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Verkehrssicherung im Wohnungseigentum / 5.7 Elektrische Anlagen

Alexander C. Blankenstein
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Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. Nr. 1 WEG, als auch nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ohne entsprechenden Beschluss berechtigt. Stets stellen derartige Kabel aber auch akutes Gefährdungspotenzial dar, weshalb stets die Voraussetzungen einer Nachteilsabwendung gegeben sein dürften.

Verwalter sollten stets darauf hinwirken, dass die Wartung und Sicherheitskontrolle insbesondere von (Tief-)Garagenrolltoren einem Fachunternehmen übertragen werden.

 

Beschlussmuster: Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Wartung und Sicherheitskontrolle des Tiefgaragen-Rolltors

TOP XX: Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Wartung und Sicherheitskontrolle des Tiefgaragen-Rolltors

Der Verwalter hat im Vorfeld dieser Eigentümerversammlung 3 Angebote von Fachunternehmen hinsichtlich periodischer Wartung und Sicherheitskontrollen betreffend das Rolltor der gemeinschaftlichen Tiefgarage eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Ladungsschreiben an die Wohnungseigentümer versandt wurden. Nach Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat schlägt die Verwaltung die Beauftragung der Firma ____ auf Grundlage ihres Angebots vom ____ vor.

Die Wohnungseigentümer ermächtigen den Verwalter, die Firma ____ auf Grundlage ihres Angebots vom ____ mit der Wartung des Tiefgaragenrolltors und der Durchführung von periodischen Sicherheitskontrollen zu beauftragen. Die Kosten in Höhe von ____ werden aus den laufenden Hausgeldern finanziert. Die Kostenverteilung folgt nach dem geltenden...

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