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Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

Dr. iur. Nils Petersen, Prof. Klaus Lindberg †
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Rz. 211

 

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Zweitwohnungssteuer

Abbruchkosten eines Gebäudes, das bisher zur Einkünfteerzielung genutzt wurde, gehören zu den Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 244).[1]

Sie bilden aber Herstellungskosten des neu zu errichtenden Gebäudes, wenn das abgerissene Gebäude zuvor nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde.[2]

Ablösungszahlungen zur Ablösung der gesetzlichen Verpflichtung, bei der Errichtung eines Gebäudes Stellplätze zu errichten, sind Herstellungskosten des Gebäudes.[3] Das gilt auch für Ablösungsbeträge, die aufgrund einer nachträglichen Nutzungsänderung zu zahlen sind, wenn die zur Änderung führenden Baumaßnahmen als Herstellungskosten anzusehen sind.[4] Aufwendungen zur Ablösung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 3 BBauG sind Anschaffungskosten ...

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