soweit der Erblasser sein Ziel, die dauerhafte und umfassende Verwaltung des Gesellschaftsanteils und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch den Testamentsvollstrecker, durch Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung nicht erreichen kann, z.B. weil diese entgegen der hier vertretenen Auffassung von der Rspr. nicht anerkannt wird oder die Mitgesellschafter ihre Zusti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäft...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.2 Aufgaben des Beirats

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 legt die Aufgaben des Beirats allgemein fest. Hiernach berät der Beirat das BMAS in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und unterstützt dieses bei Aufgaben der Koordinierung. Dabei sind alle Teilhabebereiche i. S. d. § 5 umfasst. Abs. 2 konkretisiert – nicht abschließend – wesentliche Aufgaben des Beirats. Der Beirat wird zum einen auf Anfo...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.1 Verpflichtende Einrichtung, Rechtsnatur des Beirats

Rz. 3 Das BMAS ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, den Beirat zu bilden. Ein Ermessen steht dem BMAS insoweit nicht zu. Dem Beirat kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Er ist dem BMAS als unselbstständiger Ausschuss mit Verwaltungsaufgaben angegliedert (vgl. Fuchs, in: Fuchs/Ritz/Rosenow, SGB IX, § 86 Rz. 4; Schlette, in: jurisPK-SGB IX, § 86 Rz. 8).mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

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Sauer, SGB IX § 89 Verordnu... / 3 Geschäftsordnung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen (Stand 2010)

Rz. 3 § 1 Teilnahmerecht an Sitzungen des Beirates (1) An den Sitzungen des Beirates nehmen die Mitglieder des Beirates oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter sowie ausgewählte Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) teil. An den Sitzungen des Beirates können Vertreterinnen oder Vertreter anderer Bundesministerien teilnehmen, deren...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.4 Berufung, Rechtsstellung der Mitglieder des Beirats

Rz. 14 Die Berufung der Mitglieder des Beirats und einer gleich großen Anzahl von Stellvertretern erfolgt durch das BMAS (Abs. 2 Satz 2 und 3). Dieses ist an die unterbreiteten Vorschläge gebunden. Lediglich bei Vorliegen persönlicher Hindernisse, z. B. wegen fehlender Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 StGB) oder wegen fehlender Geschäftsfähigkeit i...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf § 35 SchwbG, der einen Beirat für die Rehabilitation der Behinderten vorsah, zurück. Dessen Beratungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben waren auf Fragen der Arbeits- und Berufsförderung bezogen. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 wurde die Regelung als Beirat für Menschen mit Behinderung in § 64 fortgeführt. Die Aufgabenstel...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift geht auf § 35 SchwbG, der einen Beirat für die Rehabilitation der Behinderten vorsah, zurück. Dessen Beratungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben waren auf Fragen der Arbeits- und Berufsförderung bezogen. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 wurde die Regelung als Beirat für Menschen mit Behinderung in § 64 fortgeführt. Die...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtende Einrichtung, Rechtsnatur des Beirats Rz. 3 Das BMAS ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, den Beirat zu bilden. Ein Ermessen steht dem BMAS insoweit nicht zu. Dem Beirat kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Er ist dem BMAS als unselbstständiger Ausschuss mit Verwaltungsaufgaben angegliedert (vgl. Fuchs, in: Fuchs/Ritz/Rosenow, SGB IX, § 86 Rz. 4; Schl...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 BT-Drs. 14/5074; BT-Drs. 14/ 5786; BT-Drs.18/9522; BT-Drs. 18/10523. Feldes, in: Feldes/Kohte/Stevens-Bartol, SGB IX, 5. Aufl. 2023, § 86. Fuchs, in: Fuchs/Ritz/Rosenow, SGB IX, 7. Aufl. 2021, § 86. Pahlen, in: Neumann/Pahlen, SGB IX, 15. Aufl. 2024, § 39 SchwbAV. Schlette, in: jurisPK-SGB IX, 4. Aufl. 2023, § 86. Winkler, in: Neumann/Pahlen, SGB IX, 15. Aufl. 2024, § 86.mehr

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Sauer, SGB IX § 89 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Norm ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung ergänzende ("weitere") Vorschriften über die Geschäftsführung und das Verfahren des Beirats nach § 87 zu erlassen. Eine Rechtsverordnung ist wie unter Geltung des SchwbG bisher nicht erlassen worden. Der Beirat hat sich erstmals am 2.12.1975 eine Gesch...mehr

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Sauer, SGB IX § 89 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verordnungsermächtigung geht auf § 35 Abs. 4 SchwbG zurück. Mit Inkrafttreten des SGB IX wurde diese in § 67 SGB IX fortgeführt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde der bisherige § 67 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 89...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 9 Mitwirkung des Personalmanagements in der Transfergesellschaft

Es hat sich bewährt, ein laufendes Transferprojekt durch einen Beirat oder Steuerkreis begleiten zu lassen und Unternehmensleitung und Betriebsrat des abgebenden Unternehmens mit einzubeziehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Transparenz nicht nur über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den inhaltlichen Verlauf der Transfergesellschaft hergestellt wird. Durch die r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.3 Vergütungsempfänger Überwachungsorgane

Rz. 72 Der Empfänger muss Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sein oder zu den anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gehören. Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der Vergütungsempfänger eine Überwachungsfunktion ausübt. Es kommt nicht darauf an, dass die Tätigkeit ausschließlich auf die Überwachung der Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Beschlusskompetenz: Genehmi... / 3 Das Problem

Die Verwaltung lädt zur einer Versammlung ein. Unter TOP 6 ist folgendes angekündigt: "Beschluss über die Kündigung der Vergütungsvereinbarung mit der Anwaltskanzlei G vom 1. September 2024". Bereits zuvor hatte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B, vertreten durch ihre Verwaltung und auf Bitten des Verwaltungsbeirats, mit der Anwaltskanzlei G anlässlich eines laufenden...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 3 Geschäftsführungs-Aufgabe "Digitale Transformation"

Kleinere Unternehmen (Handwerk, Dienstleister) haben in der Regel keine Kapazitäten, um die Digitalisierung selbst zu organisieren. Dennoch: Auch hier muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass digitale Kompetenzen bereitgestellt werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern. Die Geschäftsführung ist gefordert, diesen Prozess zu organisieren und...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Informationspflicht

Eine Hausverwaltung bezieht den Verwaltungsbeirat mit E-Mail (cc-Kopie) in sämtliche Vorgänge der laufenden Verwaltung mit ein, d. h. alles, was ein- und ausgeht, erhält der Beirat zur Kenntnis. Nun berufen sich andere Wohnungseigentümer auf eine Neutralitätsverletzung, da diese nicht über diese Vorgänge informiert werden. Sehen Sie hier eine Pflichtverletzung der Verwaltu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... / 4 Bestellung und Verwaltervertrag

Kommt mit der Verwalterbestellung ein Verwaltervertrag zustande? Nach der herrschenden Trennungstheorie[1] beinhaltet die Bestellung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss nicht gleichzeitig den Abschluss eines Verwaltervertrags. Dieser hat vielmehr durch gesonderte Willenserklärungen zu erfolgen. Unterbreitet der Verwalter ein schriftliches Vertragsangebot, können die Eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Notgeschäftsführung

Wäre es ausreichend, sich Weisungen vom Verwaltungsbeirat einzuholen, wenn es schnell gehen muss? Nein. Der Verwaltungsbeirat ist nicht befugt, den Verwalter anzuweisen und ihn damit aus einer Haftung herauszunehmen.mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Rechnungsprüfung

Ist eine Rechnungslegungsprüfung durch einen Eigentümer noch vorgeschrieben? Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG "soll" der Verwaltungsbeirat die Abrechnung vor der Beschlussfassung über die Nachschüsse und Anpassungsbeträge prüfen. Hieraus folgt indes keine Pflicht. Allerdings kann die unterlassene Prüfung Schadensersatzansprüche gegen den Beirat begründen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Verwaltervertrag

Was gilt, wenn kein Verwaltervertrag abgeschlossen wird? Da der Bestellungsbeschluss selbst nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn er die wesentlichen Eckpunkte des Bestellungsverhältnisses regelt, nämlich den Zeitraum der Bestellung und die Vergütung des Verwalters, ist der Abschluss eines förmlichen Verwaltervertrags nicht Voraussetzung für die Bestellung, w...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Niederschrift/ Protokoll

Ich lese öfters "Niederschrift". Ist es nicht besser, wenn ein Beschluss-Protokoll erstellt wird? Nein! Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG ist über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse unverzüglich eine "Niederschrift" aufzunehmen. Deren Inhalte gehen über ein Protokoll der Beschlüsse hinaus. Sinnvoll und zum Teil zwingend sind folgende Angaben:[1] Name der Gemeinschaft der ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Wiederbestellung

Welche Vorgehensweise raten Sie den Verwaltern allgemein, wenn sie es übersehen haben, die eigene Wiederbestellung rechtzeitig zu beschließen? Formal sollte der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter einladen. Diesen sollte man maximal unterstützen. Nach außen sollte aber allein der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter auftreten. Ist e...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Protokollunterzeichnung

In einer Versammlung sind nur die Verwaltung und bevollmächtigte Vertreter der Eigentümer anwesend, einen Verwaltungsbeirat gibt es nicht. Wer unterschreibt die Niederschrift – der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 Satz 2 WEG) oder sein bevollmächtigter Vertreter? Der Unterschrift kommt ja eine gewisse Beweiskraft zu. Der Wohnungseigentümer kann, wenn er nicht anwesend ist, ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 4 Präsenzversammlung

Ist in § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG mit dem Wort "Präsenzversammlung" die echte Präsenzversammlung gemeint oder auch die vorher beschlossene Hybridversammlung? Eine Präsenzversammlung i. S. v. § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG ist auch eine Hybridversammlung. Muss beschlossen werden, dass es keine Präsenzversammlungen gibt? Grundsätzlich muss jede Versammlung eine Präsenzversammlung sein. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Leistungskatalog des Verwalters

Ist ein Leistungskatalog verbindlich, wenn er dem Verwaltervertrag lediglich als Anlage beigefügt wurde? Grundsätzlich kann in einem Vertrag auf eine Anlage, die dem Vertrag beigefügt ist, Bezug genommen werden. Allerdings muss im Streitfall derjenige, der sich auf die Anlage beruft, beweisen, dass die von ihm genannte Anlage identisch ist mit derjenigen, auf die im Vertrag...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Abhalten einer Versammlung

Kann die Einberufung einer Versammlung erzwungen werden? Grundsätzlich hat der Verwalter neben seiner Verpflichtung nach § 24 Abs. 1 WEG (mindestens eine jährliche Versammlung) eine Wohnungseigentümerversammlung nach § 24 Abs. 2 WEG dann einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer dies unter Angabe der Gründe verlangen. Unabhängig hiervon aber kann jeder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gelten für den Verwaltervertrag die Schutzbestimmungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen? In aller Regel legt der Verwalter den Eigentümern einen vorformulierten Verwaltervertrag vor, von dem in der Praxis nur im Ausnahmefall einmal einzelne Regelungen von der Eigentümergemeinschaft, in der Regel vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats als ihrem Vertreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Beiratsbevollmächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags

Der Beirat wird per Beschluss bevollmächtigt, für die Eigentümergemeinschaft einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen. Der Beschluss enthält keinerlei Vorgaben für den Vertragsinhalt. Ist der vom Beirat ausgehandelte Vertrag wirksam? Ein solcher Beschluss ist zunächst wirksam, weil die Bevollmächtigung des Beirats, einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss (FAQs) /   Anwaltsbeauftragung

Was sollte man bedenken, wenn man einen Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts fassen möchte, um offene Forderungen und fehlende Unterlagen einzufordern? Am besten wird der Rechtsanwalt im Beschluss genannt. Ferner sollte der Gegenstand benannt werden, zu dem er tätig werden soll. Weiter sollte bestimmt werden, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Abberufung des Verwalters

Welche Auswirkungen hat die jederzeitige Abberufungsmöglichkeit auf den Verwaltervertrag? Der Verwaltervertrag endet gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Im Fall einer aufschiebend bedingten Abberufung, endet der Vertrag spätestens 6 Monate mit dem Wirksamwerden der Abberufung. Beschließen die Wohnungseigentümer etwa am 21.3.2025 die Abberuf...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Ladungsform

Was unterscheidet die Textform von der schriftlichen Einladung? Soweit das Gesetz vorschreibt, dass eine Erklärung schriftlich abzugeben ist, muss das entsprechende Schreiben gemäß § 126 Abs. 1 BGB eine Unterschrift enthalten. Eine Erklärung in "Textform" muss gemäß § 126b Satz 1 BGB erkennen lassen, wer die Willenserklärung abgegeben hat. Die Einladung zur Eigentümerversam...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Amtsniederlegung

Kann ein Verwalter, wenn der Beirat die Abwahl dieses Verwalters vornehmen will, weil dieser einfach nicht einlädt und sich nicht kümmert, das Amt niederlegen, weil die Eigentümerversammlung vom Beirat geladen und abgehalten wurde. Wie sieht es dann mit der Abberufung aus? Der Verwalter kann sein Amt auch dann niederlegen, wenn ein anderer zur Versammlung geladen und diese ...mehr