Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergütungen des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV) Bezug genommen werden. Eine Aufstellung umlegbarer Betriebskosten enthält § 2 BetrKV, wobei im Bereich des Wohnungseigentums durchaus weitere Kostenpositionen hinzukommen können.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 8.3 Verwaltungskosten

Eine Verteilung der Verwaltungskosten nach Sondereigentumseinheiten, also nach Objekten, entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung, denn der Aufwand für den Verwalter ist nicht abhängig von der Größe oder Wertigkeit des einzelnen Objekts. Vielmehr hat er für jede Einheit einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er hat jeden Wohnungseigentümer zur Versa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.1 Aufgabe

Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mitteln der Au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.5 Governance der Familienstiftung

Rz. 179 Die Organisation der Familienstiftung ist gesetzlich nicht abweichend vom Grundkonzept der rechtsfähigen Stiftung geregelt. Das Stiftungsrecht bietet hier jedoch weitgehende Gestaltungsoptionen für die interne Organisation und die Einbindung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung benötigt lediglich einen Vorstand als Organ zur Vertretung im Rechtsverkehr. Im Üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.3 Mittelverwendung und Destinatäre

Rz. 46 In der Satzung sollten auch grobe Linien der Mittelverwendung geregelt werden, die durch Richtlinien des Vorstandes oder Beirates konkretisiert werden können. Das empfiehlt sich für gemeinnützige Stiftungen, deren Satzungsbestimmung zur Erreichung der Steuerbegünstigung auch der Zustimmung des zuständigen FA bedürfen. Privatnützige und gemeinnützige Stiftungen können t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Nutzenäquivalenz

Rz. 31 [Autor/Stand] Im HGrStG ist der Belastungsgrund zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt,[2] er ergibt sich aber aus den Gesetzesmaterialien [3] und dem Hauptmaßstab zur wertunabhängigen Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 4 Abs. 1 HGrStG, Rz. 190 ff.).[4] Dem HGrStG liegt ein auf dem Äquivalenzgedanken beruhendes Besteuerungsmodel (zum Flächen-Faktor-Verfahren, Rz....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auflage und Bedingung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)

Rz. 110 Anders als beim Vermächtnis erwirbt bei einer im Testament angeordneten Auflage der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Erben (s. § 3 Rn. 448). Ist kein Testamentsvollstrecker eingesetzt und hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen auch keine anderen Vollzugsberechtigten bestimmt, so sind grundsätzlich nur die Erben selbst vollzugsberechtigt, also gera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Auswahl der Ver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom Ex-Verwalter B Schadensersatz. B hatte die 79 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage am 15.7.2020 für den 30.7.2020 zu einer Versammlung in seine Büroräume eingeladen. Das Einladungsschreiben enthielt die dringende Bitte, im "Hinblick auf die Corona bedingten landesrechtlichen Beschränkungen und das bestehende In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.3 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 10 Nach Abs. 4 Satz 1 haben die Werkstätten für behinderte Menschen die Verpflichtung, die gesetzlichen Vertreter oder die mit der Betreuung Beauftragten in einer jährlichen Eltern- und Betreuerversammlung in angemessener Weise über die Angelegenheiten der Werkstatt im Zusammenhang mit den Fragen der Mitwirkung zu unterrichten und die Versammlung anzuhören. Die frühere E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.2 Entscheidungen über die Vergabe der Mittel

Rz. 8 Entscheidungen über die Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur aufgrund von Vorschlägen des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen treffen (§ 86 Abs. 1 Satz 3 SGB IX und § 44 SchwbAV).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 213 Geheimh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen die Beschäftigten der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Bundesagentur für Arbeit, diese Behörden sind in erster Linie mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Teil 3 SGB IX befasst. Rz. 3 Über die in § 52 des Schwerbehindertengesetzes getroffene Vorgängerregelung hinaus sind ausdrücklich auch die Beschäftigten der Reh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Aufgaben des nach § 86 gebildeten Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen, zu dessen Aufgaben es insbesondere auch gehört, das zuständige Bundesministerium bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitzuwirken. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeveror...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 2.4 Befangenheit

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt, dass Mitglieder der Ausschüsse wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können. Die Regelung übernimmt einen Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts, der für das Verwaltungsverfahren der Sozialleistungsträger in § 17 SGB X geregelt ist. Besorgnis der Befangenheit ist danach dann gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.5 Weitere Organe

Es ist dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, durch Satzung weitere Organe, z. B. Beirat, Aufsichtsrat, einzusetzen. Da derartige Organe gesetzlich nicht vorgesehen sind, können aus den gesetzlichen Vorschriften auch keine Voraussetzungen für ihre Wahl, Zusammensetzung oder Tätigkeit abgeleitet werden.[1] Allerdings ist es unzulässig, Aufgaben und Rechte, die gesetzlich der M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermögenserhalt durch ... / III. Übergeordnete Themen

Rz. 30 Eine gute Corporate Governance , d.h. die Grundsätze guter Unternehmensführung, gelten für ein Family Office genauso wie für jedes andere Unternehmen und sind entscheidend. Dazu gehören unter anderem folgende Fragen: Mit welchen Aufgabenbereichen möchte man sich beschäftigen? Welche Themen können überhaupt eigenständig beurteilt werden? Wie werden Entscheidungsprozesse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / c) "Wie wird vergütet?"

Rz. 51 Wer eine Aufgabe übernimmt, verdient Anerkennung, Respekt. Das mag für die Funktion des Familienrates vielleicht ausreichen. Für alle Aufgaben im Unternehmen geht es auch um Geld. Für Gesellschafter um Ausschüttung bzw. Entnahmen, für Geschäftsführer (ggf. auch für Beiräte) um eine angemessene Leistungsvergütung, ebenso für weitere mitarbeitende Familienmitglieder. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / a) Regeln

Rz. 53 Regeln ordnen den Umgang der Familienmitglieder untereinander. Sie betreffen z.B. Kommunikation, konstruktive Zusammenarbeit, den Umgang mit Konflikten oder mit Informationen. Sie werden bereits im Prozess der Familienstrategie angewandt und wirken sich schon dort positiv auf die Kooperationsbereitschaft aus. Ferner flankieren Regeln die Verantwortlichkeiten. Sie helfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / 2. Perspektive für Familie und Vermögen

Rz. 38 Die Diskussion der Werte, die Erfahrung der Übereinstimmung sowie der Austausch über gemeinsame Erfahrungen und überlieferte Geschichten verändert den Ton in der Familie und erzeugt Gemeinschaft. Die Formulierung und Konkretisierung der Ziele aber macht den Unterschied. In Familien, in denen die Entfremdung schon fortgeschritten ist, dominiert die Fragestellung: "Was n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 22 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen.[59] Durch sie wird der Stiftung die notwendige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[60] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB. Auch in der neuen Fassung findet sich das Wort Stiftungsorganisation nicht explizit wieder, gleichwohl ist ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vergütungsbericht durch börsennotierte Aktiengesellschaften (Abs. 2 a. F.)

Rz. 14 Abs. 2 a. F. ist auf Jahresabschlüsse und Lageberichte letztmalig für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj anzuwenden. Soweit für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj oder für ein diesem vorausgehenden Gj ein Vergütungsbericht nach dem neuen § 162 AktG erstellt wird (§ 315a Rz 41 ff.), ist Abs. 2 a. F. bereits nicht mehr anzuwenden. Durch das VorstOG wurden börsennotierte ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Organzugehörigkeit und Arbeitnehmereigenschaft in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 45 Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer sind als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn sie gesetzliche Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapG/KapCoGes sind.[1] Wenn der Abschlussprüfer diese Funktionen bei einem mit dem Mandanten verbundenen Unt oder einer Ges. ausübt, die von der zu prüfenden Ges. mehr als 20 % der Anteile besitz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 26 Mitglieder des Aufsichtsrats sind dann taugliche Täter, wenn es sich um einen obligatorischen Aufsichtsrat handelt. Ein solcher besteht bei der AG (§§ 95ff. AktG) und der KGaA (§ 278 Abs. 3 AktG). Bei der GmbH besteht er nur in den Fällen der §§ 77 Abs. 1 BetrVG, 6 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz, 4 Montanmitbestimmungsgesetz, 5 Mitbestimmungs-ErgG und 3 KAGG. Rz. 27 Anson...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Wahlverfahren bei der GmbH

Rz. 13 Auch bei der GmbH wird der Abschlussprüfer im Regelfall von den Gesellschaftern gewählt. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag diese Kompetenz auch auf ein anderes Gremium (Aufsichtsrat, Beirat, Gesellschafterausschuss) übertragen, nicht aber auf die Geschäftsführung.[1] Die Ausgestaltung des Wahlvorgangs liegt weitgehend in der Kompetenz der Gesellschafter bzw. in ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Angaben zu Organbezügen sowie Krediten und sonstigen Rechtsgeschäften mit Organmitgliedern (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 38 Im Konzernanhang sind Angaben über die Organbezüge, Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern aufzunehmen. Getrennt nach Personengruppen (Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU) sind die Gesamtbezüge des Gj zu nennen. Gleiches gilt für die Bezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer H...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Haftungsverhältnisse (Abs. 7)

Rz. 42 Nach Abs. 7 haben KapG/KapCoGes für die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nun noch im Anhang zu machen (Abs. 7 Nr. 1). Dabei sind die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben (Abs. 7 N...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Verantwortung für den Abschluss und den Lagebericht

Rz. 53 In diesem Abschnitt des Bestätigungsvermerks werden die Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Abschluss und Lagebericht dargestellt. Soweit das geprüfte Unt ein gesetzlich vorgeschriebenes Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat einer AG) oder ein diesem nachgebildetes Aufsichtsgremium (freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat oder Beirat einer GmbH mit Überwac...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Angaben für tätige Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 45 Gesamtbezüge tätiger Organmitglieder umfassen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art sowie nicht ausgezahlte Bezüge. Unter nicht ausgezahlten Bezügen werden Erhöhungen von Ansprüchen und Bezüge des Gj, die bisher in keinem Konzernabschlu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Reichweite

Rz. 47 Die in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB dem Abschlussprüfer auferlegte Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Eckpfeiler zum Schutz der geprüften Ges. (Rz 7). Sie ist daher umfassend und weit auszulegen und bezieht sich grds. auf alles, was der Abschlussprüfer (und die übrigen der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Personen vgl. Rz 21) i. R. d. Durchführung der Abschl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 244 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB) werden jene Verwaltungskosten erfasst, die sich keinem anderen Funktionsbereich zuordnen lassen. Es handelt sich um die Aufwendungen des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Ihr Ausweis ist, wie der Ausweis der Vertriebskosten, periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen (Rz 211). Diese Notwendigkeit ergibt sich aus de...mehr