Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietungseinkünfte

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.1 Art der Tätigkeit

Ein IAB kommt nur im Rahmen der Gewinneinkünfte in Betracht, also bei Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und Freiberuflern, nicht z. B. bei den Vermietungseinkünften. Da das Gesetz für den IAB ein Verbleiben in einer inländischen Betriebsstätte verlangt, sind nur inländische Betriebe bzw. inländische Betriebsstätten ausländischer Betriebe begünstigt. Ob die Beschränkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 5.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht nicht gegeben, kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen und zwar dann, wenn jemand im Inland Einkünfte erzielt, bei denen eine objektive Beziehung zum Inland besteht. Welche Einkünfte im Sinne einer beschränkten Steuerpflicht als inländische Einkünfte anzusehen sind, ist abschließen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 2.3 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Gemäß § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 a EStG besteht ferner die Möglichkeit, eine unbeschränkte Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu begründen.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zwar im Ausland ansässig ist, im Inland aber fast ausschließlich seine Einkünfte erzielt. Es handelt sich hier um eine Regelung für sog. Grenzp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / b) Zuwendungsnießbrauch

Bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters hat. Im vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / a) Vorbehaltsnießbrauch

Zum Vorbehaltsnießbrauch hat der BFH aktuell mit Urteil vom 24.5.2022 – IX R 1/21, ErbStB 2023, 12 (Günther), entschieden, dass der Austausch einer mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.2 Rechtsfolgen der Steuerfreiheit

Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen bzw. Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit z. B. auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden. Zwar betrifft die Änderung nur die Einnahmen, doch mittelbar sind auch die Ausgaben einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn bereits bisher gibt es die Regelung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Zurechnung von Drittaufwand

Schrifttum: Nacke, Drittaufwand im Rahmen von Vermietungseinkünften – Differenzierung zwischen abgekürztem Vertragsweg und abgekürztem Zahlungsweg, NWB 2021, 3250. 1. Allgemeines Rn. 1640 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Abzug von BA setzt voraus, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen auch durch den StPfl geleistet wurden, die Aufwendungen müssen daher dem StPfl persönli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99; Offerhaus, Im Dienstvertrag vereinbarte Abfindung oder Entschädigung nicht steuerbegünstigt?, DB 2000, 396; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Wiemker, Die Besteuerung von gesetzlichen ArbN-Abfindungen beim ArbN in Deutschland und Österreich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 42, 56)

In Zeilen 5, 19, 42 und 56 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-25)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 3 Bezahlen von Werbungskosten über das gemischt genutzte Kontokorrentkonto

Bezahlt der Steuerpflichtige Werbungskosten für ein Mietwohngrundstück über ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto, ohne das Zwei-Konten-Modell zu nutzen, kann dadurch der Abzug der Zinsen als Werbungskosten verloren gehen. In diesem Sinne hat der BFH[1] – mit wenig überzeugender Begründung und zudem für einen besonders gelagerten Sachverhalt – entschieden. Im Urteilsfall h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Vorbemerkung

In diesem Beitrag wird der aktuelle Rechtsstand nur für den Bereich der Unternehmenseinkünfte dargestellt; insbesondere soll erläutert werden, wie grenzüberschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Zu beachten ist, dass Fiktionen des deutschen Steuerrechts nicht zu unternehmerischen Einkünften i. S. des DBA führen. D. h. Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Keine Infektionstheorie (§ 3 Nr 72 S 3 EStG)

Rn. 2600n Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In den Fällen des S 2 (dh es werden nur steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr 71 S 1 EStG erzielt) gilt § 15 Abs 3 Nr 1 EStG nicht. Daher führt bei vermögensverwaltenden PersGes (zB Vermietungs-GbR) der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die unter s Rn 2600h–2600k beschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllen, nicht zu einer gewerblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.4.13 Erweiterte Grundstückskürzung bei Abschlusszahlung

Eigener Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird verwaltet und genutzt, wenn er zum Zweck der Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz eingesetzt wird, etwa durch Vermietung und Verpachtung. Für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist aus Sicht des BFH dabei nicht maßgeblich, dass der in Rede stehende Gewerbeertrag einkommensteuerlich zu Einkünften aus Vermietung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3 Zurechnung und Ermittlung der Einkünfte bei zugewendeten Nutzungsrechten

Kennzeichnend für den Zuwendungsnießbrauch ist, dass der Eigentümer des Grundstücks die Nutzungsbefugnis an dem Grundstück überträgt (zuwendet). Der Nießbraucher erzielt in Ausübung des Nießbrauchsrechts mit dem Nutzungsgegenstand Vermietungseinkünfte. Ob darüber hinaus auch im Verhältnis Nießbraucher – Grundstückseigentümer, d. h. mit der Übertragung des Nießbrauchsrechts, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.3 Gestaltungsmissbrauch kann steuerlicher Anerkennung entgegenstehen

Die Verwaltung nimmt – und zwar teilweise in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung – insbesondere in den folgenden Fällen einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO an: Hat der Nießbraucher das Gebäude oder eine Wohnung in Ausübung seines Nießbrauchsrechts an den Eigentümer vermietet, so kann darin die Rückgängigmachung des Nie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.1 Kritische Prüfung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch Finanzverwaltung

Grundsätzlich steht es Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Die steuerrechtliche Anerkennung bürgerlich-rechtlicher Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen setzt voraus, dass sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Sie müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 1 Tatbestand

I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die aus den Beigeladenen bestehende Nießbrauchsgemeinschaft. Streitig ist, ob die unentgeltliche Zuwendung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern an die im Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrags 14 und zehn Jahre alten Beigeladenen steuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, dass die Vermietungseink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nießbrauch

Rz. 729 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 2 Nr 1 KStG sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl beschr stpfl, wenn und soweit sie inl Eink iSv § 49 EStG (zB inl BetrSt-Gewinne, inl Vermietungseinkünfte) erzielen. Diese Systematik entspricht der Systematik der beschr StPflicht natürlicher Pers gem § 1 Abs 4 EStG, § 49 EStG. Ob die Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Rz. 939 [Vermietung von unbebauten Grundstücken und Überlassung von Rechten → Zeile 23–30] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche). Ggf. ist eine Abgrenzung gegenüber den Gewinneinkunftsarten vorzunehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 5 Anlage V-Sonstige

Rz. 239 [Anteile laut gesonderter und einheitlicher Feststellung → Zeilen 4–21] Sind Sie an einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften, einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft oder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, dann haben Sie von der Gesellschaft eine Mitteilung über die Höhe Ihres Anteils und darüber erhalten, bei welchem Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Rz. 830 Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.1 Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Mietwohngrundstück zugunsten eines minderjährigen Kindes stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, sondern führt zur Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Kind, wenn das Nießbrauchsrecht zivilrechtlich wirksam bestellt und tatsächlich durchgeführt wird, insbesondere wenn das Kind, vertreten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Weitere Folgen einer Spendenhaftung

Tz. 149 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) umfassen nicht nur die ordnungsgemäße Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, sondern auch der ordnungsgemäße Umgang mit Zuwendungen und das Ausstellen steuerlicher Zuwendungs-/Spendenbestätigungen. Bei Missbräuchen auf diesem Gebiet, z. B. Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Null-Prozent-Steuersatz für Fotovoltaik gilt unbefristet

Seit dem 1.1.2023 gilt für die Lieferung von Fotovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0 % – bis dahin galt der allgemeine Steuersatz mit 19 %. Dieser Steuervorteil soll dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, nachdem es zu einer Verunsicherung kam, weil früher als erwartet auf Erdgas wieder eine höhere Mehrwertsteuer erhoben wer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz 1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.9 Einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren

Die Beratungsbefugnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied Überschusseinkünfte bezieht, die einheitlich und gesondert festgestellt werden, z. B. aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft oder aus einem Gemeinschaftsdepot. Auch hier ist die Höhe der anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung maßgeblich. Wenn die Grenzen von 18.000 EUR/36.000 EUR nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 5.3.6 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung, ausgenommen [...] (Nr. 6)

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um eine passive Tätigkeit. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Verwertung eigener Forschungs- oder Entwicklungsarbeit ohne schädliche Mitwirkung des Inländers oder einer ihm nahestehenden Person. Ob damit eine vollständige Umsetzung der Richtlinie erfolgt, ist fraglich. Denn der Passivkatalog der ATAD-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 14.1 Private Veräußerungsrenten

Eine private Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente – auch Gegenleistungsrente genannt – stellt die Gegenleistung für den Verkauf bzw. den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens oder Betriebsvermögens dar, wobei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen worden sind. Private Veräußerungsrenten können auch zwischen nahen Angehöri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr