Der BFH hat erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann.mehr
Gesetzlich geregelte Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen können helfen, die Belastung durch die "Ökosteuer" auf ein verträgliches Maß abzumildern. Das Top-Thema informiert im Rahmen einer Gesamtdarstellung.mehr
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Der Bundestag hat am 11.4.2019 ein Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften verabschiedet, um für eine beihilferechtskonforme Ausgestaltung zu sorgen.mehr
Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom seit einiger Zeit unter Berufung auf ein BFH-Urteil Stromsteuer erhoben wird.mehr
Ein Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften soll die Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern und in sog. Kleinanlagen erzeugt wird, im Einklang mit dem Beihilferecht der EU neu ausgestalten.mehr
Der Bundestag hat am 1.6.2017 einem angepassten Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz hat am 7.7.2017 nun auch den Bundesrat passiert.mehr
Es gibt zahlreiche Steuerentlastungen für Unternehmen beim Stromverbrauch und für andere Energien. Der Antrag ist das eine. Das andere ist die Verpflichtung der Steuerbegünstigten, einmal im Jahr eine Anzeige oder Erklärung über die gewährten Steuerbegünstigungen oder -entlastungen abzugeben. Diese Frist endet am 30. Juni. Wer diese verpasst, läuft Gefahr, die Entlastungen zu verlieren.mehr
Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen.mehr
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sog. Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten.mehr
Das Finanzministerium will die Stromsteuerbefreiung für selbst erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen begrenzen - auch um EU-Vorgaben einzuhalten. Das Wirtschaftsministerium hält dagegen. Die Solarwirtschaft warnt vor den wirtschaftlichen Folgen.mehr
Am 7.1.2016 hat BMF einen Referentenentwurf zu einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz – kurz EnSTransV – sowie zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vorgelegt.mehr
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2016 den sog. Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Mit dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.mehr
Für Strom, den Hüttenwerke zur Herstellung von Roheisen im Hochofen verwenden, wird keine Stromsteuer erhoben. Ob dies auch für Strom zum Antrieb der Winderzeuger gilt, ist Gegenstand eines Verfahrens beim FG Düsseldorf. Das Gericht hat die Frage – im Hinblick auf die Auslegung einer europäischen Richtlinie – dem EuGH vorgelegt.mehr
Die deutsche Industrie kann auch in diesem Jahr mit Milliarden-Entlastungen bei der Stromsteuer rechnen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat das produzierende Gewerbe einen Beitrag zum Energiesparen geleistet und damit Voraussetzungen für diese steuerliche Begünstigung erfüllt.mehr
Der Stromversorger hat keinen Anspruch auf Billigkeitserlass der Stromsteuer nur weil sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers nicht auf ihn abgewälzt werden.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Gemeinden und kommunale Versorger für Strom, den sie für die Straßenbeleuchtung beziehen, keine Entlastung von der Stromsteuer erhalten.mehr
Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit.mehr
Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25.000 energieintensiven Betriebe zu mehr Effizienz sowie Stromeinsparungen verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 1.8.2012 in Berlin beschlossen.mehr