Warum Abtretung oder Beleihung bei einer Lebensversicherung steuerschädlich ist
Erträge aus Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und nach 12 Jahren ausbezahlt werden, sind steuerfrei. Zusätzlich mindern die eingezahlten Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Lebensversicherung nicht steuerschädlich verwendet wird. Eine schädliche Verwendung liegt dann vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Dies hat zur Folge, dass die Beiträge an die Versicherung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig und was noch mehr ins Gewicht fällt, die erzielten Überschüsse aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Werden durch das Darlehen jedoch ausschließlich und unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens finanziert oder wird die Beleihung innerhalb von zwei Jahren wieder aufgehoben, kommt es nicht zu einer schädlichen Verwendung (Harenberg/Irmer in "Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte", 4. Auflage, Tz. 1404).
Praxishinweis: Abtretung oder Beleihung bei Lebensversicherung ist steuerschädlich
Die Frage der schädlichen Verwendung kann sich während des gesamten Versicherungsverlaufs stellen. Bevor Sie daher Rechte aus Lebensversicherungen abtreten oder eine Beleihung solcher vornehmen, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Experten, etwa Ihrem Steuerberater aufnehmen. Ansonsten kann sowohl der Verlust der Steuerfreiheit als auch der Sonderausgabenabzug entfallen.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.152
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.1048
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9347
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
904
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
848
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
770
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
756
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
724
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
7072
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
681
-
Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
16.07.2026
-
So sichern Unternehmen Wissen und Prozesse beim Führungswechsel
14.07.2026
-
Rechtsanwaltskosten bei Erbstreitigkeiten steuerlich geltend machen
08.07.2026
-
Welche Pflichten Influencer ab der ersten Kooperation treffen
07.07.2026
-
Reiseleistungen: Umsatzsteuer richtig ermitteln und buchen
06.07.2026
-
Keine Werbungskosten bei Nutzung von Privatfahrzeug statt Dienstwagen
02.07.2026
-
Neue Zollregelungen für Pakete mit Warenwert bis 150 Euro ab Juli 2026
30.06.2026
-
Elektronische Dienstleistungen aus einem Drittland
29.06.2026
-
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
25.06.2026
-
Änderungen im Steuerberatungsrecht beschlossen
24.06.2026