Bundestag

Stromsteuersenkung für die Wirtschaft verabschiedet


Bundestag senkt Stromsteuer für die Wirtschaft

Der Bundestag hat mit einem am 13.11.2025 verabschiedeten Gesetz die Stromsteuer für hunderttausende Unternehmen erneut gesenkt, aber auf die gleichzeitige Entlastung von Privathaushalten verzichtet. 

Für bis zu 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird damit die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 50 Cent je Megawattstunde über das Jahresende hinaus verlängert. 

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch angekündigt, die Steuersenkung auf alle Stromkunden auszuweiten. Allerdings stand dieses Versprechen unter Finanzierungsvorbehalt. "Wir hätten gerne noch breiter entlastet", räumte der CDU-Abgeordnete Stefan Korbach ein. "Aber verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet, gezielt erst dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entsteht: in den Betrieben, die produzieren und Arbeitsplätze schaffen."

Opposition fordert Stromsteuer-Senkung für alle

Wegen der eingeschränkten Stromsteuer-Senkung äußerte die Opposition deutliche Kritik. "Für Otto Normalverbraucher haben Sie nichts übrig", warf Linken-Finanzpolitiker Christian Görke der schwarz-roten Koalition vor. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner, kritisierte, zu den Profiteuren gehörten nur ein Bruchteil der 3,5 Mio. Unternehmen in Deutschland und keine einzige Familie. Rainer Groß von der AfD warb sogar dafür, die Stromsteuer komplett abzuschaffen.

Drittes Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (vom Bundestag angenommene Beschlussempfehlung)

Drittes Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Regierungsentwurf)

Quelle: dpa

Schlagworte zum Thema:  Stromsteuer
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