Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietungseinkünfte

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 3. Entnahme aus dem Betriebsvermögen: keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Wird eine Wohnung dem Betriebsvermögen entnommen, saniert und nachfolgend zu Vermietungseinkünften genutzt, führt die Entnahme nicht zu einer Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG [3]. Für die Annahme einer Anschaffung fehlt es nach Auffassung des BFH sowohl an der für eine entsprechende Anschaffung notwendigen Gegenleistung als auch an einem Rechtsträgerwechsel, sofern das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 5. Erbauseinandersetzung

Setzt sich eine Erbengemeinschaft über Privatvermögen auseinander, ist u.a. zwischen der Teilung ohne Abfindungszahlungen und der Teilung mit Abfindungszahlungen zu unterscheiden. Je nach Form der Auseinandersetzung können dem Erben, der das vermietete Grundstück erhält, zusätzliche abschreibungsfähige Anschaffungskosten entstehen, die i.R.d. Ermittlung der Vermietungseinkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich durch grundst...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts. 2. Die ausschließlich durch ein (Regel‐)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 2. Schenkweise Zuwendung des Investitionsbetrages

Wird dem Vermietungseinkünfte erzielenden Stpfl. ein von ihm benötigter Investitionsbetrag durch einen Dritten (z.B. einen nahen Angehörigen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt, berechtigt dies den Einkünfteerzieler zum Werbungskostenabzug seiner Investitionsaufwendungen. Beispiel 2 C ist Eigentümer eines 2019 erworbenen, vermieteten Zweifamilienhauses. In 2024 lässt er im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 4. Abgekürzter Vertragsweg

Eine weitere, in der Besteuerungspraxis vorkommende Fallvariante stellt der sog. abgekürzte Vertragsweg dar. In diesem Fall wird der Investitionsaufwand des Vermietungseinkünfte erzielenden Stpfl. nicht nur von einem Dritten beglichen, sondern dieser erteilt hierzu auch den Auftrag. Vertragspartner des Handwerkers ist dann nicht der Stpfl., sondern der Dritte. Ein derartiger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 3. Abgekürzter Zahlungsweg

In der Besteuerungspraxis ist nicht selten der Fall anzutreffen, dass der Vermietungseinkünfte erzielende Stpfl. eine Instandsetzungsmaßnahme durchführt, er hierüber eine Rechnung erhält, diese jedoch nicht von ihm, sondern von einem nahen Angehörigen beglichen wird. Dies wäre z.B. der Fall, wenn im vorstehenden Beispiel 2 der Vater die seinem Sohn C erteilte Rechnung über 8...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 1. Drittaufwand als Eigenaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, sind diese bei ihm nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, selbst wenn der Aufwand des Dritten sich günstig auf die Einkunftserzielung des Stpfl. auswirkt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Dritte auf eine aus eigenem Interesse eingegangene eigene Schuld Zahlungen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.3 Auflösung von Miterbengemeinschaften

Ist das Vermögen der verstorbenen Person mehreren Personen zugewendet worden, begründet diese Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft. Die Verwaltung und die Auflösung einer solchen Erbengemeinschaft erfordert z. T. tiefgreifende Kenntnisse des Erbschaftsrechts, insbesondere, wenn die Beteiligten an der Gemeinschaft untereinander zerstritten sind. Ob eine Rechtsberatu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Vorfälligkeitsentschädigung

Literatur: Röhrig, DB 1990, 1738; Schell, FR 2004, 506; Schoor, StBp 2007, 114, 119; Schießl, DStZ 2007, 466; Joachimsthaler, NWB 2018, 402 Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist wirtschaftlich betrachtet das Ergebnis einer auf vorzeitige Ablösung gerichteten Änderung des Darlehensvertrags. Hierbei wird ein Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit im Zuge der Veräuß...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.6 Sinngemäße Anwendung bei Beteiligung an anderen Rechtsformen, § 15a Abs. 5 EStG

Rz. 275 § 15a EStG findet gem. § 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß Anwendung, wenn die Vermietungseinkünfte durch eine andere Rechtsform als die KG, z. B. durch eine GbR, erzielt werden (§ 15a EStG Rz. 359ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / V. Nießbrauch

Rz. 78 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.3.1 Entnahmehandlungen und gleichwertige Vorgänge

Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen Privatvermögen werden.[1] Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird durch ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.3 Auswechselung des Schuldgrunds

Rz. 94 Die Einkunftsart, mit der die Verbindlichkeit und damit die Schuldzinsen in Zusammenhang stehen, kann steuerlich unschädlich ausgewechselt werden, wenn dadurch die private Sphäre nicht berührt wird. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert, tritt für die Beurteilung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs der Veräußerungserlös an die Stelle des veräußert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage bei Vermietungseinkünften

Leitsatz Einzahlungen in Instandhaltungsrücklagen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen sind Ehegatten und erzielen unter anderem Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung zweier Eigentumswohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus etwa 20 Miteigentümern. Die Zuführung zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / b) Zuwendungsnießbrauch

Bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters hat. Im vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / a) Vorbehaltsnießbrauch

Zum Vorbehaltsnießbrauch hat der BFH aktuell mit Urteil vom 24.5.2022 – IX R 1/21, ErbStB 2023, 12 (Günther), entschieden, dass der Austausch einer mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99; Offerhaus, Im Dienstvertrag vereinbarte Abfindung oder Entschädigung nicht steuerbegünstigt?, DB 2000, 396; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Wiemker, Die Besteuerung von gesetzlichen ArbN-Abfindungen beim ArbN in Deutschland und Österreich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 42, 56)

In Zeilen 5, 19, 42 und 56 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-25)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 3 Bezahlen von Werbungskosten über das gemischt genutzte Kontokorrentkonto

Bezahlt der Steuerpflichtige Werbungskosten für ein Mietwohngrundstück über ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto, ohne das Zwei-Konten-Modell zu nutzen, kann dadurch der Abzug der Zinsen als Werbungskosten verloren gehen. In diesem Sinne hat der BFH[1] – mit wenig überzeugender Begründung und zudem für einen besonders gelagerten Sachverhalt – entschieden. Im Urteilsfall h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Vorbemerkung

In diesem Beitrag wird der aktuelle Rechtsstand nur für den Bereich der Unternehmenseinkünfte dargestellt; insbesondere soll erläutert werden, wie grenzüberschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Zu beachten ist, dass Fiktionen des deutschen Steuerrechts nicht zu unternehmerischen Einkünften i. S. des DBA führen. D. h. Verl...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besonderheiten bei Nur-Besitzgesellschaftern

Rz. 147 Beteiligen sich Nur-Besitzgesellschafter an einer Besitzgesellschaft in einer typischen Betriebsaufspaltung, treten für sie zahlreiche nachteilige Steuerfolgen, insb. die Belastung der Pachteinkünfte mit Gewerbesteuer und der steuerlichen Verstrickung der verpachteten Wirtschaftsgüter, auf. Diese Belastung wird im Vergleich zur Belastungssituation bei der Erzielung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Abgrenzung nach dem Entstehungszeitpunkt

Rz. 21 Gemeinhin wird – bezogen auf den Bildungszeitpunkt – unterschieden zwischen der sog. "echten" Betriebsaufspaltung und der "unechten" Betriebsaufspaltung:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Behandlung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Rz. 262 Betriebsaufspaltungen treten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf. In der Praxis sind nach dem bisherigen Meinungsbild die folgenden Konstellationen steuerlich bedeutsam. Es wird davon ausgegangen, dass allen Konstellationen eine typische Betriebsaufspaltung zugrunde liegt.mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude des Privatvermögens ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige übertrug mit notariellem Vertrag vom 14.6.2019 als Alleineigentüme...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3 Zurechnung und Ermittlung der Einkünfte bei zugewendeten Nutzungsrechten

Kennzeichnend für den Zuwendungsnießbrauch ist, dass der Eigentümer des Grundstücks die Nutzungsbefugnis an dem Grundstück überträgt (zuwendet). Der Nießbraucher erzielt in Ausübung des Nießbrauchsrechts mit dem Nutzungsgegenstand Vermietungseinkünfte. Ob darüber hinaus auch im Verhältnis Nießbraucher – Grundstückseigentümer, d. h. mit der Übertragung des Nießbrauchsrechts, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.3 Gestaltungsmissbrauch kann steuerlicher Anerkennung entgegenstehen

Die Verwaltung nimmt – und zwar teilweise in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung – insbesondere in den folgenden Fällen einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO an: Hat der Nießbraucher das Gebäude oder eine Wohnung in Ausübung seines Nießbrauchsrechts an den Eigentümer vermietet, so kann darin die Rückgängigmachung des Nie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.1 Kritische Prüfung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch Finanzverwaltung

Grundsätzlich steht es Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Die steuerrechtliche Anerkennung bürgerlich-rechtlicher Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen setzt voraus, dass sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Sie müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 1 Tatbestand

I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die aus den Beigeladenen bestehende Nießbrauchsgemeinschaft. Streitig ist, ob die unentgeltliche Zuwendung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern an die im Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrags 14 und zehn Jahre alten Beigeladenen steuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, dass die Vermietungseink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nießbrauch

Rz. 729 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhan...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 2 Nr 1 KStG sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl beschr stpfl, wenn und soweit sie inl Eink iSv § 49 EStG (zB inl BetrSt-Gewinne, inl Vermietungseinkünfte) erzielen. Diese Systematik entspricht der Systematik der beschr StPflicht natürlicher Pers gem § 1 Abs 4 EStG, § 49 EStG. Ob die Ein...mehr